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Angst vor Ablehnung des EMR-Antrags

O
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und wollte mich mal vorstellen. Ich heiße Oliver und komme aus Karlsruhe bin 46 Jahre alt und leide seit mehreren Jahren an schwerer Depression und Dysthymia( Double Depression). Ich war seit 2018 in 3 stationären, 1 teilstat.Klinik und zuletzt (Jan.2020) in einer Reha.Leider ohne Erfolg. Entlassung war arbeitsunfähig aber 6Std. und mehr arbeitsfähig Ich werde Medikamentös mit Duloxetin 120mg und Trazodon 100mg behandelt. Ich habe schon sehr viele Medikamente probiert.
Seit Mai 2018 bin ich krankeschrieben und mittlerweile ausgesteuert und momentan in der Nahtlosigkeitsregelung (Alg.1).

Ich habe im Dez.19 nach dem Auffordern der AA einen EMR-Antrag gestellt, auf deren Antwort ich jetzt bange und hoffe.
Meiner privaten BU-Versicherung habe ich einen Leistungsfall angezeigt. Der Antrag liegt mir vor und habe nächste Woche einen Termin beim Fachanwalt, um Fehler in der Antragsstellung zu vermeiden und wie die Chancen generell stehen.

Im Moment bin ich sehr aufgewühlt und die Angst ist vor der Ablehnung beider Versicherungen sehr groß.
Der Rehabericht auf den die DRV entscheiden will ist sehr widersprüchlich und geschönigt obwohl ich auch einen Suizidversuch in der Klinik hatte, da ich überfordert und sehr hoffnungslos war.

Ich hoffe hier im Forum viele Tipps und Ratschläge bezüglich EMR und priv.Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten.

Grüße

Oliver

15.02.2020 10:47 • x 5 #1


F
Du machst gerade eine schwere Zeit durch lieber Oliver, darum lass dich mal umarmen.

15.02.2020 12:16 • x 3 #2


A


Hallo Oliver74,

Angst vor Ablehnung des EMR-Antrags

x 3#3


E
Zitat von Oliver74:
Entlassung war arbeitsunfähig aber 6Std. und mehr arbeitsfähig


Mit was begründet sich die Entlassung als Arbeitsunfähigkeit aber 6 std + af, hast das bereits angefragt, folgte schon ein Termin beim Gutachter bzw. MD der DRV? Liegt nur der Patienten Entlassungsbericht vor oder auch der erweiterte den dein Arzt bekam?

15.02.2020 14:07 • x 2 #3


O
@Mark78 Der vollständige ärztliche Bericht liegt mir vor. Es gab bisher noch keine Gutachterlichen Termine.
ja Begründung gibt es keine für die 6Std. oder mehr. Es wurde einfach so das Kreuz in die Kästchen gesetzt. Es wird im Bericht empfohlen nach 6 Monaten nochmals zu begutachten. Nach Ansicht der Therapeutin sollte ich nach weiterer Klinikbehandlung wieder in 6-12 Monaten arbeitsfähig sein.
Sehr widersprüchlich alles

15.02.2020 16:29 • x 1 #4


sundancere20j
Zitat von Oliver74:
Meiner privaten BU-Versicherung habe ich einen Leistungsfall angezeigt. Der Antrag liegt mir vor und habe nächste Woche einen Termin beim Fachanwalt, um Fehler in der Antragsstellung zu vermeiden und wie die Chancen generell stehen.


Hallo Oliver74,

bei der privaten BU musst Du Dir wohl am wenigsten Gedanken machen, weil die meisten BU-Verträge schon auf eine 6-monatige Arbeitsunfähigkeit abstellen und deren Leistungspflicht greift da regelmäßig ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte fingierte Berufsunfähigkeit. Träfe ja bei Dir zu.

Ansonsten wird abgestellt auf die letzte berufliche Tätigkeit, so wie sie ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgeübt werden konnte. Liegt der Grad der BU bei oder über 50 %, zahlen sie. Auch diese Schwelle ist meist leicht erreicht.

Soweit Dein Vertrag älter als 10 Jahre ist, kann der Versicherer auch nicht mehr den Vertrag anfechten, weil Du bspw. Deinen Obliegenheiten aus der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen bist (bspw. Vergessene Angaben bei den Gesundheitsangaben).

Vor der Beantragung brauchst Du Dir dann keine so großen Gedanken machen und brauchst für gewöhnlich auch keinen Anwalt hierfür.

Soweit der Vertrag keine 10 Jahre alt ist, könnte es sein, dass der Versicherer mit Dreck wirft, soweit Du auch nur im Ansatz den sprichwörtlichen Männerschnupfen in den Gesundheitsfragen nicht angegeben hast. Im schlimmsten Fall steht die Anfechtung der Vertragserklärung. Dafür braucht es einen Anwalt für die Beantragung, wenn Du Dir diesbezüglich nicht sicher bist, ob Du seinerzeit korrekte Angaben gemacht hast, egal ob fahrlässig, oder vorsätzlich, und der Vertrag noch nicht so lange existiert. Ansonsten brauchst Du ihn eher nicht. Ist meiner Meinung nach manchmal nur schlichte Panikmache zur Mandantengewinnung, um Kasse zu machen. Habe hierzu diverse Anwaltsseiten im Internet besucht und den Kopf geschüttelt, weil die dort getroffenen Aussagen echt ätzend sind.

Du brauchst auf jeden Fall eine gute Rechtsschutzversicherung, ansonsten geht es sehr schnell ins Geld, gerade wenn es um die Beauftragung von Gutachten geht.

Bei mir lief das alles problemlos durch, auch ohne Anwalt. Mein Vertrag war mehr als 10 Jahre alt. Die Prüfung dauerte insgesamt 8 Wochen, inkl. aller Auskünfte, die die Versicherung eingeholt hat. Und gezahlt habe Sie rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Im Übrigen wird Dir die private BU auch nicht auf das Krankengeld und oder ALG I, oder eine spätere EU-Rente angerechnet. Wenn Du jedoch aus einer privaten Zusatzversicherung ein zusätzliches Krankentagegeld erhältst, wirst Du dieses zurückzahlen müssen, ab dem Tag, ab dem die BU ihre Leistungspflicht rückwirkend erklärt. Bei der BU ist der Ertragsanteil steuerpflichtig. https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__55.html

Viele Grüße
sundancere20j

15.02.2020 16:30 • x 3 #5


O
@sundancere20j danke für Deine Antwort.Freut mich daß es bei Dir so leicht geklappt hat. Ja, mein Vertrag ist schon älter als 10 Jahre, trotzdem investier ich lieber die Selbstbeteilung der Rechtschutzversicherung und gehe auf Nummer sicher. Es kommt ja auch darauf an bei welcher BU Versicherung man versichert ist. Die einen zahlen eher, die anderen eher nicht.
Der Versicherer wird schon nach Fehlern suchen um sich aus der Leistungspflicht zu drücken.

15.02.2020 16:40 • x 1 #6


E
Zitat von Oliver74:
Begründung gibt es keine für die 6Std. oder mehr. Es wurde einfach so das Kreuz in die Kästchen gesetzt

Der Entlassungsbericht wird im Regelfall am letzten Tag ausgehändigt und persönlich mit dem Patienten besprochen. Zuvor wird bei entsprechender Erkrankung auch ein Erstantrag zur Feststellung der Schwerbehinderung nach dem SGB IX empfohlen. Hast du einen GdB?

Du meinst nun die Reha Therapeutin die dich nach 6-12 M. wieder als arbeitsfähig einschätzt?

Wie schätzt dein behandelnder Arzt diesen Bericht ein? Die lesen das einmal durch und teilen eigentlich gleich mit ob der Antrag auf EMR bei der DRV überhaupt erfolgreich durchgehen könnte.

15.02.2020 16:55 • x 1 #7


O
@Mark78 Entlassbericht war sehr kurz gehalten. Es stand nur drin dass ich von dann bis dann in dieser Reha war und arbeitsunfähig entlassen werde. Auf die Frage der Leistungsbewertung wurde nur drumherum geredet.

Ja ich habe einen GdB von 40
Ja die Rehatherapeutin schrieb das in den endgültigen Reha Bericht

15.02.2020 17:02 • #8


O
Zitat von Mark78:
Wie schätzt dein behandelnder Arzt diesen Bericht ein? Die lesen das einmal durch und teilen eigentlich gleich mit ob der Antrag auf EMR bei der DRV überhaupt erfolgreich durchgehen könnte.


Der Bericht wurde zu meiner Therapeutin gesendet und wir sind ihn durchgegangen.
Meine Therapeutin musste bei manchen Passagen lachen und meinte auch er wäre teilweise widersprüchlich.
Meinen Psychiater sehe ich erst wieder Ende des Monats. Der EMR Antrag wurde ja schon vor der Reha gestellt und wird von meinem Psychiater und meiner Therapeutin befürwortet.

15.02.2020 17:09 • x 1 #9


sundancere20j
Zitat von Oliver74:
Der Versicherer wird schon nach Fehlern suchen um sich aus der Leistungspflicht zu drücken.


Deinen Gedanken kann ich nachvollziehen. Und wenn es Dir hilft, dann ist der von Dir gewählte Weg über den Anwalt auch der richtige.

Deine Einschätzung, wie oben, teile ich so jedoch nicht.

Ich bin ein eher extrem misstrauischer Mensch und hinterfrage alles und jeden, was mir oftmals mein Leben nicht unbedingt leichter macht.

Jedoch hat es mir bereits geholfen auch meine eigenen positiven Erfahrungen zu sammeln, wie bspw. oben beschrieben mit der BU.

Vorher stand ich auch vor der Frage, nehme ich einen Anwalt. Nehme ich keinen. Ich habe stundenlang das Internet dazu durchforstet.

Meine Entscheidung war es, es erstmal allein zu versuchen. Heute sage ich mir, wieder ein Punkt mehr auf meiner Positivliste.

Du solltest vielleicht eher darüber nachdenken, ob Du nicht besser einen versierten Fachanwalt für Sozialrecht hinzuziehst, um die Angelegenheiten mit der DRV ordentlich klären zu lassen. Das ist doch irgendwie vorrangig, weil sich solche Verfahren meist in die Länge ziehen.

Sollte der BU Versicherer Mucken machen, kannste immer noch zum Anwalt gehen.

15.02.2020 17:46 • #10


O
@sundancere20j Danke für Deine Hilfe. Bei welcher Versicherung bist du? Gerne per PN. Ich bin auch beim VDK und werde diesen in Anspruch nehmen, sollte die DRV ablehnen.
Ich hoffe sehr dass Du recht hast und meine BU anstandslos zahlt, denn wer will sich schon gerne mit den Versicherungen streiten, vor allem wenn man auch noch psychisch krank ist.
Aber Dein Beitrag beruhigt mich und hoffe auch dass es auch so kommt wie bei Dir.

15.02.2020 17:54 • #11


sundancere20j
VDK ist sch.. Sorry für den Ausdruck.

Aber spätestens wenn es um Gutachten und ggf. Gegengutachten geht, kommen da extreme Kosten auf Dich zu.

Hier hilft höchstens eine Mitgliedschaft in einer DGB Gewerkschaft, weil darüber auch Rechtsschutz in Sozialrecht abgedeckt wird.

15.02.2020 17:57 • x 2 #12


E
40% ist etwas zu niedrig, ich persönlich würde bei deinem Erkrankungsbild umgehend einen Antrag auf Verschlechterung stellen.

Viel Erfolg!

16.02.2020 21:23 • x 1 #13


Albarracin
Experte

17.02.2020 12:35 • x 1 #14


O
Zitat:
40% ist etwas zu niedrig, ich persönlich würde bei deinem Erkrankungsbild umgehend einen Antrag auf Verschlechterung stellen.

@Mark78 Ja, ich hatte auch 50% GdB erhofft. Ich hatte damals auch Einspruch erhoben aber der wurde abgewiesen. Bei einem Neuantrag kann es mir auch sehr schnell passieren, dass ich noch niedriger eingestuft werde.

Zitat:
der erste (vorläufige) Entlassbericht ist immer kurz. Der vollständige und umfassende Bericht kommt - je nach Klinik-Organisation- nach 3-6 Wochen.


@Albarracin Hallo Wolfgang. Ich bekam am Entlasstag nur einen Kurzbriefmit, den Entlassungsbericht ca. 12 Seiten habe ich jetzt nach 3 Wochen in den Händen. Ich bin enttäuscht von dem Bericht. Es wurde keineswegs erwähnt, dass ich viele Therapiestunden habe abbrechen müssen, weil ich nicht mehr konnte. Es stehen in den Leistungsdaten Therapien drin, die ich gar nicht absolviert habe, auch die Anzahl der Therapiestunden wurde manipuliert. Ich hätte Fotos von den unterschriebenen Plänen machen sollen.
Ich weiß nicht ob ich jetzt an die DRV eine Gegendarstellung schreiben soll. Ich bin einfach nur fix und fertig.

Zitat:
Wenn z.B. im Entlassbericht so etwas steht wie aus fachpsychiatrischer Sicht besteht Arbeitsfähigkeit für mehr als 6 Std. täglich, bedeutet dies, das evtl. weitere vorhandene Einschränkungen - zB orthopädische - gar nicht berücksichtigt wurden bei der Beurteilung.

Da steht Die Leistungsfähigkeit für die zuletzt ausgeübte sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit sowie für den allgemeinen Arbeitsmarkt beträgt 6 Stunden und mehr, täglich, mit oben gemeinten Beeinträchtigungen (psychomentale Funktionen).
Die Erwerbsfähigkeit des Rehabilitanten sollte in 6 Monaten durch ein psychiatrisches Gutachten erneut geprüft werden.

17.02.2020 14:37 • #15


E
In welcher Klinik warst? Schon mal die Rezessionen gesichtet, vielleicht sind die bekannt für gepushte Entlassberichte!?

17.02.2020 15:05 • #16


F
Man kann den Entlassungsbericht auch berichtigen lassen. Das habe ich auch schon mal getan

17.02.2020 18:23 • x 3 #17


O
Ich habe eine Gegendarstellung an die DRV gesendet.

17.02.2020 19:48 • x 2 #18


F
Das ist schon mal gut, aber wie gesagt, wenn du mit dem Bericht nicht einverstanden bist, kannst du ein berechtigte Änderung beantragen. Bei mir haben sie etliche Dinge rein geschrieben, die sie gar nicht gemacht hatten zum Beispiel. Ich habe eine Berichtigung bekommen, nachdem ich meine Einwände hin schrieb und darum bat, mit Nachdruck natürlich.
Viel Erfolg!

17.02.2020 19:52 • x 1 #19


O
Danke für den Tip. Die Leistungsbeurteilung von 6 Stunden und mehr werden die wahrscheinlich nicht ändern?

17.02.2020 20:20 • x 1 #20


E
Ich denke, es ist gut möglich das die dich nochmal einer Reha zuführen also nochmals 6 Wochen in der nächsten Klinik.

Was mich persönlich an deiner letzten Reha verwunderte, zuvor war das eine Mutter+Kind Reha für körperliche Beschwerden und seit 2019 auf einmal nur noch psychosomatisch?

Als Wunschklinik würde ich persönlich die Luisenklinik in Bad Dürrheim empfehlen.

17.02.2020 20:28 • x 1 #21


O
Zitat von fiorina:
Das ist schon mal gut, aber wie gesagt, wenn du mit dem Bericht nicht einverstanden bist, kannst du ein berechtigte Änderung beantragen. Bei mir haben sie etliche Dinge rein geschrieben, die sie gar nicht gemacht hatten zum Beispiel. Ich habe eine Berichtigung bekommen, nachdem ich meine Einwände hin schrieb und darum bat, mit Nachdruck natürlich.
Viel Erfolg!


Heute habe ich etwas mehr Energie und habe an die Reha Klinik eine Bitte um Berichtigung des Reha Berichtes zugefaxt mit entsprechendem Sachverhalt.
Ich hoffe nun daß dies auch berücksichtigt wird.
Somit habe ich der DRV eine Gegendarstellung und der Reha Klinik eine Bitte um Berichtigung zugesendet. Mehr kann ich nicht machen.
Es bestätigt sich leider, nicht nur bei mir, daß die Wirtschaftlichkeit einer Klinik vor der Gesundheit des Patienten steht und es somit zu falschen Aussagen, geschönten Berichten und Erschleichung von Leistungen kommt.

Zitat:
Was mich persönlich an deiner letzten Reha verwunderte, zuvor war das eine Mutter+Kind Reha für körperliche Beschwerden und seit 2019 auf einmal nur noch psychosomatisch?


Die Klinik besitzt noch eine Geriatrische Rehabilitation im selben Hause jedoch unter einem anderen Namen.
Meine Klinik war keine Wunschklinik.

18.02.2020 11:01 • x 1 #22


Albarracin
Experte

18.02.2020 13:02 • #23


E
Zitat von Albarracin:
Bloß Nicht !


Ich war äußerst zufrieden

18.02.2020 13:06 • #24


Albarracin
Experte

18.02.2020 22:45 • #25


E
Okay, ich war da nur in Reha aber die Akutstation wäre auch nicht mein Fall gewesen.

18.02.2020 22:49 • #26


O
Hallo, heute habe ich von der Reha Klinik die korrigierte Version erhalten. Es wurde der schriftliche Teil teilweise abgeändert. Die Leistungsbeurteilung von 6 Stunden und mehr und die Leistungsabrechnung welche manipuliert ist wurde beibehalten.

20.02.2020 11:52 • x 1 #27


Michen
Hallo Oliver,

ich kenne diese Angst vor einer Ablehnung eines Antrags auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich habe selbst einen Antrag im Mai 2017 gestellt. Meine Diagnosen sind generalisierte Angststörung, mittelgradige Depression, A.D.(H).S und mehrere Bandscheibenprotrusionen. Der Antrag wurde dann abgelehnt und der Widerspruch auch. Zurzeit läuft nun das Klageverfahren beim Sozialgericht. Die hatten dann zwei Gutachter angeordnet, bei denen ich vor einigen Tagen gewesen bin. Ich warte nun auf die Gutachten und den Termin beim Sozialgericht. Vertreten werde ich durch den V.D.K. Ich denke, dass ich wenig Erfolg haben werde, damit ich nicht bei dem Urteil erschrecke. Die ganze Prozedur bringt meiner Gesundheit auch nicht gerade positive Einflüsse. Ich wünsche dir Durchhaltevermögen und drücke dir ganz fest die Daumen, dass du guten Erfolg erziehlst.

Liebe Grüße

23.02.2020 12:59 • x 2 #28


Mo1901
Hallo Oliver!
Ich weiss was Du zur Zeit durchmachst, aber es ist nicht von Dauer!

Ich habe auch mit Depressionen, Dysthemia zu kämpfen.War mit 36 Jahren an dem Punkt wo Du gerade jetzt stehst.
Damals war ich auchbin zwei Kliniken,es wurde dedoktert, therpiert und arbeitstechnisch getestet.
Bis ICH denen klargemacht habe, daß ICH NICHT MEHR KANN! Es immer weitere Zusammenbrüche gebe wenn ich in dem normalen Leben weitermache.
Mir war damals bewusst, dass mein Leben ein langsames und zurückgezogenes Leben von nun an sein wird!

Insgesamt musste ich für meine Erwerbsfähigkeitsrente 3 Gutachten innerhalb 3 Jahren durchstehen.

Was ich Dir damit sagen möchte ist :
Keiner weiß mehr wie DU was mit Dir und Deiner Psyche ist, keiner!
Lasse Dir bitte auch von NIEMANDEM etwas einreden!
Das letzte was Du jetzt brauchst ist die Arbeitswelt und den Alltagsstress.!


Bleib am Ball und kämpfe für DEIN Wohl und Deine Gesundheit. Du schaffst es, ganz bestimmt!
Kannst uns ja auf dem laufenden halten, wie es bei Dir weitergeht.

ALLES GUTE!
Mo1901

23.02.2020 13:16 • x 3 #29


A


Hallo Oliver74,

x 4#30


O
So, habe heute einen Termin zur ärztlichen Untersuchung am 22.4. im Hause der DRV erhalten. Es kommt also Bewegung rein und bin sogar überrascht dass erst keine Ablehnung kam.
Ich bin sehr belesen über das Thema und gut vorbereitet. Von mir aus könnte der Termin schon morgen sein. Die Angst bleibt aber immer noch.

12.03.2020 19:28 • #30

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