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BEM / Gespräch mit Chef

N
Hallöchen,

Seit Mai bin ich krankgeschrieben und nach einem Klinikaufenthalt möchte ich nun wieder arbeiten.

Als ich vor einer Woche wieder zurück kam nach Hause, leerte Ich meinen Briefkasten und fand die Einladung zu einem BEM darin. Diese müsste genau dann angekommen sein, als ich zur Klinik aufbrach. Jedenfalls habe ich die 2 Wochen Frist komplett verpasst.
Umgehend unterschrieb ich die Einladung mit Einwilligung und schmiss diese beim AG in den Briefkasten.
Ausserdem schrieb ich meinem Chef eine Email , ich sei wieder da und bat um ein Gespräch. Er antwortetete flux ( die von der BEM hat noch nichts von sich hören lassen ) und bat mich die Krankschreibung enden zu lassen und meinen Resturlaub zu nehmen so dass der erste Arbeitstag der 1.11 sein wird. Fand ich ok und das Gespräch mit dem wird am 11.10 sein.

Ich weiss , was ich brauche , geregelte Arbeitszeiten und einen Abteilungswechsel.
Und der Abteilungswechsel wird auch kein Problem, die Schwierigkeit liegt in den Arbeitszeiten denn ich arbeite im Schichtsystem.
Ich möchte bei uns ins Lager wechseln dort sind die Zeiten geregelt, der letzte Stand war allerdings, dass dort alles voll ist.
Mein Abteilungsleiter ist mir sympathischer ist als die BEM -Beauftragen , jedoch hat dieser natürlich eine andere Orientierung ( Profit ) als die BEM ( sozial) . Ich bin mir unsicher wie ich mich am Besten verhalte. Natürlich möchte ich am Liebsten eine Lösung finden die auch für meinen Arbeitgeber gut passt frage mich aber ob es da nicht einen Interessenskonflikt gibt da ich ja noch lieber das Beste für mich rausholen möchte und wenn das nur mit einem Attest vom Arzt geht, dass ich keine Schicht mehr arbeiten kann -dann mach ich das natürlich.

Ich bezweifel so ein bisschen, dass ich bei der BEM-Beauftragten auf Verständnis stosse .
Diese arbeitet seit vielen Jahren im Betrieb und versteht sich mit der Teamleiterin die u. a. ein Grund ist dass ich aus meiner Abteilung raus muss. Ich traue ihr schon eine gewisse Neutralität und Kompetenz zu in der Ausübung Ihrer BEM-Tätigkeit , trotzdem -- muss ich sagen dass der Abteilungsleiter mich wircklich besser versteht , wenn ich auch sonst in dem Betrieb nicht so viele gute Dinge erlebt habe muss ich sagen dass dieser sich ausserordentlich für mich eingesetzt hat. Mir ist dieses gute Verhätlnis etwas wert und er weiss um die Schwierigkeiten die ich mit der Teamleiterin habe , und im Grund glaube ich auch, dass er diese austauschen würde hätte er eine bessere Alternative.

Ich weiss, dass der reguläre Ablauf der Reihenfolge der ist, dass zuerst ein BEM stattfindet und dann das Gespräch mit der höheren Position. Geneigt bin ich eher meiner Intuition zu folgen , mir fehlen aber die Informationen über meine Möglichkeiten aus sozialrechtlicher Sicht und ich bin auch nicht geneigt mein (persönliches) Vetrauen in die Hände von der BEM-Tante zu legen.


Ich freue mich über Sichtweisen zu diesem Thema , Liebe Grüße

27.09.2023 10:11 • #1


Fritz
Hi Nelly30
Ein Tagebuch mit einer festen Tages Struktur könnte da weiterhelfen!
Mit der Art, wie wir uns den Tag strukturieren, passen wir uns in der Regel auch den Prozessen der Chronobiologie an.

Zu einer festen Tages Struktur gehört:
Zeit- und Schlafhygiene. ...
Körperpflege und bewusste Kleidungswahl. ...
Definierte Mahlzeiten und regelmäßiges Trinken. ...
Neue Fähigkeiten lernen. ...
Ehrenamtliches Engagement. ...
Starten Sie Ihr Wohlfühlprogramm. ...
Wundermittel Bewegung.


Eine Tages Struktur ist eine pädagogische Methode für psychisch kranke Menschen
Ein paar Tipps, um strukturierter zu arbeiten:

Sorge für einen aufgeräumten Arbeitsplatz. ...
Strukturiere deine Zeit. ...
Rufe deine E-Mails nur an bestimmten Tageszeiten ab. ...
Vermeide Ablenkungen von innen und außen. ...
Ordne Aufgaben nach dem Eisenhower-Prinzip. ...
Ziele für mehr Selbstorganisation. ...
Finde Routinen.


Probiere es doch aus!
Servus
Meine Einstellung

27.09.2023 13:24 • x 1 #2


A


Hallo Nelly30,

BEM / Gespräch mit Chef

x 3#3


N
@Fritz
Mir ist wohl bewusst, dass ich eine feste Tagesstruktur benötige, das ist ja einer der Gründe weshalb ich keine Schicht mehr arbeiten möchte. Ich weiss dein Engagement zwar schätzen , jedoch ist dies nicht hilfreich . Deine Antwort hat überhaupt keinen Bezug zu meinem Eintrag.

27.09.2023 15:58 • x 3 #3


nichtsgehtmehr
Na zuerst sollte man das Gespräch für die Wiedereingliederung führen. Sowas läuft aber nicht immer nach den Wünschen für den Arbeitnehmer ab, klar gibt es Rechte und Gesetze aber Theorie und Praxis sind immer zwei verschiedene Sachen.

Vor meiner Rente im August hatte ich letztes Jahr noch mal ein BEM Gespräch nach 8 Monaten Arbeitsunfähigkeit wegen Depressionen und einer begonnenen Angststörung wegen meiner Tätigkeit.

Mit Psychischer und oder Seelischen Erkrankungen hat man bei vielen Arbeitgebern ein schlechtes Standing, man wird nicht wirklich Ernst genommen so meine Erfahrung. Oft fehlt einfach die Empathie dafür bei den Vorgesetzten.

Auf keinen Fall solltest Du so einfach deinen Urlaub nehmen und dann ohne richtige Wiedereingliederung mit reduzierten Arbeitszeiten wieder zur Arbeit gehen, es muss ja nach dem Gespräch mit dem Behandelnden Arzt ein Wiedereingliederungsplan was die Arbeitszeit betrifft aufgestellt werden. Dem muss der Arbeitgeber und die Krankenkasse zustimmen. Während der Wiedereingliederung mit reduzierter Arbeitszeit bist du weiter krank geschrieben und die Krankenkasse zahlt weiter.

Ich finde es Unklug ein BEM Gespräch nicht aus dem Krankenstand zu machen, du weisst doch noch gar nicht wie die Firma jetzt wirklich zu dir steht. Man könnte schon in Betracht gezogen haben dich los zu werden deswegen sollte man nicht voreilig gleich wieder ohne Wiedereingliederungsplan einsteigen, noch dazu wo du gar nicht wirklich sagen kannst was die Firma jetzt mit dir vorhat.

27.09.2023 16:27 • x 3 #4


Catalie
Würde @nichtsgehtmehr da zustimmen und auf keinen Fall vor dem Gespräch deinen Resturlaub nehmen, warum auch? Würdest du keinen Urlaub nehmen, wärst du doch einfach erstmal weiter krankgeschrieben. Wenn alles geklärt wäre, also wie es für dich weiter geht, dann könntest du immernoch darüber nachdenken erstmal urlaub zu nehmen bevor du in die Wiedereingliederung startest, wobei ich nicht weiß, ob das überhaupt so einfach möglich ist, weil ja die Krankenkasse die Wiedereingliederung bezahlt. Außerdem wäre es doch grundsätzlich besser, deinen ERHOLUNGSurlaub dann auch zur Erholung nach längerer Arbeitsphase zu nutzen, der Urlaub ist ja nicht dafür gedacht, dich vom Krankheit zu erholen... das es für den Arbeitgeber so besser ist, verstehe ich, weil du ja sonst im nächsten Jahr, mit dem Urlaubsanspruch für dieses Jahr startest, aber das ist auch nicht deine Sache. Wenn alles gut geregelt ist und der Urlaubszeitpunkt für dich auch okay ist, kann man da natürlich dem Arbeitgeber soweit entgegenkommen, aber keinesfalls zustimmen, bevor alles geklärt ist und hinterher rennst du der Krankenkasse hinterher, weil die sich nach Urlaub nicht mehr zuständig sehen.
In Bezug auf den Schichtdienst würde ich an deiner Stelle ein Attest direkt zum Gespräch mitbringen und dies auch vorher deinem Vorgesetzten mitteilen. Das ist für alle fairer. Außerdem bist du dann nicht auf deren Gutdünken angewiesen oder stehst in der Gefahr, jederzeit rückversetzt zu werden. Für mich würde es sich auch komisch ausgehen, wenn man erst versucht über gutwill aus dem Schichtdienst herauszukommen und wenn es nicht klappt, dann erst ein Attest vorzulegen. Aber das ist jetzt eher ein für mich komisch und kann im professionellen Setting auch anders gesehen werden?

27.09.2023 16:57 • x 3 #5


Dakota
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine dass vor einer Wiedereingliederung kein Urlaub genommen werden darf, sonst machen die keine Wiedereingliederung. Habe ich in Erinnerung, aber bin nicht 100 % sicher, daher ohne Gewähr.

27.09.2023 17:46 • x 1 #6


Dys
Hallo @Nelly30,
ich habe jetzt in deinem Eingangspost nicht gelesen, dass Du eine Wiedereingliederung innerhalb deiner Krankschreibung anstrebst, sondern nur das ein BEM Gespräch stattfinden soll. In einem BEM könnte man besprechen, in wie weit es möglich ist, Dich innerbetrieblich umzubesetzen, aber Vorsicht, es müsste der AG halt auch so eine Stelle frei haben. Falls Du eine stufenweise Wiedereingliederung anstrebst, geht dies nur wenn Du im Krankengeld Bezug bist, da Du dies während der Wiedereingliederung weiter beziehen würdest. Dein AG zahlt erst wieder, wenn Du auch wieder gesund geschrieben bist, beziehungsweise wieder normal arbeitest. Urlaub kannst Du auch dann erst nehmen, wenn Du nicht mehr Krankgeschrieben bist. Bei einem BEM kann auch über eine stufenweise Wiedereingliederung gesprochen werden, oder halt alles, was Deiner Gesundheit förderlich ist. Dieses BEM Gespräch ist gesetzlich vorgeschrieben und soll natürlich helfen, Arbeitsplätze zu schützen, es wird aber auch gerne mal missbraucht um unliebsame Mitarbeiter los zu werden. In jedem Fall sollte auch der Betriebsrat dabei anwesend sein, vorausgesetzt der taugt auch was. Man darf auch einen Gewerkschaftsvertreter mitnehmen, dazu muss man aber in der Gewerkschaft Mitglied sein. In jedem Fall würde ich beim Gespräch dann betonen, dass ich weiter in der Firma arbeiten will, falls ich es will und keinesfalls selbst an eine Kündigung denke. Auch ein Protokoll des Gesprächs für die eigenen Unterlagen solltest Du erbitten, vor allem dann, wenn Du etwas unterschreiben sollst, gleich was es ist, was da dann drin steht. Ich will Dir aber keine Angst vor dem BEM machen, denn gedacht ist es tatsächlich zum Wohle des Mitarbeiters.

28.09.2023 02:07 • x 4 #7


N
@Dys Ich habe bereits mit der Krankenkasse geklärt ob es Probleme gibt, wenn ich meinen Resturlaub nehme und danach mit Wiedereingliederung bei dem Betrieb anfange und die Auskunft erhalten, dass es nicht unüblich ist, dass dies so gehandhabt wird. Es ist in Ordnung für mich meinen Urlaub nun so aufzubrauchen , ich hoffe ja auch, dass mein AG mir entgegenkommt mit meinen Wünschen.
Klar, kann ich im BEM besprechen innerbetrieblich eine andere Stelle zu bekommen. Und anschließend wird dieser dann mit dem AG gesprechen ob das so geht.
Ich möchte aber lieber direkt mit dem AG sprechen , was für mich geht - der AG wird in diesem Fall von Herrn X vertreten und mit dem kann ich ganz gut.
Ich würde also lieber das BEM überspringen , meiner Meinung geht das insgesamt so schneller weil ich ja dann direkt die Info hab vom AG - geht oder geht nicht. Sollte ich mit Herrn X eine Lösung finden, was meine Stelle im unternehmen angeht kann ich ja immer noch das BEM wahrnehmen indem ich dann kläre wie die Wiedereingliederung von statten geht.
Das BEM an sich macht mir keine Angst, ich hatte auch letztes Jahr schon eins.
Was mich ängstigt, ist, dass ich keine Erfahrung mit der Situation im allgemeinen in der mich befinde ( lange krankgeschrieben und nicht genug Infos zur rechtlichen Lage ) . Ich frage mich auch, ob es irgendwie von Nachteil sein könnte, wenn ich - im Falle das Gespräch mit Herr n X ergibt dass es keine Stelle gibt die meine Bedürfnisse erfüllt - kein BEM hatte ( weil hat sich ja eh erledigt ) in Bezug auf die Weiterzahlung des Krankengeldes o.ä. Gut aber dass könne ich bei der Kasse natürlich erfragen.
Obwohl ich da schon Schiss hätte die Info einzuholen weil die dann wüssten dass ich mich lieber erst mal krankschreiben lasse anstatt mir sofort etwas anderes zu suchen ... obwohl das viele so machen ... ich weiss ... aber ich habe auch neulich schon einen Brief erhalten, dass der MDK eine Prüfung meiner Gesundheite machen soll. Ich traue denen einfach nicht .

28.09.2023 12:14 • #8


Dys
Zitat von Nelly30:
( lange krankgeschrieben und nicht genug Infos zur rechtlichen Lage )

Ich denke, es ist wichtig die Unterschiede zwischen einem „Betrieblichen Engliederungs Management“ (BEM) und eine „stufenweise Wiedereingliederung“ in den Job zu kennen. Vieles wird leider oft verwechselt oder missverstanden. Vor allem wenn man eben gegenüber beispielsweise der Krankenkasse nur von „Eingliederung“ spricht und vielleicht nicht die kompetenteste Person am Telefon hat. Natürlich darf man beispielsweise während des Krankengeldbezugs mit Genehmigung der Krankenkasse „Urlaub“ sprich vereisen, dabei wird aber der Urlaub tatsächlich nicht beim Arbeitgeber genommen.

Ich würde Dir tatsächlich empfehlen, Dich von einem Sozialverband oder einer Patientenvertretung dahingehend kompetent beraten zu lassen.
Auch bezüglich des BEM bieten die Webseiten der DRV oder anderer Institutionen detaillierte Informationen, was es genau damit auf sich hat und auch bezüglich der Rechte und Pflichten. Aber wie gesagt, ist eine Empfehlung, mehr nicht.

28.09.2023 12:53 • x 1 #9


Albarracin
Experte

28.09.2023 13:40 • x 1 #10


N
@Albarracin Es gibt einen Betriebsrat.
Ein Antrag auf Behinderung.. ja , ich denke darüber nach aber werde mich hierzu auch beraten lassen . Es wäre sicher gut, diese Absicherung zu haben jedoch habe ich Bedenken, ein GDB könnte es mir schwerer machen einen anderen Job zu finden , wenn ich diesen dann eventuell angeben muss. Einen GDB von über 30 werde ich aber im Leben nicht erreichen wenn es ''nur'' Psyche ist.

28.09.2023 15:46 • #11


Dakota
Zitat von Nelly30:
@Albarracin Es gibt einen Betriebsrat. Ein Antrag auf Behinderung.. ja , ich denke darüber nach aber werde mich hierzu auch beraten lassen . Es wäre sicher gut, diese Absicherung zu haben jedoch habe ich Bedenken, ein GDB könnte es mir schwerer machen einen anderen Job zu finden , wenn ich diesen dann eventuell ...

Den GdB muss man bei einem bestehenden oder einem neuen Arbeitgeber nicht angeben! Man kann, muss aber nicht. Falls Du das vorhast, kann man hier vielleicht einen extra Thread machen, ich denke da gibt es hier viele mit Know How und Erfahrung.

28.09.2023 16:09 • x 2 #12


nichtsgehtmehr
Zitat von Nelly30:
@Albarracin Es gibt einen Betriebsrat. Ein Antrag auf Behinderung.. ja , ich denke darüber nach aber werde mich hierzu auch beraten lassen . Es wäre sicher gut, diese Absicherung zu haben jedoch habe ich Bedenken, ein GDB könnte es mir schwerer machen einen anderen Job zu finden , wenn ich diesen dann eventuell ...

Ich habe mit Hilfe von meinem Facharzt und der Schwerbehindertenvertretung in meinem ehemaligen Betrieb einen Grad der Behinderung von 30 Prozent erreicht und danach eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragt und bekommen.

Die Anträge habe ich allerdings selber gestellt weil beim Verband VDK hier in München die Wartezeiten auf Termine unterirdisch waren, 7 Wochen bis zur ersten Beratung und das war mir zu lange also habe ich mich selbst da durch gewurschtelt.

Meine Diagnose war Depression und Angststörung gemischt. Der Grad von 30 Prozent in Verbindung mit der Gleichstellung gibt einem mehr Rechte beim Arbeitgeber und auch einen kleinen jährlichen Steuervorteil. Die 30 Prozent habe ich lebenslang erhalten. Es lohnt sich auf jeden Fall mehr Rechte für sich heraus zu holen dadurch.

29.09.2023 07:55 • x 1 #13


A


Hallo Nelly30,

x 4#14


Oliver74
Zitat von Nelly30:
@Albarracin Es gibt einen Betriebsrat. Ein Antrag auf Behinderung.. ja , ich denke darüber nach aber werde mich hierzu auch beraten lassen . Es wäre sicher gut, diese Absicherung zu haben jedoch habe ich Bedenken, ein GDB könnte es mir schwerer machen einen anderen Job zu finden , wenn ich diesen dann eventuell ...

Ein GdB muss man nicht angeben, dafür muss man aber auf die Vorzüge verzichten.

Habs zu spät gesehen @Dakota hat dies schon gepostet....sorry

29.09.2023 17:33 • x 1 #14

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