Lilly-18
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Zitat von Wuslchen:Davon ist zwar nix notariell beglaubigt, was natürlich ein Unterschied ist,
Muss es auch nicht. Ich lasse nur die Unterschrift auf den Vorsorgevollmachten beglaubigen, weil man dann damit auch über mein Haus verfügen kann. Normalerweise reicht eine einfache Unterschrift. Also alles gut
Zitat von Wuslchen:Warum willst du mit deinem Hausarzt drüber sprechen? Es gibt Patientenverfügungsvorlagen im Internet, da kann man sich das selbst ausdrucken. Die Formulierungen sind in dem Fall halt total wichtig, damit die Anweisungen auch klar sind.
Ich war auch nicht bei meinem Hausarzt. Es gibt Formulare von der Verbraucherzentrale und vom Bundesjustizministerium, der Inhalt ist der gleiche (hab ich kontrolliert
) Da wird auch alles genau erklärt.Du kannst auch dosieren, wieviel du gerade packst und später weiter machen.

