62

Kündigung ALG Sperre

A
Liebe Leute

ich habe mich nun endlich dazu entschieden, meine Stelle aufzugeben und beruflich andere Wege einzuschlagen. Ich habe meine Vorgesetzten eingeweiht, das war unangenehm aber okay.

Ich war jetzt bei meiner Ärztin, die gesagt hat, dass sie meine Entscheidung unterstützt, auch der Agentur für Arbeit gegenüber, also dass sie mir jetzt offiziell dazu rät, dass ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen soll. Sie kann für mich so ein Formular der AfA ausfüllen, sie meint das bekomme ich dann dort, wenn ich mich arbeitslos melde.

Wie muss ich nun vorgehen, um alles rechtzeitig zu machen? Muss ich jetzt sofort kündigen oder hab ich dazu noch bis zum Monatsende Zeit? Und wie lange hab ich dann Zeit, einen Termin bei der AfA zu machen? Wird man da genauso schlecht behandelt wie beim Jobcenter, also muss man sich schon vorher auf entwürdigendes und menschenverachtendes Verhalten einstellen? Ich hab einen GdB von 30 vor allem wegen psychischer Sachen, habe ich da eine Chance, zu einem Rehaberater zu kommen?

Ich will meinen Beruf komplett wechseln und am besten wäre eine Umschulung, ich mache mir aber nicht so große Hoffnung, dass man mir das bezahlt, weil ich auch nicht mehr die Jüngste bin, bin Anfang 40.

Herzlichen Dank für Eure Tipps und Erfahrungen.

06.12.2019 13:22 • x 2 #1


Axel61
Wenn Du zu einem bestimmten Termin dein Arbeitsverhältnis auflößt, dann must Du das 3 Monate vorher beim Arbeisamt melden. Da gibt es wohl ein Formular im Netz. Ich muss das bis Ende März machen, da ich zum 30.6. aufhöre. Wenn Du keine 3 Monate mehr hast, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, wozu ich aber dringend raten würde, dann hast Du 3 Tage Zeit nach Unterschift der Kündigung, bzw. nach Erhalt, wenn der Arbeitgeber kündigt. Die Regeln sind ziemlich streng, also nicht auf die leichte Schulter nehmen! Wenn Du selber kündigst bekommst Du eine Sperre von 25% deiner Anspruchzeit, wenn es keine gewichtigen Gründe gibt. Die Anspruchsdauer solltest Du erst mal klären! Die hängt von Alter und Dauer der Versicherungsleistung statt. Arbeitslosengelt ist eine Versicherung und keine Sozialleistung! Das mußt Du mit diener Ärztin klären, ob Du die gewichtigen Gründe hast! Normalerweise sollte man da aber euch einige Zeit krankgeschrieben gewesen sein, sodass es glaubhaft ist, mit den gesundheitlichen Gründen. Einfach nicht mehr zu können oder wollen ist da nicht ausreichend. Es ist auch besser erst mal über 6 Wochen krankgeschrieben zu werden, da dann die Krankenkasse Krankengeld zahlt. Das muss Sie auch einige Zeit weiter nach der Vertragsauflösung. Damit kannst Du eine Sperre etwas abfedern. Da solltes Du dich aber dringend beraten lassen und ein Arzt ist da nicht der Spezialist für Sozialrecht.

06.12.2019 14:38 • #2


A


Hallo Annaleen,

Kündigung ALG Sperre

x 3#3


V
Zitat von Axel61:
Das muss Sie auch einige Zeit weiter nach der Vertragsauflösung. Damit kannst Du eine Sperre etwas abfedern.

Oh interessant, das wusste ich auch nicht, danke für die Info!

@annaleen: danke für das Thema! Interessiert mich auch gerade sehr, weil es mir ganz ähnlich geht.
Meinst du wirklich, eine Umschulung ist mit Anfang 40 ein Problem? Kann ich mir nicht vorstellen, du hast ja doch noch einige Jährchen bis zur Rente. Hast du denn schon eine Idee, in welche Richtung du willst?

Liebe Grüße
ViolettaM

06.12.2019 16:05 • x 2 #3


Axel61
Ich gaube auch, dass es da noch ne Umschulung gibt. Ist nur die Frage: Wohin? Was würde dich denn interessieren?

Krankengeld:

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/.digung/04/

Wesentliche Bedingung ist, dass man noch im Arbeitverhältnis war. Also muss man über 6 Wochen krankgescrieben gewesen sein. Also auf keinen Fall irgend was überstürzen und fristlos kündigen. DAs hat auch noch andere Nachteile, wenn man die Kündigungsfrist nicht einhällt, weil das dann als Eigenverschulden gilt.

Ich rate also dringend erst mal alle juristischen Fallstricke vorher abzuklären. Am besten mit einem Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht. Oder mit der Gewerkschaft, wenn man in einer sein sollte.

06.12.2019 16:22 • x 2 #4


A
Hallo danke für Eure Antworten.

@Axel61
Ich habe eine Kündigungsfrist von einem Monat. Dann nehm ich mal an, dass ich mich bis einen Monat vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der BA melden muss? Das wär also entspannt.

Zitat:
DAs hat auch noch andere Nachteile, wenn man die Kündigungsfrist nicht einhällt, weil das dann als Eigenverschulden gilt.


Wie meinst Du das, wie kann man denn eine Kündigungsfrist nicht einhalten? Wenn man einfach nicht mehr hin geht oder wie?

Ich hatte das auch schon überlegt mit dem Krankengeld, aber wenn es irgendwie noch geht, zu arbeiten habe ich Probleme damit, mich krank zu melden. Ich will auch die Kollegen nicht hängen lassen, die sind auch alle total am Limit und müssten dann meine Schichten noch mitmachen.

Zitat:
Das mußt Du mit diener Ärztin klären, ob Du die gewichtigen Gründe hast!


Ich hab das so verstanden, dass es ein gewichtiger Grund ist, dass sie mir rät, zu kündigen. Weil ich das aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter machen kann.

@ViolettaM

Danke gerne.

Zitat:
Meinst du wirklich, eine Umschulung ist mit Anfang 40 ein Problem? Kann ich mir nicht vorstellen, du hast ja doch noch einige Jährchen bis zur Rente.


Da hast Du eigentlich auch Recht. Es kann aber auch sein, dass sie finden, dass sich das bei mir nicht lohnt, weil ich jetzt nur 15 Stunden gearbeitet hab und die mich für zu wenig belastbar halten.
Ich hab das nach dem Ausschlussverfahren gemacht und kann mir eine kaufmännische Umschulung vorstellen.
Am besten etwas ganz Langweiliges, wo ich viel am Rechner sitze. Ich weiß, das ist schwer zu finden, aber vielleicht habe ich ja Glück.

Und wie ist es bei Dir? Würdest Du auch gerne eine Umschulung machen?

Liebe Grüße

06.12.2019 22:28 • x 1 #5


V
Ja, ich denke zumindest darüber nach. Allerdings bin ich schon 56. Eine komplett neue Ausbildung würde ich nicht machen wollen und die finanziert mir sicher auch niemand mehr.
Mein Problem ist im Moment, dass ich noch keinen richtigen Plan habe. Weiß zwar, was ich nicht mehr machen will, aber noch nicht, was eine wirkliche Alternative wäre.

Als ich meine Tagesmuttertätigkeit 2011 aufgeben und was anderes machen wollte, hatte ich einen Beratungstermin beim Arbeitsamt, der aber so gar nicht hilfreich war. Da fragte man mich, was genau ich denn eigentlich wollte, ich sei ja nicht arbeitslos und außerdem hätte ich eine Ausbildung in der Pflege, da wäre es ja kein Problem, was zu finden.

Dafür hätte ich keine Beratung gebraucht. Drum zögere ich jetzt, da überhaupt hinzugehen. Und im Augenblick komme ich halbwegs klar mit meinen reduzierten Stunden.

06.12.2019 22:47 • #6


A
Oh ja verstehe. Ich denke auch mit meiner Erzieherausbildung werden sie mich wieder in einen Erzieherjob reinbringen wollen, weil ich da ja auch sofort eine Stelle finden würde. Deshalb mache ich mir auch nicht so große Hoffnung. Dabei kann ich das so gut verstehen, dass man nicht sein Leben lang in der Pflege arbeiten kann.

06.12.2019 22:59 • #7


V
Eben, da ist die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, Unterstützung für neue Wege zu bekommen. Und da habe ich auch gehört, was Alex angedeutet hat, nämlich, dass eine lange Krankschreibung im alten Job quasi Voraussetzung für eine Umschulung aus Gesundheitsgründen ist. Gerade wenn man so einen gesuchten Beruf gelernt hat.

06.12.2019 23:32 • #8


Axel61
Nochmal zur Klarstellung:

Mehr als 3 Monate bis zum Vertragsende: 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden.
Weniger als 3 Monate, also auch bei einem Monat: Spätestens 3 Tage NACHDEM die Kündigung unterschrieben wurde. Wobei das wohl Arbeitstage sind.

Sosnt riskierst Du deine Ansprüche an die ARGE.

Was nichteinhaltung der Kündigungsfrist betrifft: Da gibt es wohl Auswirkungen bezüglich Sperren und Rente. Aber das ist bei 40+ noch nicht so relevant.

07.12.2019 00:03 • x 1 #9


Axel61
PS: 0
Mit einem gesuchten Job kriegt man natürlich dann sofort Angebote. Die kann man auch nicht so einfach ablehnen. Sonst gibt es wieder Sperren und kein Geld. Man kann höchstens ein Verfügungsjahr nehmen. Dann wird man in Ruhe gelassen um ne Weltreise zu machen, aber dann gibt es auch wieder keine Knete. Also besser vorher Krankschreiben lassen, damit es unzumutbar ist.

07.12.2019 00:52 • #10


sundancere20j
Also das sind ja hier mal ganz tolle Tipps hier.

Ich würde weder auf Anraten von irgendwem, noch aus freien Stücken eine Stelle kündigen, soweit ich mich in einem unbefristeten und ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befinde. Rät Dir übrigens auch jeder vernünftige Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Lies einfach mal diesen Beitrag, weil der echt gut verfasst und eigentlich alles damit gesagt ist.

arbeitsunfaehigkeit-krankschreibung-was-ist-wichtig-t1679.html

Mehr braucht es nicht an Wissen zum Thema Eigenkündigung aus Krankheit heraus.

Thema Reha/Rehaberatung - Vereinbare einen Termin zur Beratung bei dem für Dich zuständigen Rentenversicherungsträger. Erste Informationen siehe nachstehenden Beitrag.

medizinische-berufliche-reha-kur-und-umschulung-t17895.html

Zitat von Axel61:
Arbeitslosengelt ist eine Versicherung und keine Sozialleistung!


ALG I ist keine Sozialleistung?

07.12.2019 07:33 • x 3 #11


V
Zitat von sundancere20j:
ALG I ist keine Sozialleistung?

Jedenfalls keine allgemeine Sozialleistung, die jeder Bedürftige bekommt, der keinen Job hat. ALG 1wird dir nur gezahlt, wenn du vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

07.12.2019 09:14 • #12


sundancere20j

07.12.2019 09:46 • #13


V
Okay, wir haben was dazugelernt: es gibt beitragsfinanzierte und steuerfinanzierte Sozialleistungen.
ALG1 ist eine beitragsfinanzierte und ALG2 eine steuerfinanzierte.
Beides sind Sozialleistungen

07.12.2019 09:56 • x 1 #14


A
@sundancere20j

Zitat:
Ich würde weder auf Anraten von irgendwem, noch aus freien Stücken eine Stelle kündigen, soweit ich mich in einem unbefristeten und ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befinde. Rät Dir übrigens auch jeder vernünftige Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Wenn ich da etwas länger krank bin, dann bin ich ganz schnell gekündigt, da es ein Kleinbetrieb ist, wo ich keinerlei Kündigungsschutz hab. Außerdem wissen die ja bereits, dass ich gehen will. Dann steht auf meinem Zeugnis, dass ich gekündigt wurde. Nicht so gut, zumal ich einen ziemlich erbärmlichen Lebenslauf habe für mein Alter.

Zitat:
Thema Reha/Rehaberatung - Vereinbare einen Termin zur Beratung bei dem für Dich zuständigen Rentenversicherungsträger.


Die schicken mich gleich wieder weg, weil sie nicht zuständig sind, weil ich kaum in die Rentenkasse eingezahlt hab. Da hab ich mich schon informiert. Die BA ist vermutlich für mich zuständig.

@Axel61

Wie ist das denn bei Dir, wie kommt es, dass Du so weit im Voraus kündigst und nicht jetzt? Ist Dein AG informiert und macht das mit? Also bist Du jetzt krank geschrieben? Und was ist denn Dein Plan nach der Kündigung? Hast Du da jetzt schon was Neues so weit im Voraus?

07.12.2019 13:00 • x 1 #15


A
Mein größtes Problem wird sein, zu begründen, dass ich nicht mehr im sozialen Bereich arbeiten will. Ich kann als Erzieherin ja nicht nur in der Kita, sondern auch mit behinderten Menschen, alten Menschen oder in der Familienhilfe usw. arbeiten.

07.12.2019 13:13 • #16


Albarracin
Experte

07.12.2019 13:59 • x 4 #17


A
Danke für Deine Antwort.
Da komme ich jetzt doch ins Nachdenken. Jetzt verstehe ich das etwas besser alles. Ich will reale Chancen ja auch nicht verstreichen lassen, nur weil ich mich meiner Klientel gegenüber verantwortlich fühle.

Zitat:
der Anspruch auf Krankengeld besteht auch bei einer Eigenkündigung nicht eine Zeitlang weiter, sondern wie sonst auch bis zur 78. Krankheitswoche.
Deswegen wäre auch eine evtl. Sperrzeit bei der AA erst mal kein Thema, da die AA bei Bezug von Krankengeld sowieso kein ALG 1 zahlt. Anspruch auf ALG 1 hättest Du sowieso nur, wenn Du Dich der Vermittlung für mindestens 15 Stunde/Woche zur Verfügung stellst gem. § 139 Abs. 4 SGB 3:


Ich hab das so verstanden, dass ich, auch wenn ich mich einen Tag vor Ende des Beschätigungsverhältnisses für längere Zeit krank schreiben lasse, dass ich dann für genau diese Zeit der Krankschreibung auch Krankengeld bekomme, natürlich mit dieser Obergrenze, die Du genannt hast. Stimmt das so?

Zitat:
Anspruch auf ALG 1 hättest Du sowieso nur, wenn Du Dich der Vermittlung für mindestens 15 Stunde/Woche zur Verfügung stellst gem. § 139 Abs. 4 SGB 3:


Also wenn ich während des Bezugs von ALG 1 krank geschrieben bin, bekomme ich es nicht? Dann ist das mit dem Krankengeld ja doch wirklich sehr sinnvoll, also das erstmal möglichst lange auszunutzen.

Zitat:
Und das Kündigungsschutzgesetz gilt gem. § 23 KSchG bereits für Betriebe und Dienststellen mit 10 Beschäftigten, wobei TZ-Beschäftigte anteilig mitgezählt werden:


Wir sind leider nur 5 Angestellte, davon noch einige in Teilzeit. Ich bin mir sicher, dass sie mir kündigen wird, sobald ich 2 Wochen krank bin. Weil sie ja auch weiß, dass ich sowieso gehen will.

Zitat:
Eine Bewerbung aus einem formal ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus wird grundsätzlich leichter sein, da Du keine Leerzeiten in deinem Lebenslauf erklären mußt.


Das stimmt natürlich. Ich beginne kurz nach Beschftigungsende eine längere Weiterbildung, die ich selbst bezahle. Damit ich keine Leerzeiten hab und weil ich Lust darauf habe. (Eigentlich berufsbegleitend, also nur am Wochenende, daher für mich zu schaffen, wenn ich sonst nichts arbeite.) Aber natürlich lebe ich in der Zeit von meinen Ersparnissen. Muss ja eigentlich nicht sein, wenn es auch anders geht.

Zitat:
Antrag zu Leistungen auf Teilhabe am Arbeitsleben


Das ist ja der Antrag auf berufliche Reha. Den will ich dann stellen und hoffe sehr, dass es grundsätzlich bewilligt wird.

Liebe Grüße

07.12.2019 14:43 • #18


A
Ich könnte natürlich ganz fies sein und mich jetzt gleichstellen lassen. Dann kann sie mir auch nicht kündigen. Oje aber dann bekomme ich wirklich ein schlechtes Zeugnis.

07.12.2019 14:47 • #19


Albarracin
Experte

07.12.2019 18:20 • x 2 #20


A
Ich bin Dir echt dankbar für die ganzen Infos! Das muss ich jetzt erstmal sacken lassen und das alles nochmal durchdenken. Evtl auch meine Einstellung zur Arbeit also was das Geltend-machen von Rechten betrifft.
Ich denke das hat was damit zu tun, dass ich mir dem Arbeitgeber gegenüber nicht die Blöße geben will, psychisch behindert zu sein. (Wegen der Gleichstellung)
Das mit dieser Pflichtversicherung wegen Lohnfortzahlung ist sehr interessant!

07.12.2019 18:34 • #21


Axel61
Zitat von Annaleen:
@sundancere20j
@Axel61

Wie ist das denn bei Dir, wie kommt es, dass Du so weit im Voraus kündigst und nicht jetzt? Ist Dein AG informiert und macht das mit? Also bist Du jetzt krank geschrieben? Und was ist denn Dein Plan nach der Kündigung? Hast Du da jetzt schon was Neues so weit im Voraus?


Ich habe nicht gekündigt. Ich habe einen Auflösungsvertrag unterschrieben mit Einhaltung der Kündigungsfrist von 12 Monaten, damit ich dann 58 bin. Dafür gibt es denn ein Abfindung des AG. Ich bin dann aber schon 58 und habe über 35 Jahre in die Rente gezahlt und 35 Jahre bei der Firma. Damit habe ich alle Fristen zusammen um 2 Jahre AG1 zu bekommen und mit erträglichen Abschlägen mit 63 in Rente gehen zu können. Ist aber nicht mir deiner Situation vergleichbar. Ich hab mich halt nur wegen der AG1-Rechtslage erkundigt, da ich natürlich möglicht wenig Sperre will. Da wäre die 'optimale' theoretische Lösung: Arbeitsende 30.06.20. Vorher noch krankschreiben lassen und bis 31.12.20 Krankengeld. 01.01.2021 - 31.12.2021 Verfügungsjahr (wegen der Steuer auf die Abfindung will ich 2021 kein AG1) und dann an 01.01.22 24 Monate AG1 innerhalb von 5 Jahren. Dann gibt es auch keine Sperre. Aber das ist wie gesagt eine Theoretische Überlegung, die keiner hinkriegt, da es kaum möglich sein dürfte einen Arzt zu finden, der das absegnet

Bei der ARGE melden muss ich mich aber natürlich trotzdem bis Ende März, um meine Ansprüche klären zu lassen. Und die können dann auch sofort Stellenangebote schicken. Bei einem Kollegen ist das schon passiert. Zum Glück ist sein bisheriges Gehalt so hoch, dass die Zumutbarkeitsgrenze so hoch liegt und so hat die ARGE kaum geeignete Angebote. Aber wir wollen ja auch nicht umschulen Da werde ich lieber noch Politiker und ärgere die Regierung.

07.12.2019 22:59 • x 1 #22


sundancere20j
Zitat von Axel61:
Da wäre die 'optimale' theoretische Lösung: Arbeitsende 30.06.20. Vorher noch krankschreiben lassen und bis 31.12.20 Krankengeld. 01.01.2021 - 31.12.2021 Verfügungsjahr (wegen der Steuer auf die Abfindung will ich 2021 kein AG1) und dann an 01.01.22 24 Monate AG1 innerhalb von 5 Jahren. Dann gibt es auch keine Sperre. Aber das ist wie gesagt eine Theoretische Überlegung, die keiner hinkriegt, da es kaum möglich sein dürfte einen Arzt zu finden, der das absegnet


Mal abgesehen von der Tatsache einen Arzt zu finden, der das mitträgt, kann ich mir gut vorstellen, dass auch Deine Krankenkasse hier nicht ohne weiteres mitspielt.
Bei der Gemengelage kann es Dir ziemlich zügig passieren, dass Du eine Aufforderung von Deiner Krankenkasse bekommst, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen nach § 51 SGB V.
Die sind manchmal ein wenig langsam, aber nicht gerade blöd. Und wenn sie Geld sparen können, dann versuchen sie es gern.

Die Gunst der frühen Geburt mit den großzügigen Regelungen zum frühzeitigen Austritt aus dem Arbeitsleben gönne ich Dir dabei sehr.
Ich habe hierfür noch ein paar Jährchen vor der Brust.

Wobei bei mir nun erst einmal die stufenweise Wiedereingliederung bevorsteht ab Anfang nächsten Jahres.

08.12.2019 11:13 • x 1 #23


E
Also ich würde in jedem Fall Kündigen lassen , wenn es von der Firma kommt fährst du am besten

08.12.2019 11:28 • x 1 #24


E
Ich kann dir noch sagen, wie es bei mir lief:
Ich wurde nach zwei oder drei Wochen, als ich im Krankenstand war gekündigt und habe danach, als die Kündigung durch war (ich hatte geklagt, bzw. klagen lassen) 10,5 Monate Krankengeld bekommen, weil ich nach wie vor arbeitsunfähig war.

Erst als ich wieder gesund war hab ich mich beim Arbeitsamt vorgestellt, die im Übrigen echt nett, wenn auch nicht sehr hilfreich waren, hab dann aber noch vor dem Bezug von ALG einen neuen Job gefunden und danach auch einen, und ich bin Mitte 50 und arbeite jetzt komplett was anderes, in Vollzeit und es mach mir Riesenspaß

Also schau, daß du dich in Ruhe erholen kannst- es wird nochmal anstrengend werden, also solltest du so fit wie möglich sein

08.12.2019 11:56 • x 4 #25


V
Zitat von Resi:
Erst als ich wieder gesund war hab ich mich beim Arbeitsamt vorgestellt, die im Übrigen echt nett, wenn auch nicht sehr hilfreich waren, hab dann aber noch vor dem Bezug von ALG einen neuen Job gefunden und danach auch einen, und ich bin Mitte 50 und arbeite jetzt komplett was anderes, in Vollzeit und es mach mir Riesenspaß

Oh, das klingt super! Für mich echt ermutigend, vielen Dank für deinen Bericht, Resi!

08.12.2019 12:38 • x 3 #26


E
Das mit dem BO war vor drei Jahren.

Die Lücke im Lebenslauf von einem Jahr habe ich übrigens damit begründet, daß ich mir eine Auszeit genommen habe um mich zu erholen.

08.12.2019 12:42 • x 3 #27


A
@Axel61
Hallo, ah okay, na das ist ja wirklich eine ganz andere Situation als bei mir.
Ich gönne Dir auf jeden Fall auch deinen früheren Ausstieg und drücke Dir alle Daumen, dass das so klappt, wie Du Dir das vorstellst!

@Resi
Vielen Dank auch Dir für Deine Antwort!
Und Dein Arzt hat Dich die ganzen 10,5 Monate krank geschrieben? Ging das über einen gelbenSchein, also normale Arbeitsunfähigkeit? Und hat die Krankenkasse da keinen Druck gemacht? Muss man da dann nicht auch zur Begutachtung zum medizinischen Dienst?

Zitat:
hab dann aber noch vor dem Bezug von ALG einen neuen Job gefunden und danach auch einen, und ich bin Mitte 50 und arbeite jetzt komplett was anderes, in Vollzeit und es mach mir Riesenspaß


Das hört sich super an, freut mich sehr für Dich! Aber da hattest Du ein großes Glück, dass Du ohne Umschulung in was komplett anderes reingekommen bist oder? Also ich befürchte ohne Umschulung wird das bei mir nichts. Ich werde also eh eine Auszeit durch die berufliche Reha haben, falls das bewilligt wird. Eine reguläre Vollzeit-Ausbildung traue ich mir nicht zu, nicht wegen des lernens, sondern weil ich einfach generell nicht belastbar genug bin für eine Vollzeit-Tätigkeit, das war schon immer so bei mir leider.

Zitat:
es wird nochmal anstrengend werden, also solltest du so fit wie möglich sein


Was genau meinst Du wird anstrengend werden? Der Kampf mit den Behörden oder die Arbeit selbst?

Ich überlege jetzt, ob ich jetzt nochmal zu meiner Ärztin gehe und sie frage, ob sie mich krank schreibt, auch für länger. Ich hoffe auch, dass ich endlich meine ambulante Therapie beginnen kann, ich warte nun schon 7 Monate, es hieß eigentlich 3 - 5 Monate.

Liebe Grüße

08.12.2019 14:30 • x 1 #28


E
Meine Ärztin war geradezu erleichtert, als ich endlich verstanden habe, was Sache ist- ich bin zuvor zu Pontius und Pilatus gelaufen, von Facharzt zu Facharzt mit meinen diversen Gebrechen.
Sie hatte überhaupt kein Problem damit, einen gelben Schein alle zwei Wochen für mich auszufüllen, hat sich jedesmal Zeit genommen, mit mir zu sprechen, sich über die Fortschritte informiert, und mir eigentlich eher zugeredet, mir Zeit zu lassen.
Sie wußte auch, wie sehr ich mich um einen Therapieplatz bemühte, sobald ich einigermaßen gehen und fahren konnte.

Die Krankenkasse hat sich nach zwei Monaten das erste Mal gerührt, und zwar hat mich da eine Sozialarbeiterin (?) angerufen und ich habe kooperiert.
Nach weiteren zwei Monaten wurde ich zum ersten Mal beim MdK vorstellig, dann bekam ich irgendwann einen weiteren Termin bei der AOK, bei dem man mir vorschlug, doch halbtags als Pförtnerin zu arbeiten , ich sei ja nicht erwerbsunfähig.
Da hab ich dann den Anwalt eingeschaltet, der dann erstmal auf das Gutachten des MdK verwies und testierte, daß ich eine Anspruch darauf habe, wieder berufsfähig zu werden, und zwar in dem Job, aus dem ich vorher kam.
Dann kündigten sie mir die Mitgliedschaft und zwar erhielt ich das Schreiben zwei Tage vor der Kündigung- ihr könnt euch vorstellen, wie es mir ging- da ist dann wieder der Anwalt eingesprungen (der Entschluß, verdi-Mitglied zu werden war goldrichtig ) und meine Therapeutin, weil mich das wieder um Wochen zurückgeworfen hat.

Ja, ich hatte Glück-und zwar zweimal:
Der erste Job danach war ein echter Traum, leider wurde die Abteilung nach ein paar Monaten geschlossen und wir waren auf der Straße, ich habe mich danach für drei Stellen beworben, drei Vorstellungsgespräche gehabt und zwei Zusagen, alles Bürojobs, obwohl ich nicht tippen kann
Und jetzt finde ich das dort so super; obwohl ich am Anfang bei meinem jetzigen AG überhaupt nicht klargekommen bin.

Das Leben hat schon ein paar Überraschungen

Was anstrengend wird?
Das Berufs-/Arbeitsleben so im letzten Arbeitslebensabschnitt

08.12.2019 14:56 • x 2 #29


A


Hallo Annaleen,

x 4#30


A
Danke für Deinen ausführlichen Bericht.

Zitat:
Dann kündigten sie mir die Mitgliedschaft


Das kann eine gesetzliche Krankenkasse einfach so machen?
Oh mann, irgendwie hab ich schon Angst vor dem, was da auf mich zukommt.
Zitat:
Was anstrengend wird?
Das Berufs-/Arbeitsleben so im letzten Arbeitslebensabschnitt

Dabei hat bei mir das Arbeitsleben noch gar nicht richtig angefangen Mir fehlt grad die Hoffnung. Dass ich je in meinem Leben mal in einem Job arbeiten werde, den ich bewältigen kann.
Hab in letzter Zeit auch einige Bewerbungen geschrieben aber keine Einladung bekommen.

08.12.2019 17:33 • x 1 #30

Weiterlesen »




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag