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Antrag auf Schwerbehinderung, was kann man bei Depression erwarten?

Löckchen73

Löckchen73
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Hallo

DAs hier ist mein erster Beitrag im Forum
Habe schon etwas gelesen hier.
Bin wegen dieser Kategorie hier gelandet.

Ich habe heute meinen Erstantrag auf Schwerbehinderung ausgefüllt.
War bei der Schwerbehindertenvertretung.
Die sind dort sehr optimistisch und sagen das ich einiges an % kriege
Ich bin pessimistisch und sage das wird nix

Habe Depressionen Asthma und Allergien angegeben

Habe gelesen das hier welche 30% bekommen haben.

Hm ich glaube nicht das ich da viel bekommen werde

Ach darauf gebracht hat mich mein Werksarzt

Bin auch seit 3 Jahren in Behandlung mit Klinikaufenthalt

LG g020

#1


52 Antworten ↓
Albarracin

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Hallo mag,

Ich hoffe, Du verwechselst nicht Ausweis und Bescheid. Ergeht ein neuer, höherer Bescheid, kann der neue Ausweis erst mal wieder befristet werden. Dies hat aber nix mit der Rechtskraft des Bescheides zu tun.

Wenn aber Dein Mann bei seinem Erhöhungsantrag eine neue Erkrankung geltend gemacht hätte, bei der eine Befristung zulässig ist (idR Krebserkrankungen), dann wäre es zulässig gewesen, nur für diese neue Krankheit eine befristete Bewertung zu vergeben. Dann steht idR im Bescheid bei dieser einzelnen Kranhkeit "(in Heilungsbewährung)".
Erhöht sich durch diese neue Erkrankung der Gesamt-GdB, dann gilt die Befristung auch für den Gesamt-GdB - aber nur insoweit sich der Gesamt-GdB erhöht.

Beispiel aus meiner Praxis:
GdB alt (Depression, Reflux, Schlafapnoe, Migräne): 50
GdB neu durch Krebserkrankung in Heilungsbewährung: 80
Je nach Krebsart beträgt die Heilungsbewährung 3-5 Jahre
Nach Ausheilung der Krebserkrankung durfte der Gesamt-GdB maximal auf den früheren Wert 50 heruntergesetzt werden (in meinem Fall gab es noch einen "Zuschlag" für das "Restrisiko" der Krebserkrankung, so daß der Gesamt-GdB dann 60 war).

Es ist allein schon deswegen sinnvoll, immer Widerspruch einzulegen und Akteneinsicht zu verlangen, da man nur so an das "Datenblatt" der medizinischen Begutachtung kommt, in dem die Einzelwerte stehen, wenn man mehrere Erkrankungen geltend gemacht hat.
Diese Kenntnis der Einzelwerte ist wichtig für Widerspruchsbegründungen, Erhöhungsanträge und evtl. Anhörungen bei Neubewertungen durch die Behörde.

04.06.2012 21:56 • #41


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A


Hallo Löckchen73,

Antrag auf Schwerbehinderung, was kann man bei Depression erwarten?

x 3#3


Albarracin

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Hallo Löckchen,

Zitat:
Ihrem Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.01.2010 kann ich nicht abhelfen.Ich habe ihre Akten daher zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Münster abgegeben wo der Vorgang unter dem Aktenzeichen ... bearbeitet wird
Man weiß wohl nicht weiter.

Das ist verwaltungstechnisch ein ganz normaler Vorgang. Die für den Widerspruch zuständige Stelle schickt den Widerspruch an die Behörde, die den angegriffenen Bescheid erstellt hat und fragt diese, ob sie ihren Bescheid nicht nochmal "überdenken" will angesichts der Widerspruchsbegründung.
In Deinem Fall hat das Versorgungsamt auf "stur" geschaltet und gesagt, daß sie bei ihrer Rechtsmeinung bleiben. Mit nicht-weiter-wissen hat das gar nix zu tun. Das RP wird dann den Widerspruchsbescheid erlassen.
Hätte das Versorgungsamt ganz oder teilweise eingelenkt, dann wäre ein sog. "(Teil-)Abhilfebescheid" erlassen worden, von dem hier in letzter Zeit schon mal öfter die Rede war.

Im übrigen hat Dir leider Silke während meines Urlaubs hanebüchenen Unsinn gepostet, den ich jetzt erst entdeckt habe:
Zitat:
Nö, Du gibst es bei der Agentur für Arbeit den Bescheid von 30% ab und die stellen Dich dann gleich.

Das ist in seiner Schlichtheit umwerfend falsch.
Natürlich muß man für die Gleichstellung bestimmte Vorraussetzungen erfüllen und diese auch nachweisen. Bei AN sind dies z. B. erhöhte Fehlzeiten, Kündigungs- bzw. Versetzungsdrohungen oder auch die Notwendigkeit behinderungsbedingter Arbeitsplatzgestaltung. Einfach so geht Gleichstellung nicht.

13.03.2010 13:04 • #21


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M
Hallo Löckchen73,

herzlich willkommen hier im Forum 359.gif und ich hoffe, dass Dir dieses
Forum die Hilfestellung geben kann, die Du suchst.

Ganz so pessimistisch scheint Du doch nicht zu sein, denn sonst hättest Du den Antrag überhaupt
nicht gestellt.

Du hast doch nichts zu verlieren, kannst nur Prozente gewinnen und es ist schon sinnvoll,
frühzeitig einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, denn die Maßstäbe werden
immer höher angesetzt.

Wenn Du 30 % erhälst, hast Du ja die Möglichkeit, Gleichstellung zu beantragen und die
Vorteile hast Du mit Sicherheit hier schon im Themenbereich "Schwerbehinderung" gelesen.

Wünsche Dir, dass Dein Antrag Erfolg hat.

Schöne Grüße
mag g020

#2


Löckchen73
Danke ihr zwei

Ja nun muß ich warten
Meine Hausärztin ist da nicht begeistert von. Dadurch habe ich zwar einen besseren Kündigungsschutz aber wenn ich nicht mehr bei dieser Firma bin, wird mich niemand mehr einstellen. Werde höchstens noch 400 Euro Jobs bekommen.

Heute habe ich den Bescheid vom Amt bekommen das der Antrag eingetroffen ist und das es etwas dauern kann bis ich bescheid bekomme

#3


Albarracin
Experte

#4


Löckchen73
Hallo Wolfgang

Meine Hausärztin hat mir das gesagt.
Wenn ich pech habe bin ich dann erwerbsunfähig.Habe das auch nicht ganz verstanden.
Aber mal ehrlich.Wenn ich keine Arbeit mehr habe werde ich in der nächsten Zeit auch schwer eine finden. Mit oder ohne Schwerbehinderung

Naja abwarten was passiert.

Nächste Woche habe ich einen Termin bei meinem Neurologen.
Bei ihm bin ich wegen meinen Depressionen in Behandlung.
Ich werde ihn fragen was er dazu meint.

LG

#5


L
was sollte da denn eigendlich drin stehen ,wenn man auf Dpression PROZENTE haben will. Reicht da etwa nur Depression
oder muß da depression crohnisch oder so in etwa drin stehen
was gibt es da für ausdrücke
mfg
lui

#6


M
Hallo Lui50,

Du kannst nur Depressionen schreiben, denn Du gibst Deinen behandelnden Arzt ja auch an und der wird vom Versorgungsamt sowieso dann angeschrieben.
Kannst aber auch einen Befund Deines Arztes beilegen (manche Ärzte verlagen aber Gebühren).

Schöne Grüße
mag

#7


L
Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe , gibt es also vom bericht her des arztes kein leichte ,mittlere oder schwere depesssion.
Es gibt dann auch keine verschiedene sätze an Prozente
Oder liege ich da falsch
mfg
lui

#8


Albarracin
Experte

#9


Löckchen73
Ich habe heute meinen Bescheid bekommen

Seelische Erkrankung,Depression

Allergie, Asthma bronchiale

30%

#10


M
Hallo Löckchen,

das ist doch schon mal sehr gut, dass du die 30 % erhalten hast, damit ist die erste Hürde
bzgl. Schwerbehinderungsprozente genommen.

Schöne Grüße
mag

#11


Löckchen73
Hallo MAg

War nochmal bei der Schwerbehindertenvertretung.
Haben einen Einspruch eingelegt.
Gehe nochmal diese Woche hin da die Befunde hier sind.
Mal sehen.

#12


M
Hallo Löckchen,
das ist doch sehr gut, du unternimmst etwas und steckst den Kopf nicht in den Sand 302.gif

Schöne Grüße
mag

#13


Löckchen73
Alleine würde ich das nich schaffen.
Zum Glück das wir eine Schwerbehindertenvertretung haben

#14


A


Hallo Löckchen73,

x 4#15


S
Hallo Löckchen,

herzlich Willkommen hier in dem schönem Forum 359.gif, hier findest Du alles was Du an Hilfe brauchst. I
st doch gut das Du den Antrag gestellt hast.
Ich habe auch 30% und bin gleich gestellt, habe das sogar bei meinen letzten Bewerbungsgespräch bzw. ich musste einen Bewerbungsbogen ausfüllen bevor es zu dem gespräch kam und da habe ich es auch die 30% GdB angegeben. Ich wurde nur gefragt ob es die für meinen Rücken bekommen habe dies habe ich bejat, von den Depries habe ich nichts erzählt das geht denen nichts an.
Also Kopf hoch wird schon alles Gut.

LG Silke a010

#15

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