Krankengeld läuft aus - wie geht es weiter?

T
hallo, entschuldigung im vorfeld, falls dies eine wiederholte frage ist, aaber

1. ich werde zum 15.7.10 ausgesteuert, d.h. das krankengeld läuft aus
2. habe ich heute beim aa angerufen, welche unterlagen man dabei haben muss
3. wurde mir dort gesagt, erst nach gesundschreibung würde man dort tätig werden
4. besteht mein arbeitsverhältnis noch
5. bin ich seit 3 wochen von der reha zurück und arbeitsunfähig , noch für mind. 6 monate
und danach nur für 3-6 std. leistungsfähig und es soll teilhabe am arbeitsleben geprüft werden, da ich als pflegehelferin nicht mehr arbeiten soll, sondern wieder in meinen erlernten beruf zurück soll,bei dem ich allerdings seit 26 jahren raus bin.
6. habe ich alle beiträge, auch mit suchfunktion, durchgelesen aber so richtig kapiers ich nicht.

lieber albarracin, ich habe deinen beitrag schon gelesen, aber du hast eine überarbeitung des artikels angesprochen., diesen artikel meine ich.

wie kann ich auf dem aa argumentieren?
ich habe verstanden, daß ich meine restleistungsfähigkeit anbieten muss.
kann ich auf den § 125 hinweisen, muss ich das schriftlich machen?
kann es passieren, daß , wenn sie sich stur stellen, wie du schreibst, daß ich dann zu hartz 4 müsste?

oh je oh je!

vielen dank für eure mühe!

ich habe mich wirklich bemüht , alles durchzulesen!

tinerl

28.05.2010 10:34 • #1


M
Hallo Tinerl,
Zitat:
wie kann ich auf dem aa argumentieren?
persönlich dort melden, damit du was schriftliches in Händen hast, dass du dort gewesen bist (meistens wird es auf einen Antrag notiert, wann du dort warst)
Zitat:
ich habe verstanden, daß ich meine restleistungsfähigkeit an bieten muss.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, bist du doch z.Z. nicht leistungsfähig. Stell einen Antrag auf ALG nach § 125, weil dein Rentnantrag noch läuft.
Zitat:
kann ich auf den § 125 hinweisen, muss ich das schriftlich machen?
Eine Kopie des § 125 würde ich vorsorglich mitnehmen, damit du denen das schwarz auf weiß vorlegen kannst, dass es diesen § gibt.
Zitat:
kann es passieren, daß , wenn sie sich stur stellen, wie du schreibst, daß ich dann zu hartz 4 müsste?
Solange du noch Anspruch auf ALG hast, können sie dich nicht in Hartz IV abschieben, so solltest du auch dort argumentieren.

29.05.2010 09:46 • #2


A


Hallo tinerl60,

Krankengeld läuft aus - wie geht es weiter?

x 3#3


Albarracin
Experte

29.05.2010 23:10 • #3


T
ihr beiden,
ich danke euch!
liebe mag, nein einen rentenantrag habe ich nicht gestellt,

und lieber albarracin,

vielen dank für deinen hinweis, daß ich arbeitsunfähig nicht erwähnen soll!

aber was bin ich denn dann?
ich habe ja noch mein arbeitsverhältnis!

werden die vom AA dann nicht sagen , was wollen sie denn von uns, warum wollen sie sich arbeitslos melden, wenn sie noch ein arbeitsverhältnis haben.

und wieso hab ich dann nur eine restleistungsfähigkeit? werden die dann nicht sagen, was ist mit dem rest ihrer arbeitsfähigkeit?

ich habe große angst, daß ich da nicht richtig argumentieren kann!

wenn ich hingehe und sage, hier ist der § 125 SGB , bitte schön,
und dann gefragt werde, können sie arbeiten? was soll ich denn sagen?

ich stell mich grad total an, ich weiß, leider, es tut mir sehr leid,
weil ich weiß, daß ihr eure freizeit für mich opfert!

vielen vielen dank
tinerl

30.05.2010 13:23 • #4


T
oder ist es so, daß ich einfach einen rentenantrag stellen sollte und dann hätte ich evtl. vor der AA ruhe?

würden sie dann nach § 125 SGB für mich erstmal zuständig sein, mit eben meiner restleistungsfähigkeit?

ich habe jetzt hier im i-net rumgelesen und rumgelesen.
ist ein total komplexes thema.

darum erstmal noch wieder vielen dank für eure mühe.
albaraacin, die überarbeitung war keines wegs eine aufforderung für dich, ich weiß daß es mit sicherheit total zeit und nerven-intensiv ist, es war nur ein hinweis, dahingehend von mir, daß ich genau diesen artikel gelesen habe aber eben trotzdem noch fragen habe.

also , ich soll aufs aa hin und was genau sagen?
wenn ich den § 125 durchlese, versteh ich, daß , wenn ich länger als 6 monate krank bin und weniger als 15 std. zur verfügung stehe, ich trotzdem alg I bekommen soll.
oder versteh ichs wieder nicht?

dann soll ich sagen, ich habe restleistungsfähigkeit von 3-6 std. und ich soll nicht sagen, daß ich Arbeitsunfähigkeit bin.
und wenn der sb mich direkt fragt?
oder ist es von vorteil, wenn ich den antrag auf rente j e t z t stelle.
ich habe noch 6 wochen zeit, bis das kg ausläuft.
ich könnte dann ja noch im kg bezug die rente einreichen.
oder reicht es aus, wenn ich dazu vom aa aufgefordert werde?

bin jetzt wieder ziemlich durcheinander!

vielen vielen dank an EUCH

tinerl

30.05.2010 13:25 • #5


M
Hallo,

habe auch gerade das Prozedere hinter mir.
War gestern bei der AfA, da ich im August ausgesteuert werde. Meine Krankenkasse hat mir den Bescheid wegen dem Ende der Krankengeldzahlung zugeschickt und mich darauf aufmerksam gemacht wie es weiter geht damit keine finanziellen Nachteile entstehen.
Nachdem ich hier im Forum schon wirkliche Horrormeldungen gelesen hatte, was die AfA betrifft, war mir etwas mulmig auf meinem Weg.
Jetzt durfte ich allerding eine nette Erfahrung dort machen. Im Eingangsbereich wurde ich freundlich empfangen und nach ein paar Angaben von mir und den Grund meines Kommens, wurde ich sofort an die richtige Stelle geschickt.
Im Wartebereich dauerte es keine 5 Minuten, da wurde ich namentlich von einer Mitarbeiterin aufgerufen und abgeholt zu ihrem Arbeitsplatz.
Nachdem ich ihr nochmals mein Anliegen geschildert habe, bekan ich eine ausführliche Erklärung über den Ablauf und das Ausfüllen des ALG I Antrages.
Es wurde mir auch zugesagt, dass ich finanziell direkt nach Ablauf des Krankengeld weiter versorgt werde durch AlG I, obwohl ich den Termin zur Abgabe des Antrages erst im August habe.
Da greift wohl dieser §125 SGB II, obwohl von diesem während des ganzen Gespräches keine Rede war.

Jetzt muss ich bis nächste Woche den ärztlichen Fragebogen ausfüllen und mit Untersuchungsergebnissen dort abgeben.

Alles in allem war ich total überrascht, wie organisiert das dort abgelaufen ist. keine anstößigen Fragen wegen meiner Arbeitsunfähigkeit oder Fragen ob ich noch stundenweise arbeiten kann.

Ich hoffe, dass es auch so weiter geht, noch ist nichts beschieden.

Im Großen und Ganzen ein Lob für die AfA in Gießen..................................

25.06.2010 10:13 • #6

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