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Schwerbehinderung, wieviel Prozent bei welcher Krankheit?

E
Hallo!

Ich habe im August 2007 die Schwerbehinderung über den VdK mit folgenden Diagnosen beantragt:
rezidivierende depressive Störung (gegenwärtig schwere Episode)
Somatisierungsstörung
Leider habe ich bis heute noch keine Post vom Integrationsamt erhalten. Jetzt war ich aber 7 Wochen in der Klinik und es sind noch folgende Diagnosen dazu gekommen:
Postzosterneuralgie bzw. Trigeminusneuralgie
Restless-Legs-Syndrom
Ich telefonierte daraufhin mit dem VdK und fragte, ob es ratsam ist, diese beiden neuen Diagnosen dem laufenden Antrag mit zuzufügen. Der VdK sagte ja und ich schicke morgen den Brief mit den neuen Diagnosen ab.
Folgende Fragen:
1. Hat Jemand diese Diagnosen von euch und wieviel % Schwerbeschädigung könnte ich erwarten (ca-Werte)?
2. War es schlau, die neuen Diagnosen noch nachzuschieben?
3. Wer hat da in dieser Richtung irgendwelche Erfahrungen?
Bin über jede Antwort dankbar !!!
LG
Eini

18.12.2007 22:36 • #1


Albarracin
Experte

19.12.2007 14:06 • x 1 #2


A


Hallo Eini95,

Schwerbehinderung, wieviel Prozent bei welcher Krankheit?

x 3#3


E
Hallo Wolfgang!

DANKE wiedermal für deine Mail!!!

An die 6 Monate habe ich und auch wahrscheinlich der VdK nicht gedacht. Ich habe sofort in den Krankenhausbericht geschaut und da steht drin: Patientin mit Herpes Zoster V1-3 rechts 2005, seitdem Schmerzattacken mit ... Also das müsste doch für das Integrationsamt ersichtlich sein. Meinst du, ich müsste den VdK nochmal anrufen und darauf hinweisen?
Ich hatte in 2005 eine Gürtelrose im Gesicht und seitdem habe ich diese unerträglichen Schmerzen.
Im Januar 2008 gehe ich nochmal stationär in die Klinik (Neurologie), damit per cMRT die Nerven untersucht werden können. Die Neurologin meinte dort, es ist bei mir schon ziemlich fortgeschritten, da die rechte Gesichtshälfte taub ist und runterhängt. Na wir werden sehen!

Achso ich hatte in 1996 schon 20 % auf meine beidseitige Hüftdysplasie erhalten.

Meinst du mit allem sind wenigstens 50 % drin?

Wolfgang ich wiederhole mich ungern, aber ich muss es nochmal loswerden: deine Antworten sind immer der Hammer - kurz, präzise und für jeden verständlich. Und vor allem man kann damit was anfangen!!!!!

Liebe Grüße und schöne Feiertage wünscht
Annett

19.12.2007 20:20 • #3


Albarracin
Experte

19.12.2007 22:34 • #4


E
Hallo Wolfgang!

DANKE für deine Tipps !!! Sind alle sehr wertvoll für mich !!! :lol:

Also ich hab den Brief mit den Zusatzdiagnosen abgeschickt und werde abwarten. Sofern ich was weiß - ich denke, dass das noch eine Weile dauern kann - schreibe ich hier rein, wie hoch der GdB ist.

Lieber Wolfgang ich wünsche dir und deiner Familie schöne Feiertage und bedanke mich nochmal für die prima Antworten.

LG von Annett

20.12.2007 17:05 • #5


E
Hallo!

Sind hier keine Schwerbehinderten unterwegs? Ich warte ganz dringend auf Antwort.

LG
Eini

27.12.2007 22:38 • #6


C
Hallo Eini,

doch, schwerbehindert sind hier sicherlich einige.
Auch ich habe lange überlegt, ob ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen soll und habe mich dagegen entschieden, und zwar aus folgendem Grund:
Belegst du eine psychische Schwäche mit einem Behindertenausweis, kann dir das ganz, ganz schnell wirklich negativ ausgelegt werden. Gerade psychische Probleme werden immer ganz anders ausgelegt als organische.

Ich werde einen Teufel tun und belegen, dass es meiner Psyche nicht gut geht und pfeiffe auf die Vorteile der anerkannten Schwerbehinderung.
Einzig organische Störungen oder muskuläre, bzw. Probleme an Gelenken, der Wirbelsäule, etc würde ich angeben.

31.12.2007 21:14 • #7


Albarracin
Experte

31.12.2007 22:53 • x 1 #8


E
Hallo Wolfgang, hallo Cakes!

DANKE für Eure Antworten !!!

Cakes ich muss zu deinem Beitrag dem Wolfgang 100%ig recht geben. Es ist genauso, wie er es geschrieben hat. Ich habe lange überlegt und abgewogen, ob ich diesen Schritt tue. Und ich habe mich dafür entschieden, aus folgendem Grund:

Ich arbeite seit 17 Jahren im öffentlichen Dienst. Ich arbeite im Osten, da gilt der BAT-O und in diesem gibt es keinen offiziellen Kündigungsschutz, den gibt es nach 15 Jahren Zugehörigkeit nur im Westen, also nach BAT-W.

Mir geht es hauptsächlich um den Schutz des Arbeitsplatzes!!! Von irgendwas muss man ja leben!!!

Cakes du hast meine eigentlichen Fragen mit deinem Beitrag nicht beantwortet, aber ich danke trotzdem für deine ehrliche Meinung.

Wolfgang und du hast wie immer meinen vollen Respekt!!!

Viele liebe Grüße und allen ein gesundes, erfolgreiches und neues Jahr
wünscht
Annett

01.01.2008 17:07 • #9


C
Ich bezog die negativen Auswirkungen auch nicht auf den Arbeitgeber.

Ich persönlich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass man mit einer psychischen Störung immer anders behandelt wird, als mit einer greifbaren Behinderung.

Dass ein Beleg einer Behinderung (und dazu gehört selbstverständlich die Depression und andere psychische Störungen - das ist unumstritten) in Bezug auf den Arbeitsplatz hilfreich sind, ist doch klar und nachvollziehbar - ihr müsst nur die eventuellen Nachteile bedenken.

Und wer keine 50% erreicht, erhält ja (und das ist ebenfalls bekannt) keinen Schwerbehindertenausweis, sondern eine Bescheinigung, auf der die Diagnose mit aufgeführt ist. Ob der Arbeitgeber mit einer Kopie und einer abgedeckten Diagnose so glücklich und zufrieden ist, sei dahingestellt.

Viel Glück, auch wenn ich wieder nicht auf die ursprüngliche Frage geantwortet habe.

01.01.2008 20:50 • #10


Albarracin
Experte

01.01.2008 21:49 • #11


E
Hallo!

Würde sich mal Jemand bitte outen!

Wieviel % bzw. GdB gibt es für schwere Depressionen? Hat da Jemand mal eine Angabe?

Würd mich freuen!

Hab im August 2007 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, aber leider bis heute noch keinen Bescheid.

Liebe Grüße
Eini

28.01.2008 14:46 • #12


Albarracin
Experte

29.01.2008 20:27 • x 1 #13


A
Zitat von Eini95:
Hallo!

Würde sich mal Jemand bitte outen!

Wieviel % bzw. GdB gibt es für schwere Depressionen? Hat da Jemand mal eine Angabe?



kann man nicht so verallgemeinern..... allein die definition ist ja etwas schwammig......
ich hab 70% für die spastik im bein (+10% für die psyche), kannte aber einen hemi (= halbseitig gelähmt) im netz, der weniger prozente bekommen hat - obwohl er nen fischerstock braucht zum gehen...

da hängt eben schon alleine per definitionem viel vom gutachter ab, habe ich das gefühl....

27.02.2008 00:08 • #14


E
Hallo!

Heute ist der 06.03.08 und ich habe noch immer keinen Bescheid vom Integrationsamt. Beantragt wurde die Schwerbehinderung Ende August 2007. Wenn der März um ist, sind es schon 7 Monate. Also in Berlin dauert es wohl ziemlich lange.

Sofern ich was weiß, schreib ich es hier rein!

Und DANKE für die bisherigen Antworten.

LG
Eini

06.03.2008 17:18 • #15


Albarracin
Experte

07.03.2008 06:07 • #16


E
Hallo Wolfgang!

DANKE für deine Antwort!

Ich kümmere mich nächste Woche mal drum. Ich habe den Antrag mit dem VdK gestellt. Also werde ich da mal nachfragen. Ich habe mich bisher nicht getraut, mal nachzufragen. Meine Bedenken sind, dass, wenn man drängelt, vielleicht noch weiter nach hinten geschoben wird. Aber das ist wahrscheinlich Quatsch.

Wahrscheinlich hat mein einer Arzt (HNO) noch nicht ans Integrationsamt geantwortet. Ich hatte beim Antrag 3 Ärzte angegeben (Hausärztin, Neurologin und HNO). Meine Hausärztin und meine Neurologin sagten mir, sie hätten alles ans Integrationsamt geschickt. Als ich meinen HNO ansprach, ob er schon Post vom Amt erhalten hat, druckste er nur rum. Ich fragte daraufhin, ob er geantwortet hat und er eierte wieder rum. Auf dem letzten Schreiben des Amtes stand, dass noch 1 Antwort aussteht. Ich vermute, dass es der HNO ist. Find ich nicht so toll, weil ich es vor Antragstellung so mit ihm besprochen hatte und er mit dem Antrag einverstanden war.

Wolfgang - was meinst du? Nochmal beim Arzt nachfragen?

LG Annett

07.03.2008 21:41 • #17


Albarracin
Experte

08.03.2008 21:34 • #18


E
Hallo Wolfgang!

DANKE für deinen Tipp!

Ich werd mich gleich die Woche drum kümmern und werde berichten, was passiert ist.

1000 DANK und einen schönen Sonntag!!!

Gruß
Annett

09.03.2008 13:40 • #19


E
Hallo Wolfgang!

Hab heut all meinen Mut zusammen genommen und beim Versorgungsamt angerufen.

Der Herr dort sagte mir, das alle meine 3 Ärzte geantwortet haben und das mein Vorgang beim Gutachter liegt. Wie lange das dauert, konnte er mir nicht sagen.

Wollte die Info bloß los werden und mich wie immer bei dir bedanken!!!

LG
Annett

10.03.2008 22:04 • #20


Albarracin
Experte

10.03.2008 23:59 • #21


E
Hallo!

Gestern rief ich beim Vdk an und fragte vorsichtig an, ob es ratsam ist, beim Integrationsamt mal nach dem Bearbeitungsstand zu fragen. Erst zögerte der VdK ein bisschen und als ich dann sagte, dass der Antrag im August 2007 gestellt wurde, sagte mir der VdK, ok wir warten bis zum 05.05.08 und wenn dann noch nichts da ist, dann fragen wir beim Integrationsamt an. Ich sagte dann, damit bin ich einverstanden.

Wollte bloß mal hier den neuesten Stand bekanntgeben. Also ich warte immer noch !!!

LG von Annett

10.04.2008 08:23 • #22


Albarracin
Experte

10.04.2008 17:07 • #23


E
Hallo Wolfgang!

Schön von dir zu hören bzw. zu lesen.

Sorry, ich dachte (wobei man ja als Frau nicht denken soll - kleiner Scherz), dass das Versorgungsamt in Integrationsamt umbenannt wurde.

Da habe ich wohl falsch gedacht. Also in Zukunft heißt es für mich wieder Versorgungsamt.

Liebe Grüße und Tschau
von
Annett

10.04.2008 19:06 • #24


Albarracin
Experte

17.04.2008 19:28 • #25


E
Hallo!

Jetzt berichte ich euch wie es weitergeht.

Habe heute Post vom VdK bekommen. Hab beim Brief öffnen total gezittert. Es ist mein Bescheid vom Versorgungsamt.
Ich habe 30 % bekommen, ich dachte ich spinne, das ist ja viel zu wenig. Ich habe vor Jahren 20 % nur allein auf meine beidseitige Hüftdysplasie bekommen. Und jetzt sind meine schweren Depressionen, Trigeminusneuralgie und meine rezidivierenden Gehörgangsentzündungen dazu gekommen und ich bin bei insgesamt 30 % !!! Ich bin so geschockt, verunsichert und wütend !!! Wie kann man nur 10 % zusätzlich auf diese schweren Erkrankungen bekommen?

Also lt. Bescheid sind folgende Funktionsbeeinträchtigungen (nach § 69 Abs.1-3 SGB IX):
- psychische Störungen (Neurosen)
- wiederkehrende Reizzustände der Hüftgelenke bei Hüftfehlanlage
- wiederkehrende Reizerscheinungen bei Wirbelsäulenfehlstellung
- rezidivierende Gehörgangsentzündungen
- Gesichtsneuralgie (Trigeminusneuralgie)
- chronische Bronchitis

Beantragt hatte ich rezidiverende schwere Depressionen, Somatisierungsstörung, Migräne, Lichen ruber planus, chronisches Gehörgangsekezm, Bewegungsunruhe (Restless legs Syndrom) und Eisenmangelanämie. Sind die psychischen Störungen (Neurosen) etwa rezidivierende schwere Depressionen?

Also ich bin so fertig, dass ich gar nicht weiß, wie ich das hier formulieren soll !!!

Ich werde auf jeden Fall den Einspruch einlegen, aber ob ich das mit dem VdK tue, weiß ich noch nicht. Der VdK schrieb nämlich dazu: Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, könnten Sie Einspruch einlegen. Die Frist hierfür läuft am 23.05.08 ab. Bitte wenden Sie sich ggf. rechtzeitig vor Ablauf der Frist an uns. Der Fristablauf wird von uns nicht überwacht, so dass wir allenfalls auf Ihre Veranlassung hin tätig würden. WAS IST DAS ???

Ich habe den Antrag im August 2007 gestellt und dem VdK alles zur Verfügung gestellt, alle Schreiben gefertigt, die haben alles fertig übernommen. Ich bin so enttäuscht !!!

Ich wohne in Berlin. Kennt Jemand Jemanden, der erfolgreich und super den Einspruch eingelegt hat, wo ich nicht ständig hinterher laufen muss und der selbständig arbeitet und vor allem gut arbeitet?

Lieber Wolfgang, soll ich jetzt beim AA die Gleichstellung beantragen? Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und mein Arbeitsverhältnis besteht.

Was würdet ihr machen ???

Ich bin über Antworten sehr glücklich !!!

Liebe Grüße von Annett

29.04.2008 15:48 • #26


M
Zitat:
Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, könnten Sie Einspruch einlegen. Die Frist hierfür läuft am 23.05.08 ab. Bitte wenden Sie sich ggf. rechtzeitig vor Ablauf der Frist an uns. Der Fristablauf wird von uns nicht überwacht, so dass wir allenfalls auf Ihre Veranlassung hin tätig würden. WAS IST DAS ???


Ich glaub dir dass du zornig bist, denke aber, dass dies einfach nur die Klarstellung ist, dass sie dir dies nicht von selbst abnehmen, sondern abwarten was du möchtest und dann entsprechednd an den VdK herantrittst und ihn beauftragst.

Meiner Meinung nach spricht nichts dagegen die gleichstellung zu beantragen. Achte dabei darauf dass du die Ursachen für eine Gefährdung deines Arbeitsplatzes mit der Behinderung begründest.

Gruß, Margret

29.04.2008 16:03 • #27


Albarracin
Experte

29.04.2008 18:15 • #28


E
Hallo Margret und hallo Wolfgang!

DANKE für eure Antworten!!!

Ich bin insgesamt enttäuscht. Das hat mit dem VdK weniger zu tun.

Meine Freundin hat mir einen Rentenberater benannt, bei dem sie alles hat machen lassen. Bei dem habe ich vorhin angerufen und er würde für mich das Widerspruchsverfahren machen. Das kostet 166 Euro. Ich wollte mir das jetzt überlegen. Zum VdK habe ich nicht mehr so viel Vertrauen. Ich hatte nämlich vom Rentenversicherungsträger eine Aufforderung bekommen, eine Kontenklärung zu machen. Ich fuhr zum VdK, es wurde von dem Anwalt schnell alles ausgefüllt, ich musste nur noch unterschreiben und für Fragen meinerseits war leider keine Zeit. Der Anwalt meinte, er mache das schon, ich brauch mir keine Sorgen zu machen. Trotzdem - es geht ja auch um meine Sachen - da hätt ich schon gern ein paar Infos. Jetzt kam jedenfalls die Kontenklärung vom Rentenversicherungsträger zurück, ich hab alles kopiert und dem VdK hingeschickt, mit der Bitte um Klärung bestimmter Punkte und um schriftliche Antwort. Gleich 1 Tag später - Brief muss gerade erst angekommen sein - rief der VdK mich an und sagte, es sei alles in Ordnung. Das wollten Sie mir mündlich mitteilen. Ich fragte daraufhin, ob ich dies noch schriftlich erhalte und der VdK meinte, nein so ginge es schneller. Ich bin da momentan sehr misstrauisch!!! Es geht hier definitiv um wichtige Sachen und um mich und da bräuchte ich schon ein verständnisvolles Gegenüber. Und das Gefühl habe ich beim VdK momentan nicht. Vielleicht täusche ich mich auch!

Wenn ich besser drauf bin, kümmer ich mich um die Gleischstellung.

DANKE euch 2 !!!

An alle im Forum: Was für Erfahrungen habt ihr mit dem VdK gemacht?

LG von Annett

29.04.2008 20:28 • #29


A


Hallo Eini95,

x 4#30


E
Hallo!

Ich habe jetzt mit Hilfe eines Rentenberaters Widerspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes eingelegt. Ich war 90 Minuten bei ihm und wurde sehr gut beraten. Er hat sofort dieses Buch (Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit - oder so) hervorgeholt und die einzelnen Diagnosen mit mir besprochen und gleichzeitig gesagt, wieviel % die jeweilige Krankheit hat. Heute kam der formulierte Widerspruch von dem Rentenberater per Post bei mir an und er hat einen sehr guten Einspruch geschrieben - auch super begründet. Ich habe mich viel besser als beim VdK gefühlt. Dieser Rentenberater ist mir empfohlen worden und ich bin erstmal sehr zufrieden und mache mir nicht so viel Sorgen. Ich muss ihn zwar bezahlen, aber das ist nun mal so. Das Widerspruchsverfahren kostet 166 Euro. Wenn es zur Klage kommen sollte, brauch ich es nicht bezahlen, da ich rechtschutzversichert bin. Außerdem sagte mir der Rentenberater, wenn wir mit dem Widerspruch Erfolg haben, bekomme ich meine 166 Euro wieder. Also die ganze Handhabung und Beratung bei ihm war top!!!

Sofern ich was weiß, gehts weiter hier.

LG von Annett

17.05.2008 23:22 • #30

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