Gespräch mit AG wegen Krankheit: Wie verhalte ich mich richtig?

Anima

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Nachdem ich den ersten Schrecken überwunden habe (eine Mail, dass der zuständige Bereichsleiter am Donnerstag mit mir reden möchte über meine Situation), frage ich hier um Rat, um nichts Falsches zu sagen oder zu tun:

Mehr als dass er "über meine Situation" reden möchte, weiß ich nicht. Bekannt ist, dass ich mich in Behandlung begeben werde, mit dem Teamleiter habe ich ja offen gesprochen. Eine Zeitangabe kann ich nicht machen außer, dass es länger dauern kann und meinen Arbeitgeber ordnungsgemäß rechtzeitig informieren werde.

Ich komme mit diesem Mensche, der da mit mir reden wird, nicht zurecht. Er ist für mich ein rotes Tuch und die Sympathie beruht auf Gegenseitigkeit xmas_371.gif .

Da ich mich nicht ins Abseits schleudern möchte: Was darf er überhaupt fragen, was soll ich "erzählen" (viel werde ich nicht erzählen müssen, da er ein Redeschwinger ist 122.gif ). Natürlich werde ich mich "pflichtgemäß" äußern, aber wo liegen da die Grenzen?

Anima

#1


38 Antworten ↓
Albarracin

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Hallo anima,


Zitat:
Was mir total unsicher macht ist einfach die Tatsache, ob man einem Mitarbeiter einfach so eine Stellenfuktion mündlich aberkennen kann, wenn seit über 15 Jahren eine schriftliche Bestätigung und eine Stellenbeschreibung vor liegt, die ich unterschreiben musste.

Natürlich geht so was nicht einseitig und auch nicht mündlich. Liegt eine konkrete und von beiden Seiten unterschriebene Aufgabenbeschreibung vor - wie von Dir geschildert - gehen wesentliche Änderungen bei Aufgaben, Funktionen und/oder Bezahlung nur durch eine Änderungskündigung gem. § 2 KSchG:
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
Auch für diese Kündigung ist die Schriftform gem. § 623 BGB zwingend vorgeschrieben:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html
Du mußt da auch nicht auf der Stelle aktiv werden, es reicht, wenn Du Dir nächste oder übernächste Woche Rat holst.

Du solltest aber den BR informieren, denn hier sind höchstwahrscheinlich die Mitbestimmungsrechte des BR (Versetzung bzw. Änderungskündigung) verletzt. Der BR hat das Recht, die Umsetzung dem AG zu untersagen.

Wichtig ist aber der Antrag auf Schwerbehinderung. Der ist nicht so schwer, wie er auf den ersten Blick aussieht.
Du kannst ihn am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
http://www.versorgungsaemter.de/Antrags ... stantr.pdf

Du mußt selbst keine Erläuterungen schreiben - die werden von den meisten VA's eh' ignoriert - oder Arztberichte selbst besorgen, sondern lediglich auf Seite 2 unter II.1 die Krankheiten einzeln aufführen. Immer auch das "ja" bei II.2 ankreuzen.
Dann mußt Du die behandelnden Ärzte unter III.1 und III.2 angeben und per Ankreuzen den Krankheiten zuordnen. Dasselbe machst Du ggfs. mit Krankenhäusern und/oder Kliniken unter III.3 bzw. III.4 auf Seite 3.
Dann ab mit Einschreiben/Rückschein. Auch wenn ein Amt in "Urlaub" ist, ist immer jemand da, um den Posteingang zu bestätigen. Ab dem Empfangsdatum auf dem Rückschein + 3 Wochen beginnt der vorläufige Rechtsschutz gem. § 69 SGB IX.
Die Ärzte und Kliniken werden vom VA angeschrieben und um aktuelle Befunde bzw. Stellungnahmen gebeten.
Informiere die angegebenen Ärzte und sage ihnen, daß es auf die aktuellen persönlichen (privat und beruflich)Einschränkungen ankommt. Langatmige Therapieverläufe und Röntgenbilder sind idR überflüssig. 2-3 knackige Sätze reichen aus.

29.12.2011 17:51 • #17


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A


Hallo Anima,

Gespräch mit AG wegen Krankheit: Wie verhalte ich mich richtig?

x 3#3


Albarracin

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Hallo anima,

Du solltest konkret die Themen nachfragen. Grundsätzlich mußt Du solche Termine wahrnehmen, wenn sie in der bezahlten Arbeitszeit stattfinden, aber Du mußt nix sagen, was über "Guten Tag" und "Auf Wiedersehen" hinausgeht.
Über Deine gesundheitliche Situation mußt Du nix sagen, der AG hat kein Recht auf Diagnosen. Auch die Dauer der Krankheit kannst Du nicht abschätzen, Du bist kein Arzt.

Geht es um die Arbeitsplatzsituation, solltest Du Dir das anhören, aber Dich auch nicht dazu äußern. Will Dein AG wesentliche Dinge verändern, geht das nur mit einer Änderungskündigung, wenn Du nicht zustimmst. Gibt es irgendwelche "Vorschläge", solltest Du immer angemessene Bedenkzeit verlangen. Wer keine Bedenkzeit einräumt, entlarvt sich schon von vorneherein als unredlich.

Denke noch mal über die Begleitung durch einen BR nach. Darauf hast Du ein Anrecht gem. § 82 Abs. 2 BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__82.html
Du kannst Dir den BR, der Dich begleiten soll, auswählen und namentlich benennen. Sollte es einen einzelnen BR geben, dem Du vielleicht doch vertrauen kannst, dann rede mit ihm vorab und benenne ihn. Sollte der BR am Do. verhindert sein, kannst Du verlangen, daß der Termin verlegt wird und mit dem BR abgesprochen wird.

Falls noch nicht geschehen, stelle endlich den Antrag auf Schwerbehinderung und dann Gleichstellung. Dann kannst Du in solchen Konfliktsituationen auch die externe Hilfe von Integrationsamt und Integrationsfachdienst in Anspruch nehmen - auch zur Begleitung für Konfliktgespräche

20.12.2011 21:51 • #7


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M
Hallo Anima,
Zitat:
Natürlich werde ich mich "pflichtgemäß" äußern, aber wo liegen da die Grenzen?
was heißt hier pflichtgemäß äußern, du weißt doch selbst nicht, wie dein Heilungsprozess ist und du solltest über deinen Gesundheitszustand keine Auskunft geben.

Habt ihr einen Betriebsrat ? Wenn ja, informiere ihn, dass er an dem Gespräch teilnehmen soll.

Ferner besteht ja auch die Frage, ist es dir überhaupt gesundheitlich möglich, ein Gespräch mit dem AG zu führen.
Wenn nicht, lass dir von deinem Arzt ein Attest ausstellen, dass du z.Z. nicht in der Lage bist, solche Gespräche zu führen.

#2


Anima
Ja das ist es, ich habe keine Ahnung, wie alles ausgehen wird.

Unseren Betriebsrat kann ich vergessen, da passiert nix außer heißer Luft, leider, die Erfahrung musste ich schon machen.
Ich wurde hier einfach vor vollendete Tatsachen gestellt.
Als ich damals "auseinander gepflückt" wurde, saß die Vorsitzende dabei und hat kein Wort gesagt.

Gibt es tatsächlich solche Atteste? Davon hatte ich noch nichts gehört.

Anima

#3


M
Hallo Anima,
Zitat:
Gibt es tatsächlich solche Atteste?
besprech das auf jeden Fall mit deinem behandelnden Arzt, dass du dich nicht in der Lage siehst, so ein Gespräch zu führen und bitte um ein Attest.

Es gäbe ja noch die Möglichkeit, deinen AG schriftlich mitzuteilen, dass du dich derzeit nicht in der Lage siehst, Gespräche zu führen. Ob das dir aber dann negativ (Mitwirkung) ausgelegt werden kann, kann dir mit Sicherheit
Wolfgang beantworten.

#4


U
Ich würde an deiner Stelle das Gespräch ablehnen.

Es sei denn es gibt bei euch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement und das Gespräch findet mit den dafür zuständigen Personen statt,
du kannst auch Personen deines Vertrauens aus dem Betrieb dazu nehmen.

Und wenn du gesundheitlich stark angeschlagen bist, mach es nicht . Vor allem nicht "unter vier Augen"...
Ich bin da mistrauisch.

Sprich mit deinem Arzt.

#5


Anima
Ich weiß eben nicht, was darf ich "ausschlagen" und was nicht. Logischerweise gibt es ein betriebliches Interesse, aber im Grunde genommen sollte es doch reichen, wenn ich mit meinem direkten Vorgesetzten, dem Teamleiter spreche. Der andere Mensch tut mir nicht gut.

Seit gestern habe ich mich zwar wieder "nach unten" bewegt (angsttechnisch), aber mir ist es jedes Mal schlecht, wenn ich mit dem Mann geredet habe. Meine Mutter meinte, ich solle dann gehen, wenn es nicht klappt.

Vielleicht ist das auch die Entscheidung für mich darüber, ob ich mich bis zur Klinik krank schreiben lasse oder nicht.
Ich bin eben unsicher. Auf der einen Seite möchte ich nicht, auf der anderen Seite weiß ich nicht, inwieweit ich eine Pflicht dazu habe.

#6


Albarracin
Experte

#7


Gummitwist78
Einen Rat habe ich nicht.

Abe rich Wünsche dir für diese Situation ganz viel Kraft.

#8


Anima
DANKE! a010 Jetzt kenne ich wenigstens meine Rechte. Bin nämlich momentan sehr nahe am Wasser gebaut und will nichts falsch machen.

Antrag auf Schwerbehinderung - ich habe es im Kopf, weiß nur nicht, wo ich den Antrag stellen soll - bin gerade durcheinander und werde die Hinweise noch einmal nachlesen. Sorry, echt konfus grad.

#9


Anima
Noch mal zum BR: Ich kenne eigentlich keinen mehr persönlich. Die eine BR hat mich echt im Stich gelassen und war die einzige, die ich kenne, auch noch die Vorsitzende.

Der BR sitzt in der Hauptstrelle, ca. 200 Kilometer von mir entfernt.

Ich höre mir morgen an, was der BL zu sagen hat, nehme einen Notizblock mit. Schnellschüsse werde ich entscheidungstechnisch ganz sicher nicht fassen.

Als Thema weiß ich nur: Meine Situation - aha! Aber er wird mit allen Kollegen wohl noch reden, weil wir entsetzlich unterbesetzt sind aufgrund von Krankheiten usw.
Der Termin ist ja schon morgen, die Info habe ich am Montag zuhause bekommen, wo ich noch Urlaub hatte.

Ich blicke gerade bei den Antragstellungen nicht durch, als würde ich chinesisch lesen, Konzentrationsprobleme.

#10


Steffi
Hallo Anima,

schau Dir dies mal an
http://www.landkreis-rottweil.de/ceasy/ ... ice&id=657
Ich nehme an, dass für Dich der Landkreis Rottweil zuständig ist. Zuständig ist in dem Fall das Versorgungsamt Rottweil.

Und hier der Antrag selber
http://www.versorgungsaemter.de/Antrags ... stantr.pdf

Sollte es der Landkreis Schw-Baar sein, dann findest Du hier direkt den Antrag (1. Link oben > Erstantrag), indem Du in die Suchmaske "Antrag auf GdB" eingibst.
http://www.lrasbk.de/landkreis/suche.html

#11


Anima
Ohne Euch wäre ich völlig runter heute:

Wie instinktiv vermutet: Gespräch Teamleiter, Bereichsleiter und ich (ich bin Stv. Teamleiter). Kein "wie geht es Ihnen", sondern als erstes, dass man auf meine schlechte Zielerreichung nicht eingehen müsse. Die Gesamtsituation verlange klare Entscheidungen und da der Teamleiter nächstes Jahr aus familiären Gründen (Nachwuchs) eine Weile nicht da ist und ich wohl dann auch noch aus falle, soll mir der Stellvertretungsposten abgenommen werden, damit ich keine Verantwortung mehr tragen muss und gesund werden kann. Es gab eine Stellenbeschreibung und jetzt wird sich damit auch finanziell etwas für mich (negativ) dann ändern. Ich habe es quasi "vorgeschrieben" bekommen, aber noch war nichts zu unterschreiben!!!! Ich habe auch keine Bedenkzeit o. ä. bekommen, nichts. Klare Sache, die olle Anima macht ja alles, was man sagt. Neuer Stellvertreter wird dann mein ehem. Azubi.

Ich habe kein Wort gesagt (okay, mir sind die Tränen gekommen, das ließ sich nicht vermeiden).
Nun ist klar, dass meine Weichen gestellt sind. In einer solchen Situation ist ein normales Arbeiten nicht mehr denkbar fürchte ich. Ich muss meinen Kopf sortieren, meinen Magen beruhigen und die Schmerzen am ganzen Körper (ja, echt psychosomatisch). Deswegen werde ich nachher auch zum Hausarzt gehen. Ich traue bei uns niemandem mehr.

#12


Anima
Zitat von Albarracin:
Geht es um die Arbeitsplatzsituation, solltest Du Dir das anhören, aber Dich auch nicht dazu äußern. Will Dein AG wesentliche Dinge verändern, geht das nur mit einer Änderungskündigung, wenn Du nicht zustimmst. Gibt es irgendwelche "Vorschläge", solltest Du immer angemessene Bedenkzeit verlangen. Wer keine Bedenkzeit einräumt, entlarvt sich schon von vorneherein als unredlich.


Wie ist das: Ich habe es mir angehört und nichts gesagt - und dieses "Nichts-Sagen" wurde wohl als Zustimmung interpretiert.
Man hat mich auch absolut nicht auf das Gespräch vorbereitet, wie es letztendlich gelaufen ist (falscher Vorwand). Eine gravierende Veränderung wird durchaus geplant, denn ich bekomme Kompetenzen abgesprochen, es wird finanzielle Einbußen geben. Ergänzend zum damaligen Arbeitsvertrag habe ich eben eine schriftliche Bestätigung bekommen mit Stellenbeschreibung, dass ich eine stellvertretende Funktion habe.
Ich war schon vor den Kopf gestoßen heute, Bedenkzeit? Bedenklich würde ich sagen. Ein sog. "Vorschlag" wurde eigentlich nicht unterbreitet, sondern ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt!

Jetzt um die Weihnachtszeit rum wird es für mich auch keinen Ansprechpartner geben. Mir wird nicht der Posten ab gesprochen, weil ich nicht fähig bin, sondern weil ich derzeit krank bin und damit "unzurechnungsfähig", was die Anwesenheit angeht. Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.
Plötzlich geht es, dass ein neuer Stv. kommt, als ich damals ganz alleine war, ohne Vorgesetzten, habe ich nicht einmal die Kompetenz angepasst bekommen und musste mir ständig anhören, dass ich zu oft anfragen muss. (Ach, olle Kamellen).
....ich schreibe und schreibe, sorry. Das sind die Purzelbäume im Kopf. Ich gehe jetzt zum Arzt.

Anima

#13


M
Hallo Anima,
Zitat:
Eine gravierende Veränderung wird durchaus geplant, denn ich bekomme Kompetenzen abgesprochen, es wird finanzielle Einbußen geben. Ergänzend zum damaligen Arbeitsvertrag habe ich eben eine schriftliche Bestätigung bekommen mit Stellenbeschreibung, dass ich eine stellvertretende Funktion habe.
wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast oder in der Gewerkschaft bist, lass deinen Arbeitsvertrag überprüfen bzw. die Ergänzungen zu deinem Arbeitsvertrag. So wie sich der AG das vorstellt, solltest du das nicht einfach hinnehmen.

#14


A


Hallo Anima,

x 4#15


Anima
Ich werde das auch nicht so einfach hin nehmen. Im Augenblick weiß ich nur nicht: Anwältin, bei der ich mich schon ein paar Monate vorher informiert habe und die meine Unterlagen schon hat oder Gewerkschaft.

#15

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