Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht - Arbeitgeber

F
Hallo,
Ich habe jetzt lange hier nicht reingesehen habe aber nun eine Frage die mir auf den Nägeln brennt.
Meine Geschichte zieht sich ja nun schon, man muss es leider sagen, Jahre hin...leider hat sich noch nicht wirklich etwas getan.
Ich bin momentan noch krankgeschrieben und mein noch Arbeitgeber ließ mich die ganze Zeit in Ruhe, jetzt ist es aber wohl so das man vor einiger Zeit das sogenannte BEM ( Betriebliche Eingliederungsmanagement ) ins Leben gerufen hat, die sind nun vor ein paar Wochen an mich herangetreten ich könne mich doch dort melden damit man sehen kann wie es mit einer Wiedereingliederung aussehen könnte, Voraussetzung dafür war aber unter anderem das ich die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden solle und man das natürlich alles vertraulich behandeln würden.
Wie dem auch sei, hab ich darauf erst einmal nicht reagiert da ich nach wie vor krankgeschrieben bin, wie soll man mich da wiedereingliedern ?
Auf jeden Fall kam dann ein paar Wochen später erneut ein Brief mit dem Inhalt, das ja scheinbar dann kein Zusammenhang zwischen meiner Erkrankung und dem Arbeitsplatz bestehe - mir erschliesst sich diese Schlussfolgerung nicht so ganz...
Nun gut, jetzt habe ich dann ein weiteres Schreiben bekommen in dem mir meine ganzen Fehlzeiten seit Krankheitsbeginn aufgelistet werden und weiterhin mit folgendem Inhalt :
Zitat:
Aufgrund dieser Fehlzeiten in der Vergangenheit müssen wir vermuten, dass Sie in Zunkunft auch in ähnlichem zeitlichem Umfang nicht arbeiten können.
Um feststellen zu können, welche Aussichten bestehen, dass bei Ihnen in Zukunft keine überdurchschnittlichen krankheitsbedingten Fehlzeiten mehr vorkommen, bitten wir Sie, die Sie behandelnden Ärzte von der Verschwiegenheitspflicht zu befreien...
Bitte ergänzen und unterschreiben Sie entweder die beiliegenden Befreiungserklärung oder Ablehnungsbestätigung


Meine Frage ist, ich hoffe jemand kennt sich damit aus, ob ich dazu verpflichtet bin die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden bzw. ob mir dadurch irgendwelche Nachteile entstehen wenn ich es nicht mache...
wie sich in der Vergangenheit herausgestellt hat, kann man im Betrieb leider auf die Verschwiegenheit nichts geben.

Ich habe inzwischen einen Bescheid vom Versorgungsamt mit 30% GdB ( hoffe das ist so richtig ) ...sollte oder muss ich das dem AG mitteilen ( auch wenn ich noch nicht wieder arbeitsfähig bin ? )
vielleicht auch im Zusammenhang mit dem oben erwähnten Schreiben ?

Ich würde die Befreiung von der Schweigepflicht gern ablehnen und dem AG eben eine Kopie des Schreibens über den GdB sowie dem Hinweis auf Arbeitsunfähigkeit bis auf weiters zukommen lassen.

Eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit brauchte ich schon lange nicht beibringen da ich schon lange ausgesteuert bin, würde es etwas bringen mir diese noch einmal vom Arzt bestätigen zu lassen und diese dem AG vorzulegen grade im Bezug auf die vom Arbeitgeber angestrebte Wiedereingliederung ?


Ich hoffe jemand kennt sich diesbezüglich etwas besser aus als ich und hat einen Tipp für mich.


Weiterhin würde mich interessieren wie es mit der sogenannten Gleichstellung bzw. Antrag aussieht, wo, wie, was muss ich da machen...da ich durch die Krankheit schon lange in ALG II gerutscht bin und man mir seitdem auch von Seiten des Amts versucht Stellen zu vermitteln, offiziell bin ich nach wie vor Arbeitsunfähigkeit aber das Amt schickt mir immer Stellenvorschläge zu ...


bin für jeden Tipp dankbar...


Gruß
Jörg

06.06.2012 00:29 • #1


Steffi
Hallo Jörg,

Albarracin ist unser Spezialist für solche Fragen. Er wird Dir alle Fragen beantworten. Hab noch ein bisschen Geduld.

06.06.2012 11:27 • #2


A


Hallo Fonzie,

Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht - Arbeitgeber

x 3#3


Albarracin
Experte

06.06.2012 16:22 • #3


F
Hallo Wolfgang,
also es gibt einen BR und wohl SBV aber ich habe dort niemandem dem ich vertrauen könnte.
Zitat:
Gibt es in deinem Betrieb einen BR ?
- Gibt es in Deinem Betrieb eine SBV ?
- Falls Ja, gibt es dort Vertreter, zu denen Du Vertrauen hast ?
- Hast Du bei GdB 30 eine Gleichstellung ?

von der Geschichte mit der Gleichstellung habe ich keine Ahnung, wie kann ich das erfahren, ich meine gelesen zu haben dass man das dann beantragen muss, ich weiß aber nicht wie oder wo ?


Zitat:
Da das Nichtanworten auf das BEM-Einladungsschreiben so ziemlich das Schlechteste war, was Du tun konntest, solltest Du jetzt zumindest mir relativ schnell antworten und dann handeln !!!

Ich habe grade ein Schreiben aufgesetzt in dem ich mich auf BEM beziehe, in dem ich darauf hinweise das ich dieses grundsätzlich nicht ablehne allerdings zur Zeit noch nicht wieder arbeitsfähig bin, dies würde ich mit dem Schreiben vom Versorgungsamt dann per Einschreiben losschicken...
Ich weiß jetzt aber nicht wie ich im Bezug auf die Entbindung von der Schweigepflicht reagieren soll.

Zitat:
Im Übrigen mußt Du auch nach Aussteuerung Deinem AG weiterhin Deine Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen

bin ich die ganze Zeit nicht nach gefragt worden, könnte mir aber bestimmt der behandelnde Arzt ausstellen falls jemand danach fragen sollte.

06.06.2012 17:06 • #4


Albarracin
Experte

06.06.2012 21:36 • #5


F
Hallo Wolfgang,
erst einmal Danke für die ausführliche Antwort aber wie das so ist wirft das auch wieder neue Fragen auf und leider hatte sich das auch etwas überschnitten, die wollten ja bis xx eine Antwort von mir, gut meine Schuld da ich hier nicht eher gefragt habe aber durch die Geschichte bin ich wieder mit den Nerven runter...
Ich hatte also dem AG einen netten Brief geschrieben in dem ich die Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht ablehne, zur Zeit noch Arbeitsunfähigkeit bin und habe dann aber dummerweise den Bescheid vom VA in Kopie mitgeschickt mit dem Hinweis dass das vielleicht für eine spätere Wiedereingliederung von Bedeutung sein könnte, gut oder soweit so schlecht ist jetzt nicht mehr zu ändern. Jetzt ruft aber seit letzte Woche jeden Tag eine aus dem BEM Team bei mir an ( ich kenne die Rufnummer aus einem Schreiben ) und ich habe keine Ahnung was die von mir wollen könnte bzw.was ich der sagen könnte ohne mich zu verplappern.

Dazu muss ich jetzt wohl etwas weiter ausholen irgendwie ist es kompliziert oder zumindest ungewöhnlich...Ich bin 2009 Arbeitsunfähigkeit aus der Reha entlassen worden mit einem Bescheid der Rentenversicherung auf eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, hatte dann aber hier Probleme mit dem Sachbearbeiter vor Ort so das dieser wenig auf meine Person/Situation eingegangen das zog sich dann über Monate bis ich dann gegen den Bescheid Einspruch erhoben und später Klage vor dem Sozialgericht erhoben habe..die zieht sich seitdem hin, dadurch bin ich natürlich irgendwann in ALG II gerutscht...bin aber weiterhin ( noch, in dem Fall zum Glück ) bei meinem AG angestellt sonst würden die nämlich versuchen mich zu vermitteln.

Die Arbeitsagentur ist darüber auch unterrichtet, mit dem schwebenden Verfahren und das sollte dies negativ beschieden werden ich mich dann um eine Wiedereingliederung beim AG bemühen werde...soweit sogut, jetzt hat aber die Sachbearbeiterin irgendwann darauf bestanden mir Stellenangebote zu schicken ( da sie Druck vom Chef bekommen hat ) diese sollte ich dann gelegentlich also ,ohne feste Zeitangabe, zurückschicken mit einem Vermerkt ob mir diese oder jene Stelle liegen würde, damit man im Falle einer fehlgeschlagenen Wiedereingliederung gezielt weitere Stellenangebote schicken kann.
Jetzt hat in der Zeit ( zum dritten mal ) der Sachbearbeiter gewechselt der scheinbar von diesem Arrangement nichts weiß, so das man mir jetzt dem Bezug erst einmal um 30% gekürzt hat, da ich mich nicht beworben habe.
Ich kann mich aber nicht bewerben da ich ja noch in einem Arbeitsverhältnis stehe...ansonsten siehe oben.


Edit.
so ich bin nun ein Stück weiter nach dem Gespräch mit dem IfD dort hat man mir auch dringend geraten den Gleichstellungsantrag zu stellen, Bescheinigung seitens des behandelnden Artzes liegt vor...bei IfD war man der Meinung dieser würde aber ( erstmal ) nicht benötig.
Heute war ich bei der zuständigen Dame bei der Arbeitsagentur diese sagte mir dann sie dürfe den Antrag gar nicht ausfüllen bzw. wenn sie es machen würde, würde man dies ohnehin ablehnen. Begründung :
Zitat:
Menschen mit einem GdB von weniger als 50 aber mindestens 30, die einen Wohnsitz oder eine Beschäftigung im Geltungsbereich des SGB IX haben, können auf Antrag der Agentur für Arbeit mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können

Rechtsgrundlage §2 Abs.3i.V.m §68 Abs.2 und 3 SGB IX

so ganz habe ich den Satz noch immer nicht verstanden, Begründung beruht darauf das ich ja meinen alten Arbeitsplatz eben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann und ich jetzt im Zuge von Bem schauen soll ob man mir nicht einen anderen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, die Gleichstellung sich also nur auf den alten Arbeitsplatz beziehen würde.
Jetzt weiß ich eigentlich immer noch nicht was richtig ist, sie hat mir zu einem Gespräch mit der SBV und Bem geraten in dem ich darauf hinweise das ich auf dem Weg der Genesung sei um dann eben später eine Wiedereingliederung zu machen.
Wie verhält es sich denn nun wenn man mir dort sagt das kein Arbeitsplatz der leidensgerecht ist zur Verfügung steht, würde ich damit nicht noch die event. Kündigungsabsichten forcieren ?
Gegen den Bescheid der AA werde ich heute noch Widerspruch einlegen damit das auch aus der Welt kommt.

Gruß
F.

19.06.2012 16:34 • #6


Albarracin
Experte

22.06.2012 15:59 • #7


F
Hallo Wolfgang,
ja das ist alles dumm gelaufen, hatte immer mal reingesehen in der Hoffnung auf eine Antwort und jetzt längere Zeit nicht mehr...
und jetzt ist leider alles schief gelaufen, Aufgrund der fehlenden Gleichstellung hat mir der AG vor ca. zwei oder drei Wochen die Kündigung ausgesprochen, dagegen habe ich jetzt vorsorglich Kündigungsschutzklage erhoben...
und es ist für Anfang nächsten Monats ein Termin zur Güteverhandlung angesetzt, ich hatte vorgestern einen Termin bei einem Anwalt diesbezüglich der hat das mit der Gleichstellung auch bestätig und meinte man hätte mir da Mist erzählt und mich abgewimmelt, er hat mir jetzt geraten beim Versorgungsamt einen Verschlechterungsantrag zu stellen und um überhaupt Chancen vor Gericht zu haben, müsste ich dann wohl die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und der Arzt müsse eine positive Prognose für die nahe Zukunft stellen...
Frage wie mache ich das mit dem Verschlechterungsantrag, geht das überhaupt, wie begründe ich das...und vor allem beißt sich das nicht mit der Aussage der positiven Prognose auf baldige Besserung meines Gesundheitszustandes, einen Termin beim Arzt habe ich erst nächste Woche wieder.

Dem AA habe ich auch gesagt es mir durch die ganzen Querelen nicht grade besser geht bzw. das ich in der momentanen Situation so nicht arbeitsfähig bin, darauf hin haben sie mir jetzt auch entsprechende Formulare zum ausfüllen gegeben in denen ich die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden soll, plus eine anschließende Untersuchung durch den medizinischen Dienst der AA.
Wie vertraulich gehen die beim AA mit den Sachen um, ich habe bedenken wenn ich da den Umschlag abgebe das der nächste diesen aufreisst und man nicht weiß wer das alles zu sehen bekommt, im Begleitschreiben steht natürlich das nur der ärztliche Dienst einblick erhält, aber Papier ist geduldig.

Also so sieht es im Moment aus, alles andere als rosig und mir geht es schon wieder dreckig...
bin für jeden Tipp dankbar der mir weiterhelfen könnte.

erstmal Danke für den link, auch wenn es dafür jetzt zu spät ist...


Grüße
Fonzie

18.10.2012 13:16 • #8


A


Hallo Fonzie,

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M
Hallo Fonzie,
Zitat:
Frage wie mache ich das mit dem Verschlechterungsantrag, geht das überhaupt, wie begründe ich das...und vor allem beißt sich das nicht mit der Aussage der positiven Prognose auf baldige Besserung meines Gesundheitszustandes, einen Termin beim Arzt habe ich erst nächste Woche wieder.
Du kannst entsprechende Anträge bei deiner Kreisverwaltung bzw. Versorgungsamt aus dem Internet herunterladen. Eine Besserung des Gesundheitzustandes ist noch keine Genesung.

Zitat:
Wie vertraulich gehen die beim AA mit den Sachen um, ich habe bedenken wenn ich da den Umschlag abgebe das der nächste diesen aufreisst und man nicht weiß wer das alles zu sehen bekommt, im Begleitschreiben steht natürlich das nur der ärztliche Dienst einblick erhält, aber Papier ist geduldig.
Zulässig ist es nicht, aber wer kann dir da schon eine hundertprozentige Sicherheit geben.

Wer Leistungen haben möchte, muss leider die Entbindung der Schweigepflicht zustimmen. Sonst wäre einem Missbrauch ja überhaupt nicht zu vorzubeugen.

18.10.2012 18:15 • #9

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