Arzt von Schweigepflicht entbinden? Ist das für mich ein Nachteil?

W
Liebes Forum,
meine Ärztin, schrieb mir ein Attest fürs Arbeitsamt, indem steht das ich aufgrund von Psychischen Problemen diesen Beruf nicht mehr ausüben kann. Das Arbeitsamt sagte mir, das das Attest nichts wert sei und ich zusätzlich einen internen Gutachter aufsuchen müsste. Davor bekomme ich ein Bogen zum ausfüllen.Indem wird verlangt, meine Ärztin von der Schweigeflicht zu entbinden sowie Befundunterlagen, Krankenhausentlassungsberichte und Krankengeschichten zu übermitteln, um doppelte Untersuchungen zu vermeiden. Mein Berater von Arbeitsamt hat ausdrücklich gebeten den Bogen auszufüllen, obwohl es freiwillig ist!!!Ich weiß nicht durch wie viele Hände meine Unterlagen gehen und was genau meine Ärztin übermittelt.
Ob es für mich ein größerer Nachteil ist, wenn ich sie nicht von ihrer Schweigepflicht entbinde?
Ich habe große Probleme mein Krankheitsbild zu beschreiben und daher sehr viel Angst diesen Gutachter gegenüber zu sitzen.Weiß jemand was mich erwartet?
Mir bereitet es Unbehagen, wenn ich mich doch entblöße und ich am Ende die Umschulung nicht bekomme sogar noch in späteren Berufsleben Nachteile habe.

04.11.2010 16:07 • #1


S
Hallo Windpferd,

so sind nun mal die Vorschriften. Ich kann deine Bedenken nachvollziehen, aber wenn du dein Ziel erreichen willst, wirst du dich dem wohl stellen müssen. Lehnst du die Einsicht in deine Akten ab und enthebst sie nicht von der Schweigepflicht, kann das genauso negativ gewertet werden. Leider ist das so.
-Glaube ich zumindest-.

Serafina

04.11.2010 17:05 • #2


A


Hallo windpferd,

Arzt von Schweigepflicht entbinden? Ist das für mich ein Nachteil?

x 3#3


S
Hallo Windpferd,

es gibt sogenannte Mitwirkungspflichten, wenn man Leistungen von Ämtern und Behörden erhalten möchte.

Ich weiß jetzt nicht, ob es Deine PFLICHT wäre, alle ärztlichen Unterlagen, die Du hast dem AA vorzulegen, oder eben auch die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden.

Aber auf jeden Fall könnte es so ausgelegt werden, dass Du evt. was zu verschweigen hast oder dass Du nicht bereit bist,alles Dir mögliche zu tun, damit Du diese Leistungen auch erhalten kannst.

Und das könnte tatsächlich dazu führen, dass Du keine Maßnahmen des AA erhalten würdest.

Ich war auch in der Situation, dass ich vom medizinischen Dienst des AA untersucht wurde. Ich habe auch alle Ärzte von der Schweigepflicht entbunden. Die medizinischen Unterlagen wurden nur dem medizinischen Dienst übermittelt, die ja auch der Schweigepflicht unterliegen. Es kann Dir also im Grunde genommen nichts schlimmes passieren.
Ein Teil des Gutachtens ging damals an meinen Sachbearbeiter (der es mit mir besprochen hat), aber dieser Teil beinhaltete keine Diagnosen o.ä., sondern nur die Einschränkungen, die man bei mir festgestellt hat und inwieweit die eben Einfluss auf die Arbeitsaufnahme haben.

04.11.2010 17:26 • #3


uniquenessy
Hallo Windpferd,

ich habe gerade genau das Prozedere durchlaufen.
Die Gutachten, Befunde etc gehen nur von deinem Arzt, an den Arzt des AA.
Der oder die Rehaberaterin, die später mit dir zusammenarbeitet,
bekommt wie Sonnenblume schon mitgeteilt hat, keine Diagnosse, sondern nur deine Funktionseinschränkungen.
Ich musste nicht zum internen Gutachter, weil meine Befunde ausagekräftig genug waren und so würde per Aktenlage entschieden.

Wenn für dich selber klar ist, dass du in deinem alten Beruf nicht mehr arbeiten willst / kannst,
dann würde ich schon empfehlen der Bitte des Amtes nachzukommen,
sonst ist es dennen nicht möglich, die eine Teilhabe am Arbeitsleben ( berufliche Reha) zukommen zu lassen.

Gruß
Uniquenessy

04.11.2010 20:08 • #4

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