der Thread ist etwas unübersichtlich geworden, sorry.
@Sifu: Auch während des "ruhenden" Arbeitsverhältnisses ist regelmäßig zum 01.01. Urlaubsanspruch entstanden, der aber auch wieder verfallen konnte. Alle Ansprüche bis einschließlich 2020 sind komplett verfallen. Aus 2021 stehen Dir noch 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub zu, 10 Tage "übergesetzlicher Urlaub" sind am 31.03. verfallen. Wenn tatsächlich die unbefristete Rente erst nach dem 30.06. bewilligt wurde, steht Dir auch für 2022 noch der komplette gesetzliche Jahresurlaub von 20 Tagen zu. Ob der übergesetzliche Urlaub gezwölftelt wird oder gar "aufgezehrt wird, hängt davon ab, ob Du dazu eine arbeitsvertragliche Regelung hast oder Du einem Tarifvertrag unterliegst, der derartige Zwöftelungsregelungen bzw. eine "Aufzehrung" beinhaltet. Gibt es eine derartige Regelung bei Dir nicht, dann stehen Dir auch noch diese 10 Tage zu, denn der übergesetzliche Urlaub darf nur bei ausdrücklicher Regelung gezwölftelt bzw. "aufgezehrt werden. Gem § 7 BUrlG muß der ausstehende Urlaub jetzt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vergütet werden - und zwar zum aktuellen Zeitwert. Hast Du noch Stundenguthaben, dürfen diese weder verfallen noch aufgezehrt werden.
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Oliver74 Gast
Super...danke Dir für deine Mühe, so weiß ich ungefähr was mir zusteht
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#96
Sifu Mitglied
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@Albarracin
Da ich noch niemals in die Rentenversicherung einbezahlt habe, steht mir denn dann überhaupt eine EU ode EM Rente zu ?
Ich werde ja durch meine Ehefrau versorgt, aber wie wäre es als Arbeitsunfähiger nach einer Trennung ? Hartz 4
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#97
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Oliver74 Gast
Anspruch auf Rente haben nur die, die mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben
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#98
Sifu Mitglied
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Zitat von Oliver74:
Anspruch auf Rente haben nur die, die mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben
Ich bin nachversichert worden (war Beamter ) und habe ein paar Jahre durch die Kindererziehung und im Falle einer Trennung die Hälfte der Rente meiner Frau.
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#99
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Oliver74 Gast
"Beamte erhalten nach Eintritt in den Ruhestand oder bei Dienstunfähigkeit eine Pension. Die Höhe der Pension bemisst sich unter anderem nach der Dauer der Dienstjahre. Wenn ein Beamter mindestens 5 Jahre im Dienst war, hat er Anspruch auf eine Mindestversorgung. Und diese beträgt amtsunabhängig im Jahr 2021 für Bundes-und Landesbeamte rund 1.866 Euro. Wenn er im Vergleich zum amtsunabhängigen Pensionsanspruch aus seiner amtsabhängigen Dienstzeit einen höheren Anspruch hat, als bei der amtunabhängigen Mindestversorgung, so bekommt er "selbstverständlich" die höheren Bezüge- Pensionsansprüche gezahlt. Ansonsten verbleibt es bei der amtsunabhängigen Pension."
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Sifu Mitglied
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Zitat von Oliver74:
"Beamte erhalten nach Eintritt in den Ruhestand oder bei Dienstunfähigkeit eine Pension. Die Höhe der Pension bemisst sich unter anderem nach der Dauer der Dienstjahre. Wenn ein Beamter mindestens 5 Jahre im Dienst war, hat er Anspruch auf eine Mindestversorgung. Und diese beträgt amtsunabhängig im Jahr 2021 ...
Ich war aber einer der wenigen Beamten die freiwillig gekündigt habe und weiß daher nicht ob diese Regelung für mich gilt.
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#101
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Oliver74 Gast
Da bin ich leider überfragt, aber das war natürlich ein großer Fehler.
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#102
Sifu Mitglied
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Zitat von Oliver74:
Da bin ich leider überfragt, aber das war natürlich ein großer Fehler.
Nein, damals war ich noch zu gesund um in Pension zu kommen und wäre ich in dem System geblieben wäre ich heute schon tot.
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#103
sundancere20j Mitglied
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@Sifu, Dein Fall ist individuell zu betrachten. Wende Dich an Deinen zuständigen Rentenversicherungsträger und lass Dich beraten, welche Möglichkeiten bestehen. Dort erhältst Du auf Grundlage Deines Versicherungsverlaufs eine einwandfreie Auskunft.
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Hallo Aita,
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Sifu Mitglied
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So ich bin jetzt dauerhaft voll erwerbsgemindert. Heißt das arbeitsUNFÄHIG ?