Habe Depressionen, was sind die Vor- und Nachteile einer EU-Rente?

F
Moin,

ich weiß, dass ich hier keine rechtlichen Auskünfte oder Antworten auf meine Situation bekommen kann, aber vielleicht allgemeine Antworten. Ich möchte gerne ein Gefühl dafür haben, was auf mich zukommen kann an Nachteilen bzw. was nicht.

Ich bin jetzt bald ein Jahr an Depression erkrankt. Der Rat meines Psychiaters ist, mich zumindest befristet auf eine EU einzulassen, um den Druck bezüglich der Arbeitsstelle (und Krankenkasse) nicht mehr regelmäßig ausgesetzt zu sein und in Ruhe mich meiner Gesundung zu widmen. Bei Wiederaufnahme der Arbeit droht massive Verschlechterung bzw. im Moment wäre ich aus mehreren Gründen gar nicht in der Lage dazu.

Der Bewilligungsbescheid hinsichtlich einer EU dauert ja einige Zeit, ich habe von bis zu einem Jahr und länger gelesen. Gibt es auch Erfahrungen mit kürzeren Zeiträumen?

Wenn ich bald den Antrag stellen würde, was kommt dann auf mich zu? Eine Stellungnahme meines Psychiaters und der Therapeuten reicht ja wohl nicht aus, oder ? Hat die Rentenversicherung dann eigene Gutachter? Hat jemand Erfahrungen mit diesen Begutachtungen? Also Depression ist ja nicht sichtbar, man hat ja keine ambutierten Beine oder Röntgenaufnahme von nur noch 20% intakter Lunge oder anderes Objektives. Der Gutachter muss ja durch die Krankengeschichte und das Gespräch zum Ergebnis kommen.

Wenn der Antrag z. B. nach 9 Monaten entschieden würde, dann wäre ich 3 Monate (nach den 78 Wochen) ohne Krankengeld. Bekomme ich da Hartz IV oder was ?

Wenn dann negativ entschieden würde, welche Möglichkeiten habe ich dann?

Wenn irgendwann positiv entschieden würde (befristet), wird dann rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt oder erst ab Bewillligung?

Da ich mich bei EU schlechter stelle als jetzt (erhalte wegen langjähriger Beschäftigungszeit vom Arbeitgeber die Aufstockung vom Krankengeld bis zum ehemaligen Netto), kann ich einen Antrag auch jetzt stellen zum Ablauf der 78. Woche?

Wenn das nicht geht, und ich bekomme dann rückwirkend EU von der Rentenversicherung, muss ich dann sicher das KG zurückzahlen oder verrechnen die das untereinander?

Die Summe, die ich jährlich mitgeteilt bekomme von der Rentenversicherung, was ich an EU bekäme, ist diese aussagekräftig, also kann ich mich darauf verlassen?

Ich habe noch eine zusätzliche BU abgeschlossen, da läuft gerade die Antragstellung, weil die ja auch im Krankheitsfall ab 6 Monaten zahlen. Wenn nun EU befristet festgestellt wird, muss dann diese private BU sich daran halten oder begutachtet die dann eigenständig und ich muss da auch hin?

Die Zeiten der EU Gewährung, wie wirken die sich auf die Altersrente aus? Also ich hätte ja normal ein höheres Brutto, würde Rentenbeiträge zahlen. Von der EU zahle ich ja nur Steuern, nichts in die Rentenversicherung. Zählen die EU-Jahre gar nicht oder wird das alte Brutto virtuell angerechnet oder nur ein Teil davon? Also, was habe ich später an Aeinbußen (an Lücke), die ich zusätzlich absichern muss?

So, das sind eine Menge Fragen, aber vielleicht kann die ein oder andere Frage von jemanden aufgeklärt werden.

Vielen Dank.

22.04.2013 09:56 • #1


Sarah
Hallo Frank,

guck doch erst einmal hier: rund-um-die-rente-t18504.html. Wolfgang hat da schon vieles zusammen getragen. In dem Board zum Thma Rente kannst du dir ja auch mal ein Paar Threads durchlesen, um zu sehen, was auf dich zukommen kann. Denn von sehr schnellen bis zu sehr langen Antragsverfahren ist glaube ich alles dabei.

Darf ich fragen, in welchem Jahrgang du geboren wurdest? Danach richtet es sich, ob du eine EU oder eine EM-Rente bekommen würdest. Stichtag ist der 2. Januar 1961.

Zitat von Frankfragt:
Ich habe noch eine zusätzliche BU abgeschlossen, da läuft gerade die Antragstellung, weil die ja auch im Krankheitsfall ab 6 Monaten zahlen. Wenn nun EU befristet festgestellt wird, muss dann diese private BU sich daran halten oder begutachtet die dann eigenständig und ich muss da auch hin?


Die Leistungsentscheidung von privater und gesetzlicher Rente haben nicht miteinander zu tun, da ganz unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen zu Grunde liegen.

22.04.2013 17:37 • #2


A


Hallo Frankfragt,

Habe Depressionen, was sind die Vor- und Nachteile einer EU-Rente?

x 3#3


Albarracin
Experte

22.04.2013 18:06 • #3


F
Ok, danke.

Dann werde ich erst mal weiter lesen.....

22.04.2013 18:19 • #4


Steffi
Hallo Frankfragt,

ich beantworte Dir mal die Fragen, zu denen ich etwas sagen kann.
Zitat:
Der Bewilligungsbescheid hinsichtlich einer EU dauert ja einige Zeit, ich habe von bis zu einem Jahr und länger gelesen. Gibt es auch Erfahrungen mit kürzeren Zeiträumen?

Ja, die gibt es. Mein Rentenantrag wurde innerhalb von 3 Monaten bewilligt.
Zitat:
Wenn ich bald den Antrag stellen würde, was kommt dann auf mich zu? Eine Stellungnahme meines Psychiaters und der Therapeuten reicht ja wohl nicht aus, oder ? Hat die Rentenversicherung dann eigene Gutachter? Hat jemand Erfahrungen mit diesen Begutachtungen?

Das ist richtig. Die DRV benennt Dir in diesem Fall einen Gutachter - oder auch mehrere, wenn der Antrag sich auf mehrere unterschiedliche Erkrankungen bezieht. Ich musste zu einem orthopädischen und einem psychiatrischen Gutachter. Bei beiden bekam ich sehr schnell Termine. Auch davon hängt natürlich die Bearbeitungsdauer eines Rentenantrags ab. In beiden Fällen erklärten mir die Gutachter, dass sie den Antrag befürworten würden. So wusste ich bereits, dass die Rente voraussichtlich bewilligt werden würde.
Zitat:
Also Depression ist ja nicht sichtbar, man hat ja keine ambutierten Beine oder Röntgenaufnahme von nur noch 20% intakter Lunge oder anderes Objektives. Der Gutachter muss ja durch die Krankengeschichte und das Gespräch zum Ergebnis kommen.

Dir bleibt da keine andere Wahl, als dem Gutachter Erfahrung zuzugestehen. Du hast die Möglichkeit, einen dir benannten Gutachter abzulehnen (meines Wissens). In meinem Fall war dies nicht möglich, weil es für unseren Raum nur diesen einen Gutachter gab. Aber der war ein echter Glücksgriff für mich. Die Begutachtung in meinem Fall dauerte 1 1/2 Stunden. Angefangen bei meiner Kindheit über Krankheiten, Lebensereignisse wurde die ganze Leidensgeschichte zusammengefasst und der DRV schriftlich mitgeteilt.
Zitat:
Der Rat meines Psychiaters ist, mich zumindest befristet auf eine EU einzulassen

Wenn Du seit 1 Jahr krank Arbeitsunfähigkeit bist und Dein Psychiater dir rät, EU-Rente zu beantragen, dann würde ich dies an Deiner Stelle auch tun. Dann sieht er offenbar Erfolgschancen.

Du solltest jetzt nicht alles genauestens durchplanen - damit setzt Du Dich nur unnötig unter Druck -, sondern mit diesem Schritt - nämlich der Antragstellung - beginnen. Alles andere wird sich daraus ergeben.

22.04.2013 19:33 • #5


F
Vielen Dank nochmals für eure Antworten. Ich mache bald noch einen Termin mit einem Berater, um meinen Einzelfall genau zu besprechen.

Nicht so viele Gedanken machen, fühlt sich gut an, ist aber für jemanden, der immer mit Netz und doppeltem Boden gearbeitet hat, schwer. Ich möchte nicht in eine massive Versorgungslücke reinrasseln und das maximale Risiko einschätzen bzw. abwägen können. Hauptproblem ist dann ja wohl die reguläre Altersrente, wie ich es bisher nachgelesen habe wegen der dort auftretenden Abschläge. Die EU an sich wäre bei mir ca. 80% und somit ziemlich gut bzw. bestens, zumal die Differenz ggf. noch die private BU ausgleicht (ob und was die zahlen, weiß ich noch nicht).

Ich habe die Befürchtung (ist das überhaupt eine oder ist es vielleicht auch gut so) dass ich nicht nur befristet die EU erhalte, sondern danach immer weiter verlängert werde. Mein AG wird sicherlich das Arbeitsverhältnis auflösen, dann wären weitere Verlängerungen sogar notwendig bzw. gut.

Aber nun wie gesagt, erst einmal das Beratungsgespräch abwarten, dann nochmals mit Psychiater den Stand besprechen und ich denke, danach habe ich eine Entscheidung für mich und werde es versuchen.

Viele Grüße,
Frank.

23.04.2013 17:18 • #6


Albarracin
Experte

23.04.2013 18:20 • #7

Pfeil rechts




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag