Hallo @Caro63,
falls Du eine Schweigepflicht Entbindung für Deine behandelnden Ärzte abgegeben hast, musst Du Dir keine Sorgen machen. Es müssen nur die Ärzte sein, die Dich bezüglich der von Dir angegebenen Erkrankungen und Einschränkungen behandeln. Das Versorgungsamt kontaktiert diese Ärzte dann ohnehin. Es spielt auch eher keine Rolle wie alt eine Erkrankung ist, oder wann sie festgestellt wurde. Entscheidend ist, dass sie aktuell besteht und belegbar ist und Dich im Alltag einschränkt.
Ich persönlich habe weder bei meinem Erstantrag noch bei dem Verschlechterungsantrag Befunde mit geschickt. In dem Bescheid, der dann an Dich ergeht, steht dann ohnehin welche Erkrankungen zur Bemessung des GdB herangezogen wurden und welche nicht. Und wenn Dir das nicht schlüssig erscheint, könntest Du dem Bescheid ohnehin widersprechen.
Ich hatte meine Bescheide immer so nach ca. einem halben Jahr bekommen. Ob ein Mitschicken von Befunden die Bearbeitung verkürzt hätte, kann ich nicht beurteilen, aber bei Bekannten die auch einen Antrag gestellt hatten, dauerte es auch so lange, obwohl einige ihre Befunde mitgeschickt haben.
Ich denke, wenn Deine Erkrankungen einen GdB hergeben, dann wird er Dir auch beschieden. Falls er nicht wie erwartet in der Höhe ausfällt und etwas nicht berücksichtigt wurde, dass Du angegeben hast, würde ich persönlich zeitnah mit dem Arzt sprechen, der gegebenenfalls für diese Erkrankung zuständig ist, bevor ich widersprechen würde.
Denn im worst case bliebe nur der Klageweg und der kann Jahre dauern. Da ist es eventuell praktischer, den „zu niedrigen“ GdB erstmal zu tolerieren und dann nach gegebener Zeit einen Verschlechterungsantrag zu stellen. Vorher wäre vielleicht zu überlegen, einen anderen Arzt zu kontaktieren, der die nicht berücksichtigte Erkrankung eindeutiger befunden könnte und natürlich ist da ein Facharzt immer besser, als der Hausarzt.
09.10.2025 12:36 •
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