Experte
Hallo,
Zitat: Ich bin 3 Wochen weg und die letzte Woche meines Auslandsaufenthaltes wäre die erste Woche, in der ich Krankengeld beziehen würde.
Hast Du dafür evtl. schon Buchungen gemacht
vor Beginn Deiner Arbeitsunfähigkeit ? In diesem Fall
muß idR die Kasse genehmigen mit Fortzahlung des Krankengeldes. Dasselbe gilt u. U. auch, wenn Du einen Partner/Partnerin hast, die nachweislich bereits Dispositionen für diesen Urlaub vorgenommen hat.
Zitat: Muss ich denen sagen, dass ich 3 Wochen weg bin und wohin genau es geht?
Ja, da die Kasse die Rahmenbedingungen beurteilen darf wie zB Anreise o.ä. und es gesetzliche Fristen für Auslandsaufenthalte gibt (30 Tage), bei deren Überschreitung der Anspruch auf KG dauerhaft endet.
Zitat:Option 2: wie wäre es, wenn ich meinen Urlaub ohne Krankschreibung antrete, mich im Anschluss eine Woche in die Arbeit quäle und danach wieder krankschreiben lasse?
Hältst Du Arbeitgeber, Krankenkasse und MdK für grenzdebil ?
Zitat:Hab irgendwo gehört man muss diese einwöchige Frist einhalten vor einer erneuten Krankschreibung, stimmt das?
Völliger Quatsch
Zitat:Und noch eine Frage, habe leider noch keine Rechtsschutzversicherung, reicht es aus diese jetzt noch abzuschließen oder ist es schon zu spät?
Für eine private Rechtsschutzversicherung ist es jetzt für diesen Fall definitiv zu spät. Die verweigern jede Fallregulierung, deren Beginn vor dem Abschluß der Versicherung liegt und haben dann noch 3 Monate Karenzzeit.
Wenn Du einer DGB-Gewerkschaft beitrittst, hast Du Rechtsschutz im Arbeits-
und Sozialrecht und zumindest Anspruch auf Rechtsberatung ab dem ersten Tag. Oft lassen die auch mit sich reden wegen der Karenzzeit, wenn Du danach eine bestimmte Mindestzeit Mitglied bleibst.
Wenn Du aber finanziell in der Lage bist, für die Zeit Deines Auslandsaufenthaltes auf das KG zu verzichten, dann genehmigen idR die meisten Kassen den Aufenthalt problemlos.
Allerdings gilt wie sonst auch im Sozialrecht: Alles, was die Krankenkasse bewilligt, muß schriftlich im Rahmen eines (rechtsmittelfähigen) Bescheides erfolgen.
06.04.2019 11:47 •
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