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Nach Einspruch jetzt Rente wegen voller Erwerbsminderung

E
hallo,
bin seit nov. 2010 Arbeitsunfähigkeit geschrieben, u.a. wegen depressionen.
hatte am 10.januar 2012 dann den antrag auf eu rente gestellt, 5 tage !!! später kam die ablehnung, da hat der
sachbearbeiter wohl einfach nur den bericht der reha durchgelesen.....

egal, ich hab dann 4 tage später einspruch eingelegt, war dann ende september bei einer
gutachterin die nur einen fragenkatalog mit mir durchging, ich ahnte schon schlimmes.

heute jedoch kam der dicke brief der drv mit dem positiven bescheid
rente wegen voller erwerbsminderung für 2 jahre.

ich wollte euch mit dieser nachricht nur mal mut machen, sich nicht einfach so abspeisen zu lassen,
auch bei einen negativen bescheid lohnt es sich widerspruch einzulegen.

nach langen kämpfen hab ich jetzt erst einmal etwas mehr zeit bekommen gegen meine krankheit anzukämpfen.

gruss

16.10.2012 11:22 • #1


M
Hallo ermenegildo,

erst einmal Glückwunsch zu deinem Erfolg.

Zitat:
ich wollte euch mit dieser nachricht nur mal mut machen, sich nicht einfach so abspeisen zu lassen,
auch bei einen negativen bescheid lohnt es sich widerspruch einzulegen.

Du sprichst mir damit aus der Seele. Bei einem Widerspruch kann man nur noch gewinnen, denn den Ablehnungsbescheid hat man ja schließlich schon vorliegen.

16.10.2012 11:35 • #2


A


Hallo ermenegildo,

Nach Einspruch jetzt Rente wegen voller Erwerbsminderung

x 3#3


Steffi
Hallo ermenegildo,

Glückwunsch ! In der heutigen Zeit muss man froh sein, überhaupt wahrgenommen zu werden.
Zitat von ermenegildo:
hatte am 10.januar 2012 dann den antrag auf eu rente gestellt, 5 tage !!! später kam die ablehnung, da hat der
sachbearbeiter wohl einfach nur den bericht der reha durchgelesen.....

Ich wusste nicht mal, dass die DRV so schnell schriftlich reagieren kann. 5 Tage sind ja Spitzenrekord.
Zitat:
nach langen kämpfen hab ich jetzt erst einmal etwas mehr zeit bekommen gegen meine krankheit anzukämpfen.

Vielleicht ist es besser, nicht zu kämpfen ? Kampf erzeugt immer Widerstand und noch mehr Kampf. Vielleicht kannst Du es einfach so annehmen, wie es jetzt ist.

Alles Gute für Dich

16.10.2012 14:52 • #3


E
jooo,
ich kam ja am 20.12.2011 aus der reha nach hause, bin dort als Arbeitsunfähigkeit entlassen.
der sachbearbeiter hat bestimmt so kurzfristig entschieden nachdem er den entlassungsbericht
gelesen hat.
ich bin aus der reha sehr unglücklich wieder raus.

na gut, anders gesehen war es ja dann doch eine lange zeit von januar bis heute.

gruss

16.10.2012 17:01 • #4


E
moin, moin,
nach JAHREN der abwesenheit bin ich dann doch wieder einmal hier.

stand der dinge ist das ich noch immer die volle erwerbsunfähigkeitsrente beziehe, d.h. sie wurde bereits 2 mal ohne probleme, nach aktenlage, jeweils um 3 jahre verlängert.

spätestens ende juni 2020 wird sich nun entscheiden ob ich diese rente unbefristet bekomme.

den verlängerungsantrag werde ich wie immer persönlich , gegen quittung , anfang januar 2020 bei der drv abgeben.

ich halte euch auf den laufenden und versuche jetzt hier im forum wieder öfters zu sein.

gruss

10.11.2019 11:25 • #5


Ferdi
Super! Mach weiter so!
Du bist auf einem guten Weg!

10.11.2019 12:03 • #6


E
danke, danke,

allerdings bin ich nicht auf einen guten weg, ich rutsche immer weiter ab.

ich wäre gerne wieder gesund und hätte mein leben von früher wieder.

wo ist die zeitmaschine, die mich 15 jahre zurück beamt ?

gruss

10.11.2019 12:14 • #7


ZeroOne
Zitat von ermenegildo:
wo ist die zeitmaschine, die mich 15 jahre zurück beamt ?


Die hab ich in all den Jahren leider auch nie nicht gefunden.

Dir weiterhin zumindest bei der DRV gutes Gelingen, dass es mit der unbefristeten dann klappt!

LG
ZeroOne

10.11.2019 13:09 • #8


E
aktuelle entwicklung :

meine volle, befristete erwerbsminderungsrente läuft ja ende juli 2020 ab.

wie ich nun mal so bin ( lieber früher als später ), habe ich bereits anfang januar 2020 . also gute 7 monate vorher , meinen antrag auf verlängerung ( dann unbefristet ) persönlich, gegen unterschrift bei der drv abgegeben.
ich hatte alle formulare ausgefüllt, auch den selbsteinschätzungsbogen r0215 .
für diesen r0215 habe ich doch tatsächlich 6 seiten extra geschrieben und als anhang beigefügt,
habe alles ausführlich beschrieben.

ich war mir sehr sicher das ich zum gutachter muss, da es ja um die unbefristete rente geht.

so, nun habe ich nach nur 6 wochen post bekommen :

ihre gewährte rente wegen voller erwerbsminderung wird als dauerrente weitergewährt

ich bin baff, sprachlos , das es alles so super geklappt hat.

mein psychiater ist auch gutachter bei der drv ( also er bekommt patienten von der drv zur begutachtung ) vielleicht hat sein wort auch etwas geholfen.
den befundbrief der drv hat er ende januar erhalten und dann wohl zeitnah beantwortet.

gruss

12.02.2020 13:39 • #9


Greta
Zitat von ermenegildo:
für diesen r0215 habe ich doch tatsächlich 6 seiten extra geschrieben und als anhang beigefügt,

Da ich gerade ebenfalls über meinem EM-Rentenantrag sitze, greife ich diesen Beitrag, obwohl er schon etwas älter ist, nochmal auf.

Macht es tatsächlich Sinn, zum Selbsteinschätzungsbogen noch eine umfassende Darstellung der eigenen Situation zu verfassen? Lesen die das bei der DRV überhaupt?
Ermenegildo hatte damit ja offensichtlich Erfolg.
Andere widerum haben mir aber auch schon davon abgeraten, dem Antrag ellenlange Extraseiten beizulegen.

Wie sind da eure Erfahrungen?

Ehrlich gesagt hätte ich auch ein bisschen Bedenken, meine Situation bis ins kleinste Detail zu offenbaren. Es ist doch sehr persönlich, gerade wenn es z.B. um traumatische Erfahrungen geht.

Es grüßt
Greta

12.05.2021 14:56 • x 1 #10


Heideblümchen
Guten Morgen, auch ich habe eine Frage zur Ablehnung meiner Teilerwerbsminderungsrente:

Im November 2020 habe ich den Antrag gestellt, da ich nur noch in Teilzeit (5 Stunden montags bis freitags) im Büro arbeiten kann. Im Mai 2021 wurde ich durch die DRV zu einem mir unbekannten Gutachter geschickt. Daraufhin kam Anfang Juli ein Brief der DRV mit der Ablehung meines Antrages und mit einem gesonderten Brief am selben Tag die Bewilligung für eine psychosomatische Reha, gleich mit einem Antragsformular .

Auf die Ablehung der TEMR habe ich KEINEN Widerspruch an die DRV geschickt. Den Antrag für die Reha habe ich am nächsten Tag abgeschickt, der ist jetzt in Bearbeitung.

Meine Frage: kann ich nach der Reha nochmals einen erneuten Antrag stellen? Macht das Sinn? Und hat das negative Folgen, dass ich den Widerspruch nicht sofort gestellt haben?
Ich habe für mich selber beschlossen, erst mal die Reha zu machen, in der Hoffnung, dass dann ganz klar wird, dass ich einfach mit 5 Stunden Arbeit täglich absolut bedient bin und mehr nicht mehr möglich ist. Ich gehe nachmittags noch 2 Stunden als Entlastungskraft los (putzen, bügeln, einkaufen für Patienten), um irgendwie den finanziellen Ausgleich zu schaffen, da ich von den Teilzeiteinkünften allein nicht leben kann.
Im Nachhinein ärgere ich mich ein bisschen, dass ich den Widerspruch nicht sofort vom VdK habe verfassen lassen, denn dort bin ich Mitglied. Aber vielleicht ist ja noch nicht alles verloren. Wie sind eure Erfahrungen? Was kann ich jetzt noch tun? Danke an euch vorab.

13.08.2021 09:28 • #11


A


Hallo ermenegildo,

x 4#12


Greta
Liebe @Heideblümchen,

obwohl du schon einen Schritt weiter bist als ich (mein Rentenantrag läuft noch, zur Reha war ich bisher nicht), wage ich mich mal an eine Antwort.

Meines Wissens wird ja in der Reha u.a. auch deine Belastungsfähigkeit geprüft.
Im Abschlussbericht sollte dann eigentlich vermerkt sein, ob du voll, teil oder gar nicht mehr arbeiten kannst.
Wenn ich es richtig verstanden habe, bist du aktuell nicht Arbeitsunfähigkeit und wirst somit vermutlich aus der Reha auch nicht als arbeitsunfähig entlassen. Aber es kann durchaus sein, dass man dir bestätigt, dass du tatsächlich nur noch Teilzeit arbeiten kannst. Auf dieser Grundlage könntest du dann einen neuen EM-Rentenantrag stellen.

Aber auch wenn man dich aus der Reha gesund entlässt, solltest du doch trotzdem nochmal einen Rentenantrag stellen können.
Zumindest sehe ich keinen Grund, weshalb das nicht möglich sein sollte. Beantragen kann man ja immer, und es ist auch dein gutes Recht.
Auch wüsste ich nicht, welche negativen Folgen das haben könnte.
Was befürchtest du?

Da du Mitglied beim VdK bist, könntest du auch dort nochmal anrufen und hören, was die dazu sagen.

Und beim nächsten Mal auf jeden Fall in Widerspruch gehen. Mit Unterstützung des VdK ist das relativ stressfrei und zu verlieren hast du ja nichts.

Liebe Grüße
Greta

13.08.2021 11:04 • x 1 #12

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