Gespräch mit AG wegen Krankheit: Wie verhalte ich mich richtig?

Anima
Nachdem ich den ersten Schrecken überwunden habe (eine Mail, dass der zuständige Bereichsleiter am Donnerstag mit mir reden möchte über meine Situation), frage ich hier um Rat, um nichts Falsches zu sagen oder zu tun:

Mehr als dass er über meine Situation reden möchte, weiß ich nicht. Bekannt ist, dass ich mich in Behandlung begeben werde, mit dem Teamleiter habe ich ja offen gesprochen. Eine Zeitangabe kann ich nicht machen außer, dass es länger dauern kann und meinen Arbeitgeber ordnungsgemäß rechtzeitig informieren werde.

Ich komme mit diesem Mensche, der da mit mir reden wird, nicht zurecht. Er ist für mich ein rotes Tuch und die Sympathie beruht auf Gegenseitigkeit .

Da ich mich nicht ins Abseits schleudern möchte: Was darf er überhaupt fragen, was soll ich erzählen (viel werde ich nicht erzählen müssen, da er ein Redeschwinger ist ). Natürlich werde ich mich pflichtgemäß äußern, aber wo liegen da die Grenzen?

Anima

19.12.2011 19:43 • #1


M
Hallo Anima,
Zitat:
Natürlich werde ich mich pflichtgemäß äußern, aber wo liegen da die Grenzen?
was heißt hier pflichtgemäß äußern, du weißt doch selbst nicht, wie dein Heilungsprozess ist und du solltest über deinen Gesundheitszustand keine Auskunft geben.

Habt ihr einen Betriebsrat ? Wenn ja, informiere ihn, dass er an dem Gespräch teilnehmen soll.

Ferner besteht ja auch die Frage, ist es dir überhaupt gesundheitlich möglich, ein Gespräch mit dem AG zu führen.
Wenn nicht, lass dir von deinem Arzt ein Attest ausstellen, dass du z.Z. nicht in der Lage bist, solche Gespräche zu führen.

19.12.2011 20:05 • #2


A


Hallo Anima,

Gespräch mit AG wegen Krankheit: Wie verhalte ich mich richtig?

x 3#3


Anima
Ja das ist es, ich habe keine Ahnung, wie alles ausgehen wird.

Unseren Betriebsrat kann ich vergessen, da passiert nix außer heißer Luft, leider, die Erfahrung musste ich schon machen.
Ich wurde hier einfach vor vollendete Tatsachen gestellt.
Als ich damals auseinander gepflückt wurde, saß die Vorsitzende dabei und hat kein Wort gesagt.

Gibt es tatsächlich solche Atteste? Davon hatte ich noch nichts gehört.

Anima

19.12.2011 20:51 • #3


M
Hallo Anima,
Zitat:
Gibt es tatsächlich solche Atteste?
besprech das auf jeden Fall mit deinem behandelnden Arzt, dass du dich nicht in der Lage siehst, so ein Gespräch zu führen und bitte um ein Attest.

Es gäbe ja noch die Möglichkeit, deinen AG schriftlich mitzuteilen, dass du dich derzeit nicht in der Lage siehst, Gespräche zu führen. Ob das dir aber dann negativ (Mitwirkung) ausgelegt werden kann, kann dir mit Sicherheit
Wolfgang beantworten.

20.12.2011 00:12 • #4


U
Ich würde an deiner Stelle das Gespräch ablehnen.

Es sei denn es gibt bei euch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement und das Gespräch findet mit den dafür zuständigen Personen statt,
du kannst auch Personen deines Vertrauens aus dem Betrieb dazu nehmen.

Und wenn du gesundheitlich stark angeschlagen bist, mach es nicht . Vor allem nicht unter vier Augen...
Ich bin da mistrauisch.

Sprich mit deinem Arzt.

20.12.2011 10:03 • #5


Anima
Ich weiß eben nicht, was darf ich ausschlagen und was nicht. Logischerweise gibt es ein betriebliches Interesse, aber im Grunde genommen sollte es doch reichen, wenn ich mit meinem direkten Vorgesetzten, dem Teamleiter spreche. Der andere Mensch tut mir nicht gut.

Seit gestern habe ich mich zwar wieder nach unten bewegt (angsttechnisch), aber mir ist es jedes Mal schlecht, wenn ich mit dem Mann geredet habe. Meine Mutter meinte, ich solle dann gehen, wenn es nicht klappt.

Vielleicht ist das auch die Entscheidung für mich darüber, ob ich mich bis zur Klinik krank schreiben lasse oder nicht.
Ich bin eben unsicher. Auf der einen Seite möchte ich nicht, auf der anderen Seite weiß ich nicht, inwieweit ich eine Pflicht dazu habe.

20.12.2011 13:37 • #6


Albarracin
Experte

20.12.2011 21:51 • #7


Gummitwist78
Einen Rat habe ich nicht.

Abe rich Wünsche dir für diese Situation ganz viel Kraft.

20.12.2011 23:30 • #8


Anima
DANKE! Jetzt kenne ich wenigstens meine Rechte. Bin nämlich momentan sehr nahe am Wasser gebaut und will nichts falsch machen.

Antrag auf Schwerbehinderung - ich habe es im Kopf, weiß nur nicht, wo ich den Antrag stellen soll - bin gerade durcheinander und werde die Hinweise noch einmal nachlesen. Sorry, echt konfus grad.

21.12.2011 21:47 • #9


Anima
Noch mal zum BR: Ich kenne eigentlich keinen mehr persönlich. Die eine BR hat mich echt im Stich gelassen und war die einzige, die ich kenne, auch noch die Vorsitzende.

Der BR sitzt in der Hauptstrelle, ca. 200 Kilometer von mir entfernt.

Ich höre mir morgen an, was der BL zu sagen hat, nehme einen Notizblock mit. Schnellschüsse werde ich entscheidungstechnisch ganz sicher nicht fassen.

Als Thema weiß ich nur: Meine Situation - aha! Aber er wird mit allen Kollegen wohl noch reden, weil wir entsetzlich unterbesetzt sind aufgrund von Krankheiten usw.
Der Termin ist ja schon morgen, die Info habe ich am Montag zuhause bekommen, wo ich noch Urlaub hatte.

Ich blicke gerade bei den Antragstellungen nicht durch, als würde ich chinesisch lesen, Konzentrationsprobleme.

21.12.2011 22:20 • #10


Steffi
Hallo Anima,

schau Dir dies mal an
http://www.landkreis-rottweil.de/ceasy/ ... iceid=657
Ich nehme an, dass für Dich der Landkreis Rottweil zuständig ist. Zuständig ist in dem Fall das Versorgungsamt Rottweil.

Und hier der Antrag selber
http://www.versorgungsaemter.de/Antrags ... stantr.pdf

Sollte es der Landkreis Schw-Baar sein, dann findest Du hier direkt den Antrag (1. Link oben Erstantrag), indem Du in die Suchmaske Antrag auf GdB eingibst.
http://www.lrasbk.de/landkreis/suche.html

22.12.2011 13:56 • #11


Anima
Ohne Euch wäre ich völlig runter heute:

Wie instinktiv vermutet: Gespräch Teamleiter, Bereichsleiter und ich (ich bin Stv. Teamleiter). Kein wie geht es Ihnen, sondern als erstes, dass man auf meine schlechte Zielerreichung nicht eingehen müsse. Die Gesamtsituation verlange klare Entscheidungen und da der Teamleiter nächstes Jahr aus familiären Gründen (Nachwuchs) eine Weile nicht da ist und ich wohl dann auch noch aus falle, soll mir der Stellvertretungsposten abgenommen werden, damit ich keine Verantwortung mehr tragen muss und gesund werden kann. Es gab eine Stellenbeschreibung und jetzt wird sich damit auch finanziell etwas für mich (negativ) dann ändern. Ich habe es quasi vorgeschrieben bekommen, aber noch war nichts zu unterschreiben!!!! Ich habe auch keine Bedenkzeit o. ä. bekommen, nichts. Klare Sache, die olle Anima macht ja alles, was man sagt. Neuer Stellvertreter wird dann mein ehem. Azubi.

Ich habe kein Wort gesagt (okay, mir sind die Tränen gekommen, das ließ sich nicht vermeiden).
Nun ist klar, dass meine Weichen gestellt sind. In einer solchen Situation ist ein normales Arbeiten nicht mehr denkbar fürchte ich. Ich muss meinen Kopf sortieren, meinen Magen beruhigen und die Schmerzen am ganzen Körper (ja, echt psychosomatisch). Deswegen werde ich nachher auch zum Hausarzt gehen. Ich traue bei uns niemandem mehr.

22.12.2011 15:43 • #12


Anima
Zitat von Albarracin:
Geht es um die Arbeitsplatzsituation, solltest Du Dir das anhören, aber Dich auch nicht dazu äußern. Will Dein AG wesentliche Dinge verändern, geht das nur mit einer Änderungskündigung, wenn Du nicht zustimmst. Gibt es irgendwelche Vorschläge, solltest Du immer angemessene Bedenkzeit verlangen. Wer keine Bedenkzeit einräumt, entlarvt sich schon von vorneherein als unredlich.


Wie ist das: Ich habe es mir angehört und nichts gesagt - und dieses Nichts-Sagen wurde wohl als Zustimmung interpretiert.
Man hat mich auch absolut nicht auf das Gespräch vorbereitet, wie es letztendlich gelaufen ist (falscher Vorwand). Eine gravierende Veränderung wird durchaus geplant, denn ich bekomme Kompetenzen abgesprochen, es wird finanzielle Einbußen geben. Ergänzend zum damaligen Arbeitsvertrag habe ich eben eine schriftliche Bestätigung bekommen mit Stellenbeschreibung, dass ich eine stellvertretende Funktion habe.
Ich war schon vor den Kopf gestoßen heute, Bedenkzeit? Bedenklich würde ich sagen. Ein sog. Vorschlag wurde eigentlich nicht unterbreitet, sondern ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt!

Jetzt um die Weihnachtszeit rum wird es für mich auch keinen Ansprechpartner geben. Mir wird nicht der Posten ab gesprochen, weil ich nicht fähig bin, sondern weil ich derzeit krank bin und damit unzurechnungsfähig, was die Anwesenheit angeht. Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.
Plötzlich geht es, dass ein neuer Stv. kommt, als ich damals ganz alleine war, ohne Vorgesetzten, habe ich nicht einmal die Kompetenz angepasst bekommen und musste mir ständig anhören, dass ich zu oft anfragen muss. (Ach, olle Kamellen).
....ich schreibe und schreibe, sorry. Das sind die Purzelbäume im Kopf. Ich gehe jetzt zum Arzt.

Anima

22.12.2011 17:04 • #13


M
Hallo Anima,
Zitat:
Eine gravierende Veränderung wird durchaus geplant, denn ich bekomme Kompetenzen abgesprochen, es wird finanzielle Einbußen geben. Ergänzend zum damaligen Arbeitsvertrag habe ich eben eine schriftliche Bestätigung bekommen mit Stellenbeschreibung, dass ich eine stellvertretende Funktion habe.
wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast oder in der Gewerkschaft bist, lass deinen Arbeitsvertrag überprüfen bzw. die Ergänzungen zu deinem Arbeitsvertrag. So wie sich der AG das vorstellt, solltest du das nicht einfach hinnehmen.

22.12.2011 21:09 • #14


Anima
Ich werde das auch nicht so einfach hin nehmen. Im Augenblick weiß ich nur nicht: Anwältin, bei der ich mich schon ein paar Monate vorher informiert habe und die meine Unterlagen schon hat oder Gewerkschaft.

22.12.2011 22:06 • #15


Anima
Also die Ankündigung meines AG letzte Woche war wirklich Sahne. Ich stehe also auch diese Woche da, ohne jemanden um Rat fragen zu können.

Die Bezirksdirektion der Gewerkschaft ist nicht da (verdienten Urlaub sicherlich, ist ja verständlich), meine RA auch nicht.

Was mir total unsicher macht ist einfach die Tatsache, ob man einem Mitarbeiter einfach so eine Stellenfuktion mündlich aberkennen kann, wenn seit über 15 Jahren eine schriftliche Bestätigung und eine Stellenbeschreibung vor liegt, die ich unterschreiben musste. Muss da nicht etwas schriftlich erfolgen? Wenn ja, muss ich da nicht auch zustimmen?

Wenn das so weiter geht, dann brauche ich jemanden, der meine Interessen vertritt, ich bin ja nicht blöd oder faul, nur krank - aber mit der Aussicht, wieder gesund zu werden.
Die Gedanken kreisen mal wieder.

Den Vordruck für das Versorgungsamt habe ich mir ausgedruckt und brauche wohl doch Hilfe dazu. Alles im neuen Jahr, Ämter haben jetzt dicht. Jetzt muss ich das aber dann mit der Tagesklinik absprechen.

29.12.2011 15:05 • #16


Albarracin
Experte

29.12.2011 17:51 • #17


Anima
Jetzt könnte ich grad heulen vor Erleichterung! Danke Wolfgang, das mache ich!

Den damaligen Posten habe ich zunächst schriftlich bestätigt bekommen und im Zuge diverser Fusionen wurde eine richtige Stellenbeschreibung daraus, die ich immer bei Veränderungen mit unterschreiben musste, die letzte Unterschrift habe ich dieses Jahr tätigen müssen. Auf jeden Fall ändert sich meine Funktion und die damit verbundenen Kompetenzen. Finanziell haben sie sich das immer einfach gemacht, über einen Bonus, der jederzeit widerrufen werden kann. Ich war schon immer insgesamt schlechter bezahlt als andere in meiner Position, was aber an der Feigheit meines Vorgesetzten lag (anderes Thema).

Also muss ich im Augenblick nichts machen und abwarten. Ich weiß ja nicht, ob sie mir dann etwas nach Hause schicken.
Das mit dem Versorgungsamt wird von mir so wie von Dir vorgeschlagen erledigt! Das ist eine gute Idee.
Jetzt habe ich wieder den roten Faden!

29.12.2011 19:42 • #18


Anima
Ich habe heute endlich jemanden bei der Gewerkschaft erreicht. So einfach sei das aber nicht, konnte mir die Dame am Telefon nur sagen - tja und ein persönlicher Termin ist bei mir momentan nicht drin bei den Öffnungszeiten, da bin ich in der Klinik.

Sie hat mir aber sonst angeraten, mich mit meiner RA in Verbindung zu setzen, die ist aber erst seit Montag wieder da.

Mühsam gerade - alles - irgendwie

05.01.2012 19:41 • #19


Sarah
Das ist natürlich unbefriedigend... Aber vielleicht kann dir die RA da weiterhelfen.

05.01.2012 19:45 • #20


Eisbärchen
Hallo Anima,

ich drück Dir die Daumen, dass Dir der RA hilft und gegen den AG unterstützt!
Ich find's super, dass Du kämpfst! Lass Dich nicht unterkriegen

Liebe Grüße
Eisbärchen

05.01.2012 21:57 • #21


Anima
Ohne entsprechende Hilfe werde ich nichts unternehmen. Ich merke einfach auch, wie leer ich bin und empfindlich (überempfindlich, zu dumm). Was mich völlig ärgert ist, dass ich durch meine Krankheit behandelt wurde wie jemand, der schlecht gearbeitet hat. Der Gedanke lässt mich nicht los - aber trotzdem, erst mal bis Montag abwarten und dann mit der Rechtsanwältin sprechen. Ich fürchte, ich habe gerade eine Art Bank-Phobie

06.01.2012 18:17 • #22


Anima
So, heute habe ich die Rechtsanwältin erreicht: Auf jeden Fall ist alleine die mündliche Ankündigung der Änderung nichtig!
Die Änderung muss schriftlich erfolgen mit Zustimmung von mir, ob per Änderungskündigung oder anders, zumal ich über 15 Jahre diesen Job inne hatte. Auch die Bonuszahlung an mich kann nicht einfach zurück gezogen werden, auch diese muss schriftlich erfolgen UND! das Schriftstück muss mir zugänglich gemacht werden. Also einfach schreiben und bei mir am Arbeitsplatz ablegen, bis ich wieder komme, ist nicht drin! Mein AG weiß, dass ich krank bin.

Jetzt warte ich ab: Die nächste Gehaltsabrechnung und - ob noch etwas schriflich kommt. Sollte etwas eintrudeln,sofort bei ihr einen Termin vereinbaren. Sie greift mir dann unter die Arme. Puh - hat gut getan.

10.01.2012 18:59 • #23


Eisbärchen
Hallo Anima,

gut, dass Du zur Rechtsanwältin gegangen bist und sie Dir so kompetent helfen konnte.

Wie läufts bei Dir in der Tagesklinik? Hast Du da ein richtiges Programm mit unterschiedlichen Aktivitäten/Therapien?

Ich merke einfach auch, wie leer ich bin und empfindlich (überempfindlich, zu dumm).
Wie sagt meine Therapeutin? Nur Beobachten, das schafft Distanz. Nicht werten! Deine Empfindlichkeit - wie Du es nennst - ist auf der anderen Seite Empfindsamkeit, die dazu führt, dass Du Dich in andere Menschen gut hineinversezten kannst. Ist nicht alles negativ ;-).

Was mich völlig ärgert ist, dass ich durch meine Krankheit behandelt wurde wie jemand, der schlecht gearbeitet hat. Der Gedanke lässt mich nicht los...
Das kenne ich auch. Mich hat das sehr verletzt. Vor allem, da mir Dinge vorgeworfen wurden, die mir in der Situation nicht mitgeteilt wurden.

Schönen Abend!

Liebe Grüße
Eisbärchen

10.01.2012 23:14 • #24


Eisbärchen
eins vergass ich noch: die Worte es ist, wie es ist - wenn man etwas beobachtet und gleich wieder werten möchte.

11.01.2012 22:48 • #25


Gummitwist78
fühl dich mal geknuddelt.

12.01.2012 10:56 • #26


Eisbärchen
Knuddeltime

15.01.2012 22:09 • #27


Anima

16.01.2012 19:07 • #28


Anima
Ich führe ganz kurz meinen Strang weiter, da ein neuer Schritt eingeleitet wurde: Ein neuer Termin beim RA.
Jetzt geht es ans Eingemachte. Über den RA geht jetzt auch die Meldung der Schwerbehinderung, Prüfung meines bisherigen Einkommens mit dem Manteltarifvertrag, sprich Stellungsbezogene Vergütung), Verantwortlichkeit des Arbeitgebers, Angebot einholen (wo einsetzbar, wenn ich wieder gesund bin).
Bisher hatte ich mich ordnunsgemäß immer zwischendurch gemeldet - ich denke allerdings, es interessiert niemanden, nur noch, wie man mich los wird schätze ich. Ich lasse den RA machen, bin froh, wenn mir das aus der Hand genommen wird.

Rechtliche Absicherung ist einfach gut!

25.03.2012 23:48 • #29


A


Hallo Anima,

x 4#30


Anima
*Seufz*, ich habe mal wieder einen Hänger:

Also - ich weiß ja, dass die medizinische Reha auf die 78-Wochen-Regelung angerechnet wird.

Im Abschlussbericht der Tagesklinik steht die Empfehlung der Teilhabe am Arbeitsleben im Anschluss, wobei damit nicht die Wiedereingliederung gemeint ist, denn das funktioniert nicht.
Da es ja bei mir hinsichtlich der Krankengeldzahlungen immer enger wird meine Frage: Sollte ich jetzt darauf bestehen, von der Krankenkasse zu erfahren, wieviele Wochen überhaupt schon angerechnet wurden? Gibt es irgendeine Maßnahme, die nicht angerechnet wird auf die 78 Wochen?

Ich habe fürchterliche Angst davor, wieder in meinem alten Beruf eingesetzt zu werden, das schnürt mir die Luft ab.
Bin heute am alten Arbeitsplatzt fast vorbei gelaufen und habe hyperventiliert. Ich möchte unbedingt wieder arbeiten, aber nicht mehr so! Ich möchte gesund oder gesünder werden!!!! Immer wieder verfalle ich in Panik und frage mich, ob ich mich doch wieder beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden soll. Im Augenblick ruht diese Suche, bin aber noch im Netz gemeldet.

Sorry, ich fürchte, habe gerade einen kleinen Panikanfall...

29.03.2012 23:35 • #30

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