Ex-Mitglied
Gast
Zitat von Silentium:E-Roller (wenn du Elektrokleinstfahrzeug meinst) ist ab 14 Jahre. Du meintest doch mit 10 das Alter?
Wenn ich ehrlich bin, ist es mir völlig wumpe.. Selbst wenn es ab 8 wäre ( gesetzlich ) - völlig indiskutabel.
Aber einer der wenigen Wege: Beweise sammeln und Anzeige .. harter Tobak. Danach wäre hier Hölle auf Erden. Und das ist nicht konstruktiv.
Mich hat auch immer genervt, wenn auch in ganz anderen Zusammenhängen als bei dir, wenn ich noch die Betreuer für Sohni betreuen musste . . .
mit Showeinlafe 
