Wie hoch sind die Abzüge bei Erwerbsunfähigkeitsrente?

U
Hallo,
ich mache im Mai eine 6wöchige Reha. Ich bin 61 Jahre alt und seit 1 Jahr arbeitslos und auch krankgechrieben. Ich denke, ich werde mich nach der Reha wieder beim Arbeitsamt melden müssen, da ich ja wahrscheinlich arbeitsfähig entlassen werde.
Wenn ich trotzdem nicht arbeiten kann, wie geht es dann weiter. Wenn ich einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stelle(oder stellen muss), was habe ich da für Abzüge? Genausoviel wie bei der normalen Rente?
Ich würde das ganze gerne bis zum 63. Lebensjahr hinauszögern und dann erst Erwerbsunfähigkeitsrente stellen. Was hätte ich dann für Abzüge und würde die Erwerbsunfähigkeitsrente dann anschließend in die normale Rente gehen ohne Abzüge?

Danke.

LG Uschi

12.03.2010 13:43 • #1


M
Hallo Uschi,
Zitat:
Wenn ich trotzdem nicht arbeiten kann, wie geht es dann weiter.
in der Reha-Klinik gibt es einen Sozialen Dienst und die Mitarbeiter helfen dir dann weiter.
Zitat:
Wenn ich einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stelle(oder stellen muss), was habe ich da für Abzüge?
Du müssttest eigentlich jedes Jahr einen Auszug von der Rentenversicherung erhalten und dort ist aufgelistet, wie z.Z. dein Rentenanspruch ist. Daraus ist auch ersichtlich, wie hoch deine Rente zum jetzigen Zeitpunkt wäre bei einer Erwerbsminderungsrente.

Ferner kannst du auf dieser Seite, dir selbst ausrechnen, wie hoch die Abzüge wären: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... __nnn=true

12.03.2010 17:09 • #2


A


Hallo uschi5000,

Wie hoch sind die Abzüge bei Erwerbsunfähigkeitsrente?

x 3#3


F
Hallo, ich kann dir das in etwa in Zahlen nennen. Ich war zum Gespräch bei der RK. Dort errechnete man mir einen Rentenanspruch von ca. 900 Euro, davon gehen jedoch noch Abgaben wie KV, Rentenversicherung etc. ab, dieser Betrag würde , lt. Aussage des Sachbearbeiters dort, sich auf 80 bis 100 Euro belaufen. Ich hätte somit einen Anspruch auf ca. 800 bis 820 Euro.

Wieviel es letzt endlich dann wirklich sind, bleibt noch abzuwarten.

LG
Angelika

12.03.2010 17:24 • #3


U
danke für Eure Antwort. Ob ich mit 63 Jahre dann Abzüge bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente habe, das kann mir keiner beantworten?

LG Uschi

12.03.2010 20:09 • #4


M
Hallo Uschi,
Zitat:
Ob ich mit 63 Jahre dann Abzüge bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente habe, das kann mir keiner beantworten?
wenn du deine Daten in den o.g. Renten-Rechner von der DRV eingibst, rechnet dieses Programm dir das aus.

12.03.2010 21:00 • #5


U
EU Rente kann man nicht eingeben.

LG Uschi

13.03.2010 00:02 • #6


M
Hallo Uschi,

das ist richtig, dass du EU-Rente nicht eingeben kannst, aber es wird berechnet wieviel Prozent abgezogen werden aufgrund deines Alters, wenn du vorzeitig Rente beantragst. Nähres solltest du mit der Rentenversicherung abklären, denn das ist hier zu speziell.

13.03.2010 12:37 • #7


U
Sind die Abzüge denn bei EU-Rente und normaler Rente gleich? Ich dachte immer, dass es da Unter-
schiede gäbe.

LG Uschi

13.03.2010 17:36 • #8


A


Hallo uschi5000,

x 4#9


Albarracin
Experte

13.03.2010 18:37 • #9

Pfeil rechts