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Rente wegen Schwerbehinderung oder Teil-EU-Rente?

Greta
Hallo Zusammen,

auf Grund meiner Depressionen bin ich seit vier Monaten arbeitsunfähig und überlege nun, wie es weitergeht.

Beim letzten Therapeutentermin wurde mir klar, dass ich das volle Arbeitspensum nicht mehr dauerhaft schaffen werde.
So stehe ich jetzt vor der Frage, welche Möglichkeit für mich die beste ist (auch finanziell)

Ich bin Jahrgang 1961.
Regulär könnte ich mit 66,5 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Das sind noch fast sieben Jahre.
Frühstmöglicher Rentenbeginn wäre der 01.07.2024; dann müsste ich allerdings Abschläge in Kauf nehmen.

Ich habe einen GdB von 30, der mir vor 10 Jahren wegen eines Bandscheibenvorfalls (Hauptdiagnose) und Depressionen bewilligt wurde.

Über folgende Optionen denke ich nach:

1. Einfach die Arbeitszeit reduzieren . Problem: Einkommenseinbußen, geringeres Krankengeld und später geringere Rente

2. Versuchen, einen GdB von 50 zu bekommen . damit könnte ich frühestens zum 01.01.2023 die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen. Die Zeit bis dahin könnte ich mit Krankschreibungen und Urlaub irgendwie überbrücken.

3. Teil-EU-Rente beantragen und die Arbeitszeit reduzieren . die Teil-EU-Rente würde die Einkommenseinbußen durch die Stundenreduzierung abfangen

Option 1 ist dabei vermutlich die schlechteste

Option 2: Entspricht die Altersrente für Schwerbehinderte der Rentenhöhe, die ich bis zu diesem Zeitpunkt erarbeitet habe.
Gibt es Abschläge?
Kann ich diese Rente auch als TEIL-Rente in Anspruch nehmen (Hintergrund: pflegebedürftige Mutter + Rentenzu-
schlag für pflegende Angehörige)

Option 3: Wie wirkt sich diese Variante auf die Altersrente aus?
Durch die Teilzeitarbeit werden mir ja weiterhin Rentenpunkte auf meinem Rentenkonto gutgeschrieben.
Altersrente = der Betrag aus der Teil-EU-Rente (halbe EU-Rente) plus die die andere Hälfte der EU-Rente plus
die wärend der Teil-EU-Rente durch Teilzeitarbeit erwirtschafteten Rentenpunkte?
Wie sieht's dann mit Abschlägen aus, wenn ich früher als mit 66,5 Jahren (regulärer Rentenbeginn) die Altersrente
beantrage?

Vielleicht gibt es auch noch eine andere Möglichkeit, an die ich jetzt gar nicht gedacht habe?

Einen Termin bei der Rentenberatung habe ich Anfang April.
Leider nur telefonisch, da die Rentenberatung wegen Corona derzeit keine Vor-Ort-Termine anbietet.
Und so am Telefon . das stelle ich mir schon ein bisschen schwierig vor.

Im Übrigen meinte die freundliche Dame von der Terminvergabe der DRV, dass man mir ohnehin wohl nicht genau ausrechnen könnte, was bei den unterschiedlichen Möglichkeiten am Ende raus kommt, weil bei der Berechnung so viele Faktoren eine Rolle spielen würden.
Aus diesem Grund bekämen EU-Rentner auch keine schriftliche Renteninformation mehr
Ist das korrekt?

Sorry, das ist jetzt wirklich sehr komplex und es sind viele Fragen

Aber vielleicht kennt sich ja jemand aus oder hat noch eine Idee dazu.

Liebe Grüße
Greta

12.03.2021 16:28 • #1


Monesie
Hallo Greta,

Ich glaube kaum, dass du da frei wählen kannst. Es ist definitiv so, dass eine Rehabilitationsmaßnahme vor Rente kommt. Nur wenn entschieden wird, dass du dafür zu krank und deine Erwerbstätigkeit zu stark gefährdet ist, wird man dir die EU Rente bewilligen nach Besuch eines/er Gutachters/in.
Ich kann dir nur empfehlen, wenn es dir möglich ist mit einer Reduzierung der Arbeitszeit zurecht zu kommen, dies zu tun.
Bezüglich deiner Schwerbehinderung könntest du versuchen einen Verschlimmerungsantrag zu stellen und dort genau deine tagtäglichen Einschränkungen anzugeben.
Ich habe mir keine Gedanken über meine Einkünfte gemacht, weil einfach nichts mehr ging, aber ich bin auch nicht alleine.
Ich musste mir nur einen Anwalt nehmen, als der Gutachter meinte ich sollte eigentlich einen GdB von 60-70 haben, mir aber wieder nur 30 anerkannt wurde. Letztendlich bekam ich einen GdB von 50.

Viel Erfolg, aber vor allem gute Besserung.

12.03.2021 19:51 • x 1 #2


A


Hallo Greta,

Rente wegen Schwerbehinderung oder Teil-EU-Rente?

x 3#3


Greta
Hallo Monesie,

vielen Dank für deine Antwort

Zitat von Monesie:
Ich glaube kaum, dass du da frei wählen kannst.


Das sehe ich ein wenig anders.
Ich denke schon, dass ich überlegen sollte, wie es mit mir beruflich weitergeht, um dann den bestmöglichen Weg für mich zu wählen und zu verfolgen. Ob's dann wirklich klappt, ist natürlich eine andere Sache. Aber das sehe ich ja dann.
Einfach abzuwarten bis gar nichts mehr geht und dann aus der Not heraus zu handeln ... soweit will ich nicht kommen.

Wenn ich mich für die Teil-EU-Rente entscheide, steht natürlich zunächst eine Reha an.
Anfang letzten Jahres wurde mir von der DRV mein Reha-Antrag abgelehnt, mit der Begründung, meine Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben wäre nicht beeinträchtigt. Und das obwohl ich immer wieder wegen Krankheit ausgefallen bin und meine Arbeitszeit bereits reduzieren musste.
Mit einem Rentenantrag würde ich die Reha wohl endlich bekommen.

Eine weitere Reduzierung der Arbeitszeit kann ich mir finanziell nicht leisten. Ich bin Alleinverdienerin.
Außerdem würde sich das geringere Einkommen widerum auf die spätere Rente auswirken. Da wird's dann im Alter richtig eng, weil ich weiß, dass ich nicht bis zum Ende arbeiten kann und somit in den wenigen Jahren bis zur Rente jeder Rentenpunkt zählt.

Zitat von Monesie:
versuchen einen Verschlimmerungsantrag zu stellen


Das werde ich auf jeden Fall machen
Mal abgesehen von der Möglichkeit der früheren Verrentung bei einem GdB ab 50, käme ich in den Genuss des Behindertenfreibetrags und hätte Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage; ein weiterer kleiner Baustein, der mir helfen würde, mich über die Zeit zu retten.

Liebe Grüße
Greta

13.03.2021 11:50 • #3


Albarracin
Experte

13.03.2021 13:15 • x 3 #4


Greta
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die gute Erklärung.
Das bringt mich schon mal ein Stück weiter!

Zitat von Albarracin:
Wie sich Teilzeittätigkeit während eines Teilrentenbezuges konkret auswirkt, kann Dir nur ein Fachmensch beantworten.


Ich hatte immer vermutet, dass man lediglich anhand des Jahreseinkommens die Anzahl der Rentenpunkte ermitteln müsste und dann die Punkte mit dem aktuellen Wert multipliziert.
Ist das eine klassische Milchmädchenrechnung?

Zitat von Albarracin:
Wenn Du eine Altersrente (auch mit Abschlägen) mit Erwerbstätigkeit oberhalb der Mini-Job-Grenze ausüben willst, solltest Du Dich umfassend zum Thema Flexi-Rente informieren lassen


Das ist ein richtig guter Tipp Daran hatte ich noch gar nicht gedacht.

Zitat von Albarracin:
(hoffentlich hast Du Rechtsschutz im Sozialrecht)


Ich bin Mitglied im VdK. Leider aktuell wegen Corona keine Vor-Ort-Beratung.

Zitat von Albarracin:
Gibt es in Deinem Betrieb einen BR/PR und evtl. eine SBV (Schwerbehindertenvertretung)?


Weder noch Ich muss alles immer direkt mit Chef bzw. Chefin klären. Nicht immer einfach ...

Liebe Grüße
Greta

13.03.2021 13:53 • #5


Greta
Liebe Forumer*innen,

gestern nun der Termin bei der Rentenberatung.
Zunächst einmal habe ich jetzt klar, dass alle Renten als Teil-Rente möglich sind.
Die Hinzuverdienstgrenze errechnet sich aus dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre und wäre bei mir deshalb relativ hoch.
Beste Variante für mich wäre die Teil-EU-Rente, da es hier derzeit eine Zurechnungszeit bis 65 Jahre und 10 Monate gibt. Das bedeutet, die Rente wird so berechnet, als ob ich bis 65 Jahre 10 Monate gearbeitet hätte.
Die Rentenberaterin meinte jedoch, dass es schwierig ist, eine (Teil-)EU-Rente wegen psychischer Erkrankungen durchzubekommen.
Ich will es dennoch versuchen und frage mich nun: Wie gehe ich am Besten vor?
Nochmal eine Reha beantragen?
Oder direkt den Rentenantrag stellen?
Was brauche ich von den Ärzten?
Ist es hilfreich, wenn ich direkt zu Anfang schon den VdK mit einschalte?

Kann mir jemand raten?

Danke vorab und liebe Grüße
Greta

01.04.2021 10:36 • #6


T
VdK ist immer gut. Die helfen dir gegebenenfalls auch beim Antrag. Ich habe mich alleine durchgewurschtelt, was kein so großer Spaß gewesen ist.

Und für mich war der Entlassungsbericht aus der Reha vermutlich Grund dafür, dass das alles so reibungslos geklappt hat. Mal davon abgesehen habe ich außerdem aus der Reha auch ne Menge mitgenommen.

01.04.2021 10:43 • x 1 #7


Albarracin
Experte

01.04.2021 11:20 • x 4 #8


T
Genau, all die Dinge, die @Albarracin aufgezählt hat, testen sie eben in der Reha ausfühlich. Unter anderem hatte ich da einen über 2stündigen Belastungstest, indem es um Konzentration, Merkfähigkeit, Arbeitstempo etc. ging. Und in der Ergo haben sie auch genau beobachtet, in wie weit man ausdauernd ist, wann Ermüdung eintritt oder wie schnell man in Stress verfällt. Bei mir war auffällig, wie ich mir mit meinem Perfektionismus selbst zwei Beine stelle und das ich einige ausgeprägte Zwangshandlungen vorweisen kann.

01.04.2021 11:35 • x 2 #9


Greta
Zitat von Albarracin:
Wie stehen denn behandelnde Ärzte bzw. Therapeuten zu dem Thema Erwerbsminderung?


Mein Therapeut hat dieses Thema immer schon mal wieder durchblicken lassen.
Und meine Ärztin rät mir ständig, weniger zu arbeiten; was aber aus finanziellen Gründen natürlich nicht so einfach geht

Zitat von Traumtänzerin:
Unter anderem hatte ich da einen über 2stündigen Belastungstest, indem es um Konzentration, Merkfähigkeit, Arbeitstempo etc. ging.


Hmm ... Zwei Stunden sind ja nicht viel. Das schaffe ich durchaus. Mein Problem sind die durchgehend vollen Arbeitstage

01.04.2021 14:20 • #10


T
Diese zwei Stunden waren viel, weil du da Schlag auf Schlag arbeitest und einen Test nach dem anderen, zum Teil mit Stopuhr machen musst. Das hat nix mit normalen Büroarbeiten zu tun. Man muss dabei auch nicht besonders dumm sein, ich zum Beispiel bin in vielen Bereichen überdurchschnittlich gewesen. Mein Psychologe hat mir danach trotzdem Dinge sagen können, auf die ich nie gekommen wäre. Ich denke, was da rausgelesen wird, kann man als Laie gar nicht im Vorfeld erfassen. Ich musste zum Beispiel auch einschätzen, wie ich mich vor, während und nach dem Test gefühlt habe...ob ich aufgeregt war, ob ich mir danach viele Gedanken gemacht habe, wie gut (oder schlecht) ich gewesen bin etc.

Und ich hab ja die Rente, obwohl ich vorher auch dachte: Na ja...2 Stunden.

01.04.2021 14:41 • x 3 #11


Albarracin
Experte

01.04.2021 18:13 • x 5 #12


Greta
Hallo Zusammen,

mein Therapeut hat mir jetzt ganz klar zur (Teil-)EU-Rente geraten.

Nun habe ich soeben mit der VdK-Geschäftsstelle telefoniert.
Man sagte mir, dass der VdK beim Erstantrag nicht unterstützt; dafür könne ich mir Hilfe beim Rentenberater holen.
Erst wenn es zu einer Ablehnung meines Antrags kommt, berät und hilft der VdK beim Widerspruch.

Kann das richtig sein?
Auf den Internet-Seiten des VdK klingt das anders.

Und arbeiten die Rentenberater nicht eher im Interesse der Rentenversicherung?

Liebe Grüße
Greta

19.04.2021 09:43 • x 1 #13


maya60
Liebe Greta, das wundert mich aber jetzt auch, wegen sowas wendet man sich doch an den VdK. Weiteren Rat kann ich dir aber leider hier nicht geben.

Nur ergänzen, falls ich das vielleicht überlesen habe,weil es nicht ganz das Thema ist und weil es nicht um viel geht, aber Kleinvieh macht ja auch Mist: Bekommst du aktuell denn einige Rentenpunkte, seit du deine pflegebedürftigen Eltern pflegst? Ich bekomme die seit Jahren für die Pflege von Sohni und das ist eine kleine aber feine Wertschätzung und läppert sich auch zusammen über die Zeit.

Das ist auch der Grund, warum ich bisjetzt noch nicht meinen eigenen GdB habe ermitteln lassen, weil ich so bei mir persönlich dachte: Ist ja nicht sehr glaubwürdig bei den Behörden womöglich, wenn Schwerbehindert Schwerbehindert pflegt. Auch wenn es Fakt ist oft genug!

Alles Gute für deine Rentenpläne!

Liebe Grüße! maya60

19.04.2021 09:58 • x 2 #14


Greta
Danke liebe @maya60 für den Tipp.
Meine Mutter hat bisher leider nur Pflegegrad 1. Sie kann ja immer alles noch ... also eigentlich nicht, aber wenn der Gutachter kommt .... na, du kennst das ja vielleicht auch
Wir sind gerade dabei, einen höheren Pflegegrad zu beantragen.
Ab Pflegegrad 2 hätte ich dann Anspruch auf ein paar Rentenpunkte.

Liebe Grüße
Greta

19.04.2021 10:21 • x 1 #15


S
Liebe Greta,

Ich umkreise dieses Thema von (Teil) EU ebenso. Ich war bereits auf Reha,
Dort wurde uns gleich im Einführungsgespräch erklärt, dass ein RehaAntrag
Einen Rentenantrag gleich kommt. Und die RehaKlinik bekommt irgendwelche Punkte
Je mehr sie Menschen als arbeitsfähig entlässt- desto mehr Punkte ( Geld) bekommt sie.
Ich war doch sehr geschockt, wie viele
Menschen mit vielen schwerwiegenden einzelnen Erkrankungen angeblich wieder flott
für den Arbeitsmarkt auf dem Papier waren. Auch Ü 60. die seit vielen Jahrzehnten
durcharbeiten.
Therapeuten, Psychiater und andere Ärzte, die man zu Hause aufsucht kennen sich in diesem Verfahren nicht besonders aus.
Selbst eine Teil- Eu zu bekommen ist ein langer Weg, mit Arbeitsunfähgkeitszeiten und viel Unterstützung von vielen Ärzten.
Und ebenso glaube ich ,dass man dazu auch einiges an Kraft und Durchhaltevermögen für den EU -Weg braucht.
Ich persönlich hab ja schon Arbeitszeit gekürzt und doch klappt es nicht.
Ich wollte diesen Weg eigentlich nicht gehen,
Aber noch mehr kürzen geht aus finanziellen Gründen nicht und gleichzeitig zahle ich ja auch Jahrzehnte in die Rentenversicherung ein,
mehr als eine Ablehnung kann man ja nicht bekommen.
Und doch sollte man sich mit Ärzten und Diagnosen gut aufstellen
In diesem Antrag.
So lange man irgendwie in seinem Arbeitstag besteht, wird da wahrscheinlich keine Bewilligung kommen.

Die Hürden sind sehr hoch
und man braucht zusätzlich zu
Wohlwollenden Ärzten , sehr viel Glück !

20.04.2021 07:22 • x 2 #16


S
https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldun...en-ausgang


Diesen link finde ich sehr aufklärend in der Kürze.

20.04.2021 08:07 • x 2 #17


Greta
Liebe @Shana1967

erstmal ein großes Dankeschön für den informativen Link
Vor allem die fünf Punkte, auf die man im Befundbericht beachten sollte, finde ich super hilfreich.
Ich hoffe, meine Ärzte machen sich, wenn's soweit ist, die Mühe, den Bericht entsprechend ausführlich zu erstellen.
Mein Therapeut wird es aber auf jeden Fall tun, denn er hat keinen Zweifel, dass die Rente der einzig richtige Weg für mich ist.

Zitat:
Ich persönlich hab ja schon Arbeitszeit gekürzt und doch klappt es nicht.
Ich wollte diesen Weg eigentlich nicht gehen,
Aber noch mehr kürzen geht aus finanziellen Gründen nicht

Genau so sieht es bei mir auch aus.
Bereits im September 2017 habe ich aus gesundheitlichen Gründen meine Arbeitszeit reduziert. Auch mein Arzt hatte mir damals eindringlich dazu geraten.
Dennoch kam im März 2019 ein weiterer heftiger Zusammenbruch. Eine Reha wurde mir dennoch von der DRV nicht bewilligt.
Also habe ich mich weiter durchgeboxt. Habe meine flexible Arbeitszeit ausgenutzt, meinen Urlaub für schlechte Tage verwendet oder bin samstags ins Büro gegangen, wenn ich unter der Woche mal einen Tag nicht konnte.
Nun bin ich am Limit. Ich habe überhaupt keine Energiereserven mehr.
So wie du, kann auch ich mir eine weitere Arbeitzeitverkürzung finanziell nicht leisten.
Zitat:
mehr als eine Ablehnung kann man ja nicht bekommen

Da hast du recht. Was kann schon schlimmes passieren? Ein Versuch ist es allemal wert.
Und wenn ich dann zumindest schon mal eine Reha bekomme, wäre das ja auch schon was.

Außerdem muss ich aufhören, mich wie eine Bittstellerin zu fühlen.
Immerhin habe ich 40 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und zwei Kinder großgezogen, die nun ebenfalls fleißig in die Sozialkassen einzahlen.
Es ist eine Versicherungsleistung, die ich da beantragen werde. Ähnlich meiner KFZ-Versicherung, bei der ich ja auch anfrage, wenn ich einen Unfall baue: zahlt ihr das oder nicht?

Liebe Grüße
Greta

20.04.2021 14:09 • #18


Greta
Hallo Zusammen

sitze hier gerade über meinem Antrag auf EM-Rente und stecke beim Thema Krankenversicherung für Rentner fest.
Formular R0100, Punkt 11 (KVdR).
Ist vielleicht eine blöde Frage aber muss ich dazu jetzt schon Angaben machen?
Und muss ich auch Vordruck R0810 ausfüllen?
Darin soll ich u.a. alle Krankenversicherungen angeben, bei denen ich seit 1992 versichert war.
Wie kriege ich das hin? Habe ich doch in meinen 40 Berufsjahren des öfteren mal die Krankenkasse gewechselt

Kennt sich jemand aus und kann mir einen Rat geben?

Danke vorab

Greta

10.05.2021 20:17 • #19


Albarracin
Experte

11.05.2021 12:06 • #20


Greta
Danke lieber @Albarracin

Und noch eine Frage:
Ich habe hier noch eine handvoll Arztberichte aus meinem Schwerbehinderten-Antrag aus 2012.
Die Ärzte von damals gibt es zum großen Teil nicht mehr.
Macht es deshalb vielleicht Sinn, diese Berichte beim Rentenantrag mit einzureichen?
Immerhin könnte ich dadurch belegen, dass meine Erkrankung schon viele Jahre besteht. Und auch der schwere Bandscheibenvorfall samt Einschränkungen ist in diesen Berichten sehr gut dokumentiert.
Ich weiß, dass meine derzeitigen Ärzte neue Befundberichte schreiben müssen. Aber es geht doch auch um Dauer und Verlauf, oder spielt das keine Rolle und nur das JETZT ist entscheidend?

Liebe Grüße
Greta

11.05.2021 19:52 • #21


Albarracin
Experte

12.05.2021 10:19 • x 1 #22


Greta
Hallo Zusammen,

Macht es Sinn, zum Selbsteinschätzungsbogen noch eine umfassende Darstellung der eigenen Situation zu verfassen? Lesen die das bei der DRV überhaupt?

Manche hatten damit ja offensichtlich Erfolg.
Andere widerum haben mir aber auch schon davon abgeraten, dem Antrag ellenlange Extraseiten beizulegen.

Wie sind da eure Erfahrungen?

Ehrlich gesagt hätte ich auch ein bisschen Bedenken, meine Situation bis ins kleinste Detail zu offenbaren. Es ist doch sehr persönlich, gerade wenn es z.B. um traumatische Erfahrungen geht.

Es grüßt
Greta

14.05.2021 09:49 • #23


Greta
Hallo lieber Forumer*innen,

mein Rentenantrag ist raus
Ganz nach dem Motto Augen zu und durch habe ich alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet.
Nun heißt es abwarten.

Zufällig bin ich heute im Netz auf das DRV-Positionspapier 2014 gestoßen und wußte beim Lesen nicht, ob ich lachen, heulen oder vor Wut platzen sollte

Nachdem die DRV mir Anfang letzten Jahres meinen Reha-Antrag abgelehnt hatte, lese ich nun in deren Positionspapier u.a. folgendes:

Zitat:
Psychische Störungen, insbesondere Depressionen und Angststörungen, haben als Ursache von Erwerbsminderungsrenten eine große Bedeutung. Die rechtzeitige Durchführung einer psychosomatisch-psychotherapeutischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann helfen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten

und noch ein Zitat:
Bei psychischen Störungen wird ein Reha-Antrag häufig erst in einem bereits chronischen Stadium der Erkrankung gestellt. Liegt bereits ein EM-Rentenantrag vor, kommt ein Rehabilitationsangebot in der Regel zu spät. Alle Akteure des Gesundheitswesens müssen eng kooperieren, um Menschen mit psychischen Störungen rechtzeitig eine geeignete Leistung anzubieten.

Da kann ich der DRV wirklich nur zustimmen.
Hätte man mir damals meine Reha genehmigt, würde es mir heute vielleicht besser gehen. Ich könnte arbeiten und müsste jetzt nicht einen Antrag auf EM-Rente stellen


Für alle, die es interessiert, hier der Link zum kompletten Inhalt des Positionspapiers:
https://www.deutsche-rentenversicherung...nkung.html

Es grüßt
Greta

18.05.2021 20:51 • x 2 #24


Greta
Im Zuge meines EM-Rentenantrags hat die DRV nun eine Formular zur Arbeitgeberauskunft geschickt.
Weder meine Chefin noch die Kollegin aus der Personalbteilung wissen, wie sie das ausfüllen müssen.
Chefin meint nun, sie trägt das ein, was sie weiß und den Rest lässt sie frei.
Das kann es doch nicht sein, oder?

31.05.2021 18:27 • x 1 #25


Albarracin
Experte

01.06.2021 10:51 • x 2 #26


Greta
So, ich bin mal wieder hier beim Thema Schwerbehinderung und EM-Rente.

Von der Rentenversicherung habe ich bisher noch nichts gehört.

Aber vom Versorgungsamt kam soeben der Bescheid zum Antrag auf Erhöhung des GdB. Abgelehnt!
Es bleibt bei meinen 30er GdB.
Nun habe ich natürlich die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Macht das Sinn?
Ich bin VdK-Mitglied.
Zu verlieren habe ich ja eigentlich nichts ...

Was meint ihr dazu?

16.07.2021 12:25 • #27


Greta
Nachtrag: Gerade erfahre ich von meinem Therapeuten, dass das Versorgungsamt keinen Befundbericht bei ihm angefordert hat
Ich werde Widerspruch einlegen!

16.07.2021 16:24 • #28


A


Hallo Greta,

x 4#29


Greta
Widerspruch zur GdB-Erhöhung abgelehnt.
Es bleibt bei einem GdB von 30.
Nun könnte ich Klage einreichen.
Werde kommende Woche nochmal Rücksprache mit dem VdK halten.
Aber momentan tendiere ich eher dazu, die Ablehnung erstmal zu akzeptieren und die Behandlung in der Tagesklinik abzuwarten. Danach kann ich immer noch wieder einen neuen Antrag stellen.

18.11.2021 13:51 • #29

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