Greta
- 1207
- 22
- 1888
auf Grund meiner Depressionen bin ich seit vier Monaten arbeitsunfähig und überlege nun, wie es weitergeht.
Beim letzten Therapeutentermin wurde mir klar, dass ich das volle Arbeitspensum nicht mehr dauerhaft schaffen werde.
So stehe ich jetzt vor der Frage, welche Möglichkeit für mich die beste ist (auch finanziell)
Ich bin Jahrgang 1961.
Regulär könnte ich mit 66,5 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Das sind noch fast sieben Jahre.
Frühstmöglicher Rentenbeginn wäre der 01.07.2024; dann müsste ich allerdings Abschläge in Kauf nehmen.
Ich habe einen GdB von 30, der mir vor 10 Jahren wegen eines Bandscheibenvorfalls (Hauptdiagnose) und Depressionen bewilligt wurde.
Über folgende Optionen denke ich nach:
1. Einfach die Arbeitszeit reduzieren . Problem: Einkommenseinbußen, geringeres Krankengeld und später geringere Rente
2. Versuchen, einen GdB von 50 zu bekommen . damit könnte ich frühestens zum 01.01.2023 die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen. Die Zeit bis dahin könnte ich mit Krankschreibungen und Urlaub irgendwie überbrücken.
3. Teil-EU-Rente beantragen und die Arbeitszeit reduzieren . die Teil-EU-Rente würde die Einkommenseinbußen durch die Stundenreduzierung abfangen
Option 1 ist dabei vermutlich die schlechteste
Option 2: Entspricht die Altersrente für Schwerbehinderte der Rentenhöhe, die ich bis zu diesem Zeitpunkt erarbeitet habe.
Gibt es Abschläge?
Kann ich diese Rente auch als TEIL-Rente in Anspruch nehmen (Hintergrund: pflegebedürftige Mutter + Rentenzu-
schlag für pflegende Angehörige)
Option 3: Wie wirkt sich diese Variante auf die Altersrente aus?
Durch die Teilzeitarbeit werden mir ja weiterhin Rentenpunkte auf meinem Rentenkonto gutgeschrieben.
Altersrente = der Betrag aus der Teil-EU-Rente (halbe EU-Rente) plus die die andere Hälfte der EU-Rente plus
die wärend der Teil-EU-Rente durch Teilzeitarbeit erwirtschafteten Rentenpunkte?
Wie sieht's dann mit Abschlägen aus, wenn ich früher als mit 66,5 Jahren (regulärer Rentenbeginn) die Altersrente
beantrage?
Vielleicht gibt es auch noch eine andere Möglichkeit, an die ich jetzt gar nicht gedacht habe?
Einen Termin bei der Rentenberatung habe ich Anfang April.
Leider nur telefonisch, da die Rentenberatung wegen Corona derzeit keine Vor-Ort-Termine anbietet.
Und so am Telefon . das stelle ich mir schon ein bisschen schwierig vor.
Im Übrigen meinte die freundliche Dame von der Terminvergabe der DRV, dass man mir ohnehin wohl nicht genau ausrechnen könnte, was bei den unterschiedlichen Möglichkeiten am Ende raus kommt, weil bei der Berechnung so viele Faktoren eine Rolle spielen würden.
Aus diesem Grund bekämen EU-Rentner auch keine schriftliche Renteninformation mehr
Ist das korrekt?
Sorry, das ist jetzt wirklich sehr komplex und es sind viele Fragen
Aber vielleicht kennt sich ja jemand aus oder hat noch eine Idee dazu.
Liebe Grüße
Greta