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Von Krankenkasse ausgesteuert - Arbeitgeber & Krankschreibung

E
Hallo zusammen,
ich lese hier schon eine Weile mit und bin dankbar über die vielen Informationen die ich hier bereits bekommen habe. Ein großes Dankeschön geht vor allem an Albarracin.
Jetzt muss ich mich mit dem Gedanken vertraut machen, dass ich bald von der Krankenkasse ausgesteuert werde. Da haben sich einige Fragen ergeben.

Wie ich hier bereits gelesen habe, bekomme ich dann ALG I obwohl ich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe. Leider sehe ich mich außerstande an meinem alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Was ist nicht verstehe ist, dass ich mich für meinen bisherigen Arbeitgeber weiter krank schreiben lassen muss, die Arbeits Agentur aber nichts von der Krankschreibung wissen darf damit ich ALGI bezahlt bekomme. Wie passt das zusammen?

Während ALGI bin ich weiter über die Arbeits Agentur krankenversichert?

Ich habe hier gelesen, dass es möglich ist ein Verfügungsjahr zu beantragen und dann erst zu einem späterem Zeitpunkt ALGI zu beziehen. Leider habe ich ansonsten im Internet keinerlei Infos über ein Verfügungsjahr gefunden. Kann mir da jemand weiterhelfen? Wenn es das Verfügungsjahr gibt, muss ich mich in dem Jahr selbst krankenversichern?

Die Verwaltung meines derzeitiger Arbeitgeber hat mich über berufliche Eingliederungsmaßnahmen = BEM informiert weil sie das gesetzlich muss. Ansonsten hat es keinerlei direkte Kontaktaufnahmeversuche gegeben, obwohl eigentlich ein sehr persönliches Verhältnis zum Arbeitgeber vorhanden war. Darf der Arbeitgeber keinen Kontakt zu mir aufnehmen während der Krankschreibung? Muss ich das als Desinteresse seitens meines AG werten ? Ich habe das Gefühl denen ist es komplett egal ob ich zurückkehre.

Vielen Dank für eure Hilfe
ebendrum

04.02.2020 15:21 • x 1 #1


ZeroOne
Hi @ebendrum !

Zitat von ebendrum:
Wie ich hier bereits gelesen habe, bekomme ich dann ALG I obwohl ich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe.


Nach meinem Wissen/Erfahrung ist das nicht alles (aber ich kann mich irren!). Es stimmt: wenn das Krankgeld ausgesteuert wird, sollte man sich - auch bei ungekündigten, bestehendem Arbeitsverhältnis - beim Amt wegen ALG melden.

Bei fortbestehender Erkrankung bist du aber kein Fall für´s Amt, bzw. ALG. Daher wird man dich dort auffordern, bei der DRV eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen.
So lange der Rentenantrag läuft, erhältst du zur Überbrückung/Nahtlosigkeit ALG (inkl. Krankenversicherung), dann vielleicht (befristet) EU-Rente, falls sie bewilligt wird.

Zu BEM muss man sagen, dass das sowieso nicht mehr möglich ist, sobald du aus dem Krankengeld ausgesteuert bist. BEM unterstützt die Krankenkasse nur während der Zeit des Krankengeldbezugs. BEM kann eine tolle Sache sein (wenn es seitens des Arbeitgebers gut und ernsthaft umgesetzt wird) und wirklich wieder den Weg zurück in den Job ebnen.
Ähnliches kann man später zwar auch über LTA und die DRV beantragen - das ist dann aber nicht mehr so schnell und halbwegs unbürokratisch, wie mit der Krankenkasse und BEM.

Dazu kann aber sicherlich @Albarracin bessere Auskünfte geben.

Zitat von ebendrum:
Darf der Arbeitgeber keinen Kontakt zu mir aufnehmen während der Krankschreibung? Muss ich das als Desinteresse seitens meines AG werten ? Ich habe das Gefühl denen ist es komplett egal ob ich zurückkehre.


Der Arbeitgeber darf während der Erkrankung Kontakt zu dir aufnehmen, z.B. um sich nach deiner Genesung zu erkundigen und um dir Unterstützung (wie das erwähnte BEM) anzubieten, etc., so lange er sich rechtlich nicht daneben benimmt (dich unter Druck setzt, mit Kündigung droht, etc.).
Ob man das Nichtmelden deines Arbeitgebers als Desinteresse werten kann, wird kein Außenstehender beurteilen können. Vielleicht hält er sich auch nur zurück, um (rechtlich) keine Fehler zu machen (manche Arbeitgeber sind sehr vorsichtig, andere das Gegenteil)? Du beschreibst das Verhältnis aber als sehr persönlich - dann sollte ein offenes Gespräch bestimmt helfen können (ggf. mit Betriebsrat, BEM-Vertreter).

Ich wünsche dir Alles Gute!

LG
ZeroOne

04.02.2020 16:28 • x 1 #2


A


Hallo ebendrum,

Von Krankenkasse ausgesteuert - Arbeitgeber & Krankschreibung

x 3#3


E
Hallo zeroone,

herzlichen Dank für die Antworten.

arbeitsunfaehigkeit-krankschreibung-was-ist-wichtig-t1679.html
Unter Punkt 8 steht das was mir nicht einleuchtet.
Mein jetziger AG verlangt weiter eine Krankschreibung, die Arbeitsagentur darf diese aber nicht bekommen? OhHne Krankschreibung müsste ich doch nach 76 Wochen wieder am Arbeitsplatz antreten?

Herzliche Grüße
ebendrum

04.02.2020 17:01 • x 1 #3


ZeroOne
Hi @ebendrum !

So lange du das Arbeitsverhältnis hast, ist es eine Nebenpflicht aus deinem Arbeitsvertrag, deine Krankheit anzuzeigen und nachzuweisen. Du musst dem Arbeitgeber daher unbedingt lückenlos Krankmeldungen vorlegen, anderenfalls ist er zu Abmahnungen und Kündigung berechtigt (in diese Falle bin ich selbst mal getreten).

Die Aussage ist schon richtig, dass du keinen Anspruch auf das normale ALG hast, wenn du dich (ohne weitere Schritte) beim AA krank meldest, weil du dann nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar bist.
Deshalb gibt es diese Sonderform des Arbeitslosengelds (Nahtlosigkeitsregelung), die dir so lange als Überbrückung bezahlt wird, bis über einen Rentenantrag oder eine Rehabilitationsmaßnahme entschieden wurde. Dies muss natürlich zuvor von dir beantragt werden.

Schau dir mal diesen Artikel an, der es einfach und gut erklärt, inkl. Voraussetzungen, etc.: klick!

Wenn du jetzt natürlich wieder (wenn auch eingeschränkt) arbeitsfähig bist, nur nicht zu deinem alten Arbeitgeber zurück willst, dann erübrigt sich das natürlich alles. Dann beim AA die (Rest-)Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellen, ALG beziehen und auf eine gute (leistungsorientierte) Vermittlung hoffen, ggf. eigeninitiativ einen passenden Job suchen.

I.d.R. sollten die dir das eigentlich schon beim ersten Termin auf dem AA alles erklären. Von der Krankenkasse gibt es i.d.R. auch ausführliche Infopost rechtzeitig vor der Aussteuerung.

LG
ZeroOne

04.02.2020 17:48 • x 3 #4


E
Salü,
möchtest du noch erzählen warum du krankgeschrieben bist und was mich am meisten interessieren würde, was sagt dein Arzt dazu wie es nun weiter weiter gehen soll?
LG

05.02.2020 06:52 • #5


Albarracin
Experte

05.02.2020 16:42 • x 3 #6


E
Danke Wolfgang für die Erklärung

06.02.2020 12:50 • #7


E
@Mark78

Ich bin wegen Burnout und Depressionen krank geschrieben, ausgelöst durch Überforderung am Arbeitsplatz und parallel einiger privaten Veränderungen mit denen ich nicht klar komme. Ich bin seit einem Jahr in psychotherapeutischer Behandlung und hatte bereits eine stationäre Therapie die mehr mehr geschadet als geholfen hat. Derzeit warte ich auf einen Platz in der Tagesklinik.

06.02.2020 12:53 • x 1 #8


E
Mittlerweile bin ich ausgesteuert und immer noch geschrieben. Muss ich der Krankenkasse weiterhin die Krankschreibungen zukommen lassen?

In naher Zukunft könnte ich einen Wiedereinstieg bei meinem Arbeitgeber auf einer anderen Stelle wagen. Davor würde ich aber erst noch meinen Urlaub nehmen. Welcher Urlaub steht mir da noch zu? Ich bin seit Ende 2018 krankgeschrieben und hätte eigentlich noch Resturlaub von 2018 und den kompletten 2019er Urlaub.

Danke für eure Hilfe im voraus.

02.06.2020 09:49 • #9


Albarracin
Experte

02.06.2020 09:55 • x 1 #10


E
Hallo Wolfgang,
ich habe runtergerechnet auf eine 3 Tage Woche 17 Tage Urlaub im Jahr.

Herzliche Grüße
ebendrum

02.06.2020 09:59 • #11


Albarracin
Experte

02.06.2020 12:47 • x 1 #12


E
Danke Wolfgang für die ausführlichen Erklärungen.
Mir wurde heute von der Personalabteilung mitgeteilt dass mein 2018 Resturlaub verfällt und der 2019 bis zum 30.9. genommen werden muss.

Alles sehr kompliziert.

Herzliche Grüße
ebendrum

02.06.2020 13:21 • #13


Albarracin
Experte

03.06.2020 17:59 • x 1 #14


E
Danke Wolfgang. Dumm nur dass mein zukünftiger Chef darauf besteht dass ich den Urlaub jetzt komplett nehme.

Die Unwissenheit die in der Personalabteilung herrscht ist unfassbar. Da wurde zum Teil sogar behauptet dass mir gar kein Urlaub zusteht.

03.06.2020 19:01 • #15


Albarracin
Experte

04.06.2020 11:18 • #16


E
Hallo Wolfgang,
mein neuer Vorgesetzter nimmt mich nur vorübergehend in sein Team auf für ca 1 Jahr. Corona bedingt hat er eigentlich gar keinen Platz für mich und eine Aufgabe muss er sich erst noch für mich überlegen. Daher ist es ihm liebe wenn ich so spät wie möglich bei ihm anfange. Daher die Bitte erst meinen Urlaub zu nehmen.

Rechtschutz habe ich keinen, habe mich im VDK angemeldet um mich beraten zu lassen.

Mein Arbeitgeber ist ziemlich groß und hat einen Personalrat. An den hatte ich mich zu Beginn der krankschreibungen auch gewannt aber das war ziemlich kontra produktiv. Dort wurde mir gleich mit einer potentiellen Kündigung gedroht.

BEM wurde mir erst vorgeschlagen nach 14 Monaten Krankschreibung, das war Mitte Feburar. Ich habe dem zugestimmt und seit dem nie wieder was gehört. Auf meine Nachfragen hieß es nur die seien vermutlich alle mit Corona beschäftigt.

Da ich es leid bin bei meinem Arzt weiter drum zu betteln krank geschrieben zu werden, habe ich das Thema BEM abgeschrieben und werde nach meinem Urlaub den neuen Arbeitsplatz antreten. Entweder es klappt halt oder halt nicht. Intern versetzt zu werden ist mir immer noch lieber als mich komplett neu irgendwo bewerben zu müssen. Dafür fehlt mir jegliche Energie. Ob ich jetzt einen neuen Vertrag brauche? Ich glaube nicht. Letztlich ist mein Arbeitgeber das Land BW vermute ich. Da werde ich aber nochmal nachhaken.

04.06.2020 12:11 • #17


Albarracin
Experte

05.06.2020 09:10 • x 1 #18


E
Moin Wolfgang,
Danke für den Hinweis mit den 6 Monaten. Das wusste ich bereits.
Stimmt es dass mir bei F Diagnosen erst nach 3 Jahren wieder Krankengeld zusteht?

Herzliche Grüße
ebendrum

05.06.2020 10:40 • #19


Albarracin
Experte

11.06.2020 14:57 • x 1 #20


E
Danke trotzdem Wolfgang

11.06.2020 19:37 • #21


Greta
Hallo Zusammen,

dieser Thread ist zwar schon etwas älter, aber ich rolle ihn dennoch nochmal auf, da es bei mir um Ähnliches geht.

Ich bin seit Mitte Mai 2022 ausgesteuert. Antrag auf EM-Rente läuft.
Nun bekomme ich ALG 1.
Dass die AA keine AU-Meldung bekommt, ist klar.
Aber wie ist das mit meinem Arbeitgeber? (Das Arbeitsverhältnis ruht)
Die Personalabteilung sagt, sie brauche keine AU-Bescheinigung mehr. Nachdem, was ich hier lese, ist das jedoch nicht korrekt.
Auch die Krankenkasse sagt, sie benötige keine Arbeitsunfähigkeit mehr
Irgendwo habe ich sogar gelesen, dass man der Krankenkasse nach Aussteuerung keine Arbeitsunfähigkeit mehr einreichen soll, da man dann nach Ende der Blockfrist wieder Anspruch auf Krankengeld hätte (weiß leider nicht mehr, woher ich das habe).

Alles ziemlich kompliziert
Kann mir jemand weiterhelfen?

Liebe Grüße
Greta

31.05.2022 08:35 • #22


Albarracin
Experte

31.05.2022 08:41 • x 1 #23


A


Hallo ebendrum,

x 4#24


Greta
Danke @Albarracin,
dann werde ich auf jeden Fall nochmal mit der Personalabteilung sprechen und mir den Verzicht auf die AU-Bescheinigung schriftlich bestätigen lassen.

Soeben habe ich zum Thema auch noch das hier gefunden:

https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldun...ankmeldung

Liebe Grüße
Greta

31.05.2022 09:14 • #24

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