Zitat von Irgendeine:Du willst von einer Pflegekraft versorgt werden, die nicht mehr Ansprüche an ihre Arbeit stellt, als das Lächeln eines Pat.?
So habe ich das nicht gemeint, aber es tut einem als Patient gut, dass ein Lächeln noch registriert wird u. für eine Schwester einen Wert dastellt !
Ich gehe aber trotzdem davon aus, dass diese Pflegekraft einen Anspruch an ihre Arbeit für sich definiert hat.
Warum sollte ich da zweifeln ? -
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Zitat von Irgendeine:Also ich würde ja lieber von einer kompetenten, gut ausgebildeten Pflegekraft versorgt werden, die für ihre Rechte einsteht.
Eine Pflegekraft, die sagt, dass ihr ein lächeln eines Patienten zufrieden macht,
der würde ich nicht unterstellen wollen,
dass sie nicht Kompetent wäre u. gut Ausgebildet.Dies wäre ansonsten von mir eine Beurteilung, die ich ersteinmal widerlegen müsste, was ich aber nicht könnte !
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Zitat von Irgendeine:Letzteres heißt ja nicht, dass diese Pflegekraft unfreundlich zu den Pat. ist.
Stimmt !Meine persönlichen Erfahrungen, als ich Pat. war in der Psychiatrischen Klinik damals, wo es mir sehr schlecht ging u.
ich villt. auch nicht immer sehr höflich u. nett war, konnte ich den dortigen Pflegerinnen u. Pflegern,
die auch unter der Personlknappheit gelitten haben, nur meinen allerhöchsten Respekt ausdrücken, wie achtsam u.
zugewandt sie mit mir Umgegangen waren.
Das war für mich keine Selbstverständlichkeit u. ich habe mich auch für manches Verhalten von mir, bei ihnen entschuldigt.
Das sollte man als Patient auch mal hinbekommen u. nicht immer nur meckern !