Wie hoch ist die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung?

L
Hallo
Ich habe da mal eine Frage zur teilweiser Erwerbsminderung.
Wenn ich zum Beispiel eine volle Rente von 1200 Euro bekomme. Dann ist doch bei teilweiser Erwerbsminderung nur die Hälfte der rente also nur 600 Euro oder
Bekomme ich dann nur 600 euro rente im Monat
Wer kann mir da mal weiter helfen
mfg
lui

31.07.2010 20:42 • #1


T
hallo lui,
ja, genau! bei teil-eu-rente wäre es genau die hälfte!

du kannst bei google mal teil-eu rente eingeben oder überhaupt eu-rente.
auch gibt es über die deutsche rentenversicherung eine gute seite, auf der alles recht gut erklärt ist.
es gibt sogar einen chat, in dem man fragen stellen kann!

lg tinerl

31.07.2010 21:30 • #2


A


Hallo lui50,

Wie hoch ist die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung?

x 3#3


L
Bekommt mann denn bei teilweiser Erwerbsminderung nur die Hälfte von 1200 euro rente also nur 600 euro und von der Krankenkasse nicht die anderen 600 euro, damit mann wider auf die 1200 euro hinkommt.
Mann kann doch nicht nur von 600 euro sein lebensunterhalt gestalten
Wie ist das bei euch
Wer kann mich da mal aufklären
mfg
lui

01.08.2010 11:22 • #3


M
Hallo Lui,

darauf kann ich dir leider keine Antwort geben, aber hier solltes du mal bei der Rentenversicherung bzw. Krankenkasse nachfragen.

01.08.2010 12:02 • #4


Steffi
Hallo lui,

hast Du denn EU-Rente beantragt oder bereits eine Teil-EU-Rente bewilligt bekommen ?
Du ziehst ja in Deinem ersten posting nur ein Beispiel heran, deshalb ist mir jetzt nicht klar, ob das eine rein theoretische Frage ist oder ob Du tatsächlich davon betroffen bist. Vielleicht kannst du das hier mal näher erklären ?

01.08.2010 15:11 • #5


L
Alao ich bin seiht oktober 2009 krank auf Depression.Mann bekommt ja Krankengeld 78 oder 87 wochen das krankengeld.Mir schreibt jezt die Krankenkasse , das sie mir in Reha schicken will weildie ja vom bezahlen runter wollen.Dort steht drin , das ich eventuel teilrente bekkomme oder es wird in vollrente umgerechnet. War beim Sovd und die sagten, bei einer teilrente bekäme ich die hälfte von der eigendlichen rente die mir zusteht. den Rest müsste die Krankenkasse dazubezahlen also halbe rente 600 euro und die anderen 600 müsste die krankenkasse dazubezahlen sodas ich auf die volle Rente komme von 1200euro. Dies würde dann solange laufen bis die 78 oder 87 wochen rum sind .Danach würde ich stempelgeld kriegen , was dann höher ist wie die rente.
.Wie laüft das denn bei der teilrente und der Krankenkasse ist das so richtig wie der Sovd mir das gesagt hat ,oder wie ist das bei euch ergangen
mfg
lui

01.08.2010 21:09 • #6


M
Hallo Lui,
Zitat:
Danach würde ich stempelgeld kriegen , was dann höher ist wie die rente.

Beachten solltest du, wenn du zu deiner Teilrente ALG beziehen würdest, würde das ALG auch auf Teilzeit gekürzt, da du ja nicht Vollzeit arbeiten kannst.

01.08.2010 21:24 • #7


L
War heute mal bei der Rentenversicherung
Die haben mir gesagt, das die Krankenkasse die 78 oder 87 wochen bezahlen müssen.Wenn mann nach ca 40 Wochen Krank von der Krankenkasse ein schreiben bekommt , weil die dich los werden wollen und dir eine Reha andrehen wollen diese aber abgelent wird oder man bekommt sie , muß die Krankenkasse den vollen lohn weiterbezahlen wie vorher nicht die Hälfte. Man darf bei der Reha auch nicht zu Krank sein , wenn man nicht in Rente will sondern man muß ca 5-6 Stunden noch arbeiten können. So bekommt man dann das volle Krankengeld weiter weil das mehr ist als Rente. Wenn die 78 oder 87 wochen rum sind , wird man ausgesteuert und man bekommt Stempelgeld. Hier sollte man weiter Krank feiern und so bekommt mann mehr Stempelgeld als Rente

09.08.2010 21:19 • #8


M
Hallo Lui,

Zitat:
Die haben mir gesagt, das die Krankenkasse die 78 oder 87 wochen bezahlen müssen.
klar, diesen Anspruch hat man, aber die Realtität sieht anders aus.

Zitat:
Wenn mann nach ca 40 Wochen Krank von der Krankenkasse ein schreiben bekommt , weil die dich los werden wollen und dir eine Reha andrehen wollen diese aber abgelent wird oder man bekommt sie , muß die Krankenkasse den vollen lohn weiterbezahlen wie vorher nicht die Hälfte
Von andrehen kann ja nicht die Rede sein, man möchte, dass deine Arbeitskraft so schnell als möglich wieder hergestellt wird und von daher wird einem die Reha nahegelegt. Ob diese dann bewilligt wird, steht dann auf einem anderen Blatt.

Und so lange du deine Mitwirkungspflicht nachkommst, können sie dir auch nicht so einfach das Krankengeld kürzen.

Aber bei dir war doch die Frage, wenn du noch einige Stunden arbeitsfähig wärst und nur eine Teilrente erhalten würdest, ob dann das Krankengeld hälftig noch gezahlt würde

Zitat:
Man darf bei der Reha auch nicht zu Krank sein , wenn man nicht in Rente will sondern man muß ca 5-6 Stunden noch arbeiten können. So bekommt man dann das volle Krankengeld weiter weil das mehr ist als Rente. Wenn die 78 oder 87 wochen rum sind , wird man ausgesteuert und man bekommt Stempelgeld. Hier sollte man weiter Krank feiern und so bekommt mann mehr Stempelgeld als Rente
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass du gar nicht so erkrankt bist, denn diese Aussage von dir stimmt mich doch etwas nachdenklich.

09.08.2010 22:14 • #9


L
Sicher bin ich krank.
Aber ich wollte damit nur sagen wie mann am meisten Geld rausholen kann
Weil Krankengeld und Stempelgeld bei mir Höher ist als die Rente
mfg
lui

10.08.2010 21:01 • #10


A


Hallo lui50,

x 4#11


S
Hallo lui,

Deine Schilderungen verwirren mich ehrlich gesagt ein bisschen.

Zitat von lui50:
War beim Sovd und die sagten, bei einer teilrente bekäme ich die hälfte von der eigendlichen rente die mir zusteht. den Rest müsste die Krankenkasse dazubezahlen also halbe rente 600 euro und die anderen 600 müsste die krankenkasse dazubezahlen sodas ich auf die volle Rente komme von 1200euro. Dies würde dann solange laufen bis die 78 oder 87 wochen rum sind

Also das stimmt definitiv nicht! Wenn Du krank geschrieben bist, d.h. komplett arbeitsunfähig,aber auch nur dann, dann bekommst Du Krankengeld. Wenn Du aber eine Teilrente beantragst oder bewilligt bekommst, dann bist Du ja auch teilweise wieder arbeitsfähig. Und dann zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld mehr. Der Rentenversicherungsträger geht ja dann davon aus, dass Du z.b. wieder 4 Std. arbeiten kannst. Um die EUR 600,-- aufstocken zu können, musst Du Dir eine Arbeitsstelle suchen. Findest Du keine, dann kannst Du ergänzend zu der Rente Grundsicherung beantragen oder evt. Wohngeld. Oder Du bekommst evt. dann auch ALG 1, dann aber nur hälftig, wie mag schon geschrieben hat, weilo Du dem Arbeitsmarkt nur mit der halben Stundenzahl zur Verfügung stehst.

Zitat von lui50:
Wenn mann nach ca 40 Wochen Krank von der Krankenkasse ein schreiben bekommt , weil die dich los werden wollen und dir eine Reha andrehen wollen diese aber abgelent wird oder man bekommt sie , muß die Krankenkasse den vollen lohn weiterbezahlen wie vorher nicht die Hälfte.

Wenn Du eine Reha bewilligt bekommst, dann bekommst Du für die Dauer der Reha Übergangsgeld von der DRV.
Wirst Du arbeitsfähig entlassen und hast keine Arbeit, musst Du Dich beim Arbeitsamt vorstellen, dort beziehst Du dann ALG 1. Wirst Du arbeitsunfähig entlassen, dann zahlt die Krankenkasse weiter Krankengeld.

Zitat von lui50:
Hier sollte man weiter Krank feiern und so bekommt mann mehr Stempelgeld als Rente

Erst einmal sollte keiner krank feiern. Du hast es hier im Forum mit Menschen zu tun, die nicht so tun, als wären sie krank, sondern die es wirklich sind.Der Ausdruck Krank feiern ist in dem Zusammenhang wirklich unpassend! Dies würde und werde ich auch hier nicht unterstützen!

Solltest Du nach der Aussteuerung wirklich noch krank sein, dann wird das AA Dich auffordern, einen Rentenantrag zu stelllen. Dieser Aufforderung musst Du dann nachgehen und kannst somit je nach Dauer der Bearbeitung das ALG 1 womöglich nicht mehr voll ausschöpfen.

Im übrigen heißt Stempelgeld heutzutage ALG 1.

10.08.2010 23:56 • #11

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