Moin zusammen,
habe am Wochenende die Aufforderung der Krankenkasse schriftlich bekommen. Wie schon gesagt wurde, beziehen sie sich auf § 51 SGB V und 116 SGB VI. Nach Gutachten des MDK ist meine Arbeitsfähigkeit erheblich gefährdet.
In der Aufforderung steht auch, dass ich diekt einen Rentantrag wegen erwerbsminderung stellen kann, diesen aber auch nur mit Zustimmung der Krankenkasse zurücknehmen kann.
Nun habe ich beim VDK nachgefragt und einen Termin für den 04.09. bekommen. Telefonisch wurden schon einige Daten abgefragt und ich bekomme noch einen Zettel, was ich zu besorgen habe. Am Telefon meinte der Sachbearbeiter, es wäre ratsam, aus deren Erfahrung, direkt einen Rentenantrag zu stellen, da die Rentenversicherung dann erst eine Reha prüft und eventuell doch diese (wäre die zweite in diesem Jahr) bewilligen würde. Vorteil wäre, dass beides geprüft werden muss seitens Rentanversicherung.
Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, was besser ist?
- Reha Antag stellen
- Rentenantrag stellen
- oder Akkutklinik, wäre noch eine Option
Problematisch ist bei dem ganzen noch, dass ich zweite Pflegefälle (Stufe 4 und Stufe 5) unterzubringen habe und hierfür einen Kostenträger benötige. Hier konnte mir noch keiner eine Auskunft geben, sitze ich im Moment wieder mit alleine. Und ich muss meine Tochter noch in einen Behindertenheim unterbringen, welches in der Nähe ist. Kosten pro Tag 178 Euro.
Welcher Weg ist nun der richtige, der vom VDK vorgeschlagene Weg, oder Reha Antrag? Und wie finde ich am besten die passende Klinik, will nicht wieder in so einen abgerockten Schuppen wie Anfang der Jahres..........
Vielleicht könnt ihr mir helfen!? Bin zurzeit echt von der Rolle, weil gestern auch erstmal die Akutbehandlung bei meine Therapeutin ausgelaufen ist
Liebe Grüße Manfred
15.07.2020 07:42 •
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