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Wiedereingliederung - Leistungs- und Termindruck

T
Zitat von Albarracin:
Hallo, GdB 30 bringt jetzt schon mal einen pauschalen Steuerfreibetrag - ggfs. auch rückwirkend. Außerdem kannst Du jetzt einen Antrag auf ...

Einen Gleichstellungsantrag wollte ich auf jeden Fall stellen. Das werde ich mir am Wochenende mal anschauen und eine Begründung zusammen schreiben. Leider gibt meine Situation da ja auch was her....

Bezüglich der Akteneinsicht bei einem Widerspruch: können das nicht nur Anwälte bekommen? Und wenn nein, muss man zum Landesamt fahren und darf in einem Einzelbüro mal in seine Akte schauen? Oder gibt es mittlerweile einen Online-Zugriff? Ich wohne in Niedersachsen - vielleicht wird dort ja vorbildlich gearbeitet?

Vor einem Widerspruch schrecke ich derzeit noch etwas zurück aus Sorge, danach einen niedrigeren GdB zu haben und dann keine Gleichstellung mehr beantragen zu dürfen. Und kann man sich nicht sowieso nur um einen Zehnerschritt verbessern oder gibt es auch krasse Unterschiede, dass dann aus einem GdB 30 ein GdB mit 50 wird?

#16


Dys
Zitat von Teller:
dass dann aus einem GdB 30 ein GdB mit 50 wird?

Ich habe zwar mit einem Widerspruch keine Erfahrung. Aber mir wurde durch einen Verschlechterungsantrag der GdB von 30 auf 50 erhöht und das auch ohne Befristung. Also dürfte es keine 10er Sprünge geben, die eingehalten werden müssten.

x 1 #17


Albarracin
Experte

#18

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