Aussteuerung - wie geht es weiter? ALG I oder ALG II

Magda
Hallo,

mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, Widerspruch ist eingereicht.
Da ich am 15. Juli ausgesteuert werde, hat mir die Krankenkasse einen Brief geschrieben, mit dem ich mich beim Arbeitsamt melden soll.
Beim VdK sagte man mir, daß die wahrscheinlich kein ALG I zahlen werden (worauf ich noch Anspruch hätte), sondern mich auf AlG II verweisen werden, da ich ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stände. Dann müsste man sich mit denen rumstreiten. Was genau heisst das?
In meinem Fall hiesse das, erst mal Ersparnisse aufbrauchen. Ich bin fast dafür, das eine Weile zu tun - einfach weil ich eine Pause brauche. Ich kämpfe ja schon wegen Rente und GdB - ich kann nicht mehr. Bürokratie ist mein spezieller Horror - ich kann mich meistens nicht mehr erinnern, was ich überhaupt bei einem Termin gesagt habe oder mir gesagt wurde - mir rutscht auch sonst öfter die Erinnerung weg.

Was meint ihr?

Liebe Grüße

Magda

28.06.2011 06:05 • #1


M
Hallo Magda,

du solltest auf jeden Fall einen Antrag beim AA stellen, denn aufgrund deines Widerspruchs gegen den Rentenbescheid
müßte eigentlich lt. SGB § 125 greifen. Der VDK müßte das aber auch wissen.

28.06.2011 09:45 • #2


A


Hallo Magda,

Aussteuerung - wie geht es weiter? ALG I oder ALG II

x 3#3


Magda
Hallo mag,

vielleicht steh ich auf dem Schlauch? Welchen Antrag soll ich stellen? Den Widerspruch in der Rentensache habe ich ja schon eingelegt.

Danke fürs Kümmern

Magda

28.06.2011 10:17 • #3


M
Hallo Magda,

stelle beim AA einen Antrag auf Arbeitslosengeld aufgrund deines Widerspruchs des Rentenbescheides. Falls AA Probleme macht, verweise auf
SGB § 125 http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/125.html bzw. schalte VDK ein.

28.06.2011 10:49 • #4


S
Zitat von mag:
stelle beim AA einen Antrag auf Arbeitslosengeld aufgrund deines Widerspruchs des Rentenbescheides. Falls AA Probleme macht, verweise auf
SGB § 125 http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/125.html bzw. schalte VDK ein.

Kann ich nur unterstreichen. Bei mir war das auch so. Und lass Dich nicht abwimmeln, dieses ALG 1 aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung steht Dir gesetzlich zu.

Es kann sein, dass Du in dem Zusammenhang zu einem Gutachter der AA musst, der quasi bestätigt, dass Du nicht arbeitsfäig bist.
Und Du hast, solange der Rentenantrag bzw.der Widerspruch läuft, Anspruch auf dieses ALG 1, auch wenn Du dem Arbeitsmarkt in dem Falle nicht zur Verfügung stehst.

Schau Dich auch nochmal ein bisschen im Unterforum Arbeitsplatz und Krankheit oder ä. um, da hat Albacarrin sehr gute Informationen gegeben.

28.06.2011 15:04 • #5


Magda
Danke

Da ich bei Behördendingen sofort einen Knoten ins Hirn krieg (sorry), darf ich noch paar Fragen stellen?

Wie läuft das mit dem Arbeitsamt ab? Ich dachte, ich ruf da an und laß mir einen Termin geben?

Muß ich außer dem Aussteuerungsbescheid der Krankenkasse noch was mitbringen? Auf der Ablehnung der Rente steht nämlich was von 6 Std täglich Arbeitsfähigkeit - und ich, um die Ecke denkend, befürchte nun, daß sie mir das ALG I entsprechend kürzen könnten (da ich vorher vollschichtig gearbeitet habe. Waren zwar nur 32 Stunden - aber so ist die behördliche Grenze definiert). Oder?

Und was mache ich mit der Krankenkasse? Wenn, sagen wir, sich irgendwas über den 15. Juli hinauszieht - muß ich mich dann selber solang versichern?

Liebe Grüße

Magda

28.06.2011 15:40 • #6


M
Hallo Magda,

Zitat:
ich ruf da an und laß mir einen Termin geben?
nein, da solltest du schon persönlich so schnell als möglich hin. Mitnehmen solltests du den Aussteuerungsbescheid der Krankenkasse, Bescheid der Rentenversicherung des Rentenantrages sowie Kopie des Widerspruchs an die Rentenversicherung. Falls du schon vorliegen hast, die Bestätigung der Rentenversicherung des Widerspruchseingangs.

Zitat:
Und was mache ich mit der Krankenkasse? Wenn, sagen wir, sich irgendwas über den 15. Juli hinauszieht - muß ich mich dann selber solang versichern?
Deshalb solltest du den Antrag beim AA auch schnellstens stellen und das mit AA bzw. mit der Krankenkasse abklären.

Zitat:
Auf der Ablehnung der Rente steht nämlich was von 6 Std täglich Arbeitsfähigkeit - und ich, um die Ecke denkend, befürchte nun, daß sie mir das ALG I entsprechend kürzen könnten
Da du Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt hast, dürfte er noch nicht zum Tragen kommen.

28.06.2011 17:13 • #7


S
Zitat von Magda:
Auf der Ablehnung der Rente steht nämlich was von 6 Std täglich Arbeitsfähigkeit - und ich, um die Ecke denkend, befürchte nun, daß sie mir das ALG I entsprechend kürzen könnten (da ich vorher vollschichtig gearbeitet habe. Waren zwar nur 32 Stunden - aber so ist die behördliche Grenze definiert). Oder?

Meines Wissens ist es so, dass sich ALG 1 sowie ja auch vorher das Krankengeld aus dem berechnet, was Du vorher quasi real verdient hast. Dass Du im Moment von der DRV so eingeschätzt wirst, dass Du 6 Std. täglich arbeiten kannst, dürfte somit nicht zum tragen kommen,da für Dich ja auch dann dieser §125 bezüglich der Nahtlosigkeitsregelung gilt und Du Dich für 6 Stunden tägliche Arbeitszeit ja auch nicht zur Verfügung stellen kannst, da Du ja krank bist.

28.06.2011 19:18 • #8


Magda
Zitat von mag:

Zitat:
ich ruf da an und laß mir einen Termin geben?
nein, da solltest du schon persönlich so schnell als möglich hin.

Ich kann da ohne Termin hin? Und an der Pforte oder so kriege ich einen Antrag?
Das wäre gut - ich möchte nämlich mit einem Beistand hin, weil ich in solchern Situationen meist völlig wegrutsche, mich nachher an nichts erinnere, Papiere verschwunden sind usw.
Beistand finde ich natürlich eher, wenn ich mich nach dem Zeitplan anderer richten kann.

Gruß und Dank!

Magda

29.06.2011 07:02 • #9


S
Zitat von Magda:
Ich kann da ohne Termin hin? Und an der Pforte oder so kriege ich einen Antrag?

Ja, das kannst Du. Ich habe das damals auch erst mal so gemacht. Ich bekam eine sogenannte Wartenummer, man hat mich dann in eine Zimmer geholt und ich bekam erst mal alle Infos, die ich brauchte und natürlich die Formulare.
Unter anderem sind da auch Formulare für den ehemaligen Arbeitgeber und ich glaube auch für ide Krankenkasse dabei.
Die müssen dokumentieren, was Du in den letzten zwölf Monaten verdient hast.

Die Formulare kannst Du in Ruhe zuhause ausfüllen und dann dort wieder abgeben. Bei mir war es so, dass ich, als ich sie abgegeben habe, auch Auskunft bekommen habe, wie hoch das ALG 1 sein wird. Das wurde dort gleich ausgerechnet.
Ein paar Tage später bekam ich dann den Bescheid.

Wichtig ist, dass Du darauf achtest, dass in dem Bescheid steht, dass Du ALG 1 in Anlehnung an diesen §§ 125 (Nahtlosigkeitsregelung) bekommst. Wenn das dort nicht steht, sondern ein anderer Paragraph aufgeführt ist (bei mir war es damals §§ 117), dann musst Du Widerspruch einlegen.
Bei mir hatte das damals den Grund, weil ich vom AA noch nicht medizinisch begutachtet war und somit ja noch nicht fest stand, ob ich wirklich arbeitsunfähig bin. Diese Begutachtung fand dann ca. 4 Wochen danach statt. Der Medizinische Dienst sah mich dann Gott sei Dank auch als voll erwerbsunfähig an und der Bescheid wurde dann umgewandelt.

29.06.2011 11:18 • #10


A


Hallo Magda,

x 4#11


Magda
Danke

29.06.2011 16:10 • #11

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