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Wie alt dürfen Arztberichte für den Behindertenausweisantrag sein?

Pacoschnecke
Hallo an alle,

kann mir sagen ob Arztberichte die ca. 2 Jahre alt sind noch für Behindertenausweisantrag relevant sind, noch gültig sind oder schon zu alt sind?
Ich habe Berichte vom Psychiater und Psychotherapeuten von vor ca. 2 Jahren, war aber seitdem nicht mehr dort.


Liebe Grüsse

Doro

16.03.2009 20:56 • x 1 #1


A
Also in meinem GdB-Antragsformular war nach den letzten 3 Jahren gefragt - ansich
dürften Deine Berichte dann nicht zu alt sein!


Grüßle, A.

16.03.2009 21:39 • x 1 #2


A


Hallo Pacoschnecke,

Wie alt dürfen Arztberichte für den Behindertenausweisantrag sein?

x 3#3


Pacoschnecke
Hallo Alannis,

ich werde einfach alles beifügen und sehn was daraus wird, was anderes kann ich bis jetzt ohnehin nicht tun.
Ob der Bericht von damals was bringt weiss ich nicht so recht, da ich nach Abschluss der Therapie nichts mehr in der psychischen Richtung unternommen habe. Dachte immer ich schaff den Rest alleine, tja Fehlanzeige, wie ich jetzt merke, da ich da immer noch nicht ganz übern Berg mit bin...
Meine HA hat zwar im Rehaantrag subdrepressive Stimmungslage reingeschrieben aber, den bekommt das Versorgungsamt ja auch nicht zu sehen...
Apropo subdepressiv da gehe ich doch richtig in der Annahme das es, einfach gesagt, eine Vorstufe zur Depression ist oder? ( Wirke ich schon wieder so schlimm auf meine Umwelt ).
Hm...war aber auch wieder viel zu verkraften in den letzten Monaten...

Viele liebe Grüsse und vielen Dank fü deine Antwort

Doro

17.03.2009 06:37 • #3


A
Man nennt es auch Dysthymie, Paco.
Das ist ein mäßig ausgebildeter, aber gewöhnlich lang anhaltender Zustand von Depression.

17.03.2009 09:56 • #4


Pacoschnecke
hm...naja wundert mich nicht wirklich. Da ist eine erneute Psychotherapie ohnehin sinnvoll, zumal ich sie ja auch selbst will.
Ich fühle mich momentan ziemlich durch den Wind und fürchte das ich wieder psychisch abrutsche. Und da wo ich mal war mit meiner PTBS will ich nie mehr hin!!!!!!!!!!
Damals hatte ich immer das Gefühl ich würde nie mehr, auch nur ansatzweise, mal wieder so werden wie ich war. Was aber eigentlich auch stimmt, weil ganz heil bin ich bis heute ja immer noch nicht, vielleicht wäre es besser ich gewöhne mich daran, schliesslich lässt sich das alles ja nicht mehr rückgängig machen, oder aus dem Leben streichen (was ich mir so oft schon wünschte).
Ich habe derzeit Angst das mich mein Ha demnächst nicht mehr krank schreiben könnte, weil es so lange mit der Rehazusage dauert...Und wenn ich im derzeitigen Zustand (körperlich wie auch seelisch) arbeiten soll.....Bei der selben Kollegin, bin ich in Null komma Nix wirklich ganz unten .
Darf garnet dran denken....

liebe grüsse Doro

17.03.2009 11:29 • #5


Wessi
Zitat von Pacoschnecke:
Hallo an alle, kann mir sagen ob Arztberichte die ca. 2 Jahre alt sind noch für Behindertenausweisantrag relevant sind, noch gültig sind oder schon zu alt sind? Ich habe Berichte vom Psychiater und Psychotherapeuten von vor ca. 2 Jahren, war aber seitdem nicht mehr dort. Liebe Grüsse Doro

Hallo @doro,

Zur INFO!. Von mir Persönlich!.

nachträglich möchte ich dir versichern das man in Deutschland zu denn Dokumenten von Ärzten/innen an Befunden!. Vom Datum Antrag des GdB 3 Jahren rückwirkend benutzen darf!. So steht es im § Gesetz $!. Wenn man im Bayern oder in Mittelfranken lebt kann man sogar 5 Jahren rückwirkend, alle Dokumenten benutzen kann.

So habe ich es in 2008 Jahr gemacht. Und so habe ich diese Infos weiter gegeben wer einen Antrag auf GdB gestellt hat und hatte.

LG Renè

06.10.2025 18:27 • #6


Marylu
Hallo Wessi,
wahrscheinlich kommt deine Info 16 Jahre zu spät. Der vorangegangenen Beiträge war von 2009.
Viele Grüße

06.10.2025 19:44 • x 3 #7


Dakota
gut, voll der Phantom Thread

07.10.2025 11:35 • x 1 #8


Albarracin
Experte

07.10.2025 16:12 • x 1 #9


Caro63
Zufällig habe ich einen(meinen) online Erstantrag erst letzten Samstag gestellt und diesem nur! die Befunde der letzten zwei Jahre als Anhang mit gesendet.
Das sollte reichen.

07.10.2025 16:48 • x 1 #10


Wessi
Zitat von Marylu:
Hallo Wessi, wahrscheinlich kommt deine Info 16 Jahre zu spät. Der vorangegangenen Beiträge war von 2009. Viele Grüße

Hallo @Marylu,

Das denke ich nicht!. Für die Leute die einen Antrag stellen wollen, oder im Verfahren sind ist das auch sehr wichtige Infos von mir!.

LG Wessi

09.10.2025 03:11 • #11


Wessi
Zitat von Albarracin:
... und dazu auch noch inhaltlich völlig daneben.

Hallo @Albarracin,

wie kommst du denn darauf .

Wahrscheinlich kennst du dich nicht mit dem GdB aus!.

Sonnst würdest du nicht so ein Schwachsinn schreiben.

Das sind Fakten von über 39 Jahren und bis heute nichts geändert.

Und noch was mich zu Beleidigen oder sonst was, ist eine Frechheit und eine Unverschämtheit von einer Moderatorin wie du es bist!.

Für dich muß man sich echt schämen, für so ein Kommentar!.

09.10.2025 03:42 • #12


Wessi
Zitat von Caro63:
Zufällig habe ich einen(meinen) online Erstantrag erst letzten Samstag gestellt und diesem nur! die Befunde der letzten zwei Jahre als Anhang mit gesendet. Das sollte reichen.

Hallo @Caro63,

das mußt du ja selber wissen!.

Für ein erst Antrag wird es zu wenig sein!.
Du darfst sogar 3 Jahren zurück denken was du alles bekommen hast was du an Ärzten Briefen bekommen hast!.
Auch REHAS, Krankenhäuser!. Auch alle Diagnosen mit denen Einschränkungen wo ein Gesunder gleichaltriger Frau nicht hat, wie du!. Ein extra lehre D4 Seiten mit deiner eigener Worten zu beschreiben.

Theoretisch könntest du die Sachen nachreichen.

Darf ich fragen, ob du Arbeitest , und welches Bundesland du Wohnst.

Ich wünsche die viel glück dabei.

LG Wessi

09.10.2025 04:03 • #13


Dys
Hallo @Caro63,

falls Du eine Schweigepflicht Entbindung für Deine behandelnden Ärzte abgegeben hast, musst Du Dir keine Sorgen machen. Es müssen nur die Ärzte sein, die Dich bezüglich der von Dir angegebenen Erkrankungen und Einschränkungen behandeln. Das Versorgungsamt kontaktiert diese Ärzte dann ohnehin. Es spielt auch eher keine Rolle wie alt eine Erkrankung ist, oder wann sie festgestellt wurde. Entscheidend ist, dass sie aktuell besteht und belegbar ist und Dich im Alltag einschränkt.

Ich persönlich habe weder bei meinem Erstantrag noch bei dem Verschlechterungsantrag Befunde mit geschickt. In dem Bescheid, der dann an Dich ergeht, steht dann ohnehin welche Erkrankungen zur Bemessung des GdB herangezogen wurden und welche nicht. Und wenn Dir das nicht schlüssig erscheint, könntest Du dem Bescheid ohnehin widersprechen.

Ich hatte meine Bescheide immer so nach ca. einem halben Jahr bekommen. Ob ein Mitschicken von Befunden die Bearbeitung verkürzt hätte, kann ich nicht beurteilen, aber bei Bekannten die auch einen Antrag gestellt hatten, dauerte es auch so lange, obwohl einige ihre Befunde mitgeschickt haben.

Ich denke, wenn Deine Erkrankungen einen GdB hergeben, dann wird er Dir auch beschieden. Falls er nicht wie erwartet in der Höhe ausfällt und etwas nicht berücksichtigt wurde, dass Du angegeben hast, würde ich persönlich zeitnah mit dem Arzt sprechen, der gegebenenfalls für diese Erkrankung zuständig ist, bevor ich widersprechen würde.
Denn im worst case bliebe nur der Klageweg und der kann Jahre dauern. Da ist es eventuell praktischer, den „zu niedrigen“ GdB erstmal zu tolerieren und dann nach gegebener Zeit einen Verschlechterungsantrag zu stellen. Vorher wäre vielleicht zu überlegen, einen anderen Arzt zu kontaktieren, der die nicht berücksichtigte Erkrankung eindeutiger befunden könnte und natürlich ist da ein Facharzt immer besser, als der Hausarzt.

09.10.2025 12:36 • x 1 #14


A


Hallo Pacoschnecke,

x 4#15


Caro63
@Dys ,
Danke für deine ausführlichen Hinweise.
Natürlich habe ich mich mit dem Prozedere vorher beschäftigt, das sollte man ja in jedem Fall tun.
Mir ging es mehr oder weniger um den Erstbeitrag von
@Wessi , welcher sich auf so lang zurückliegenden Beitrag bezog.
Fachärzte habe ich konsultiert und Befunde alle bei mir auch vorliegen.
Ich sehe das ganz relaxt, bin ja nun eh etwas vorzeitig in Rente gegangen mit Abzug.
Das ist eine Entscheidung, die jeder Mensch für sich persönlich trifft und für mich war es gut so.
Was dann bei dem Antrag herauskommt, schauen wir mal, in Einsprüche bin ich auch gut, da lasse ich eh nix anbrennen bzw.verschenke nichts freiwillig.
Wie lange es dauert , ok Behörden ackern und es dauert, geltend im Falle der Bestätigung sowieso ab Antragstellung bzw., sollte es 50 % summasumarum werden, dann habe ich rückwirkend angegeben.
Werde ich sehen, es läuft jedenfalls.
Leider habe ich lange viel zuviel Fokus auf meinen Job gelegt, deshalb dieser Schritt jetzt erst.
Besser jetzt als nie und Verschlechterungsantrag gibt's ja auch noch.
Alles gut soweit erstmal....Dankeschön auf alle Fälle für deine bestätigenden Ausführungen.
Dann hab ich nun erstmal alles richtig recherchiert und angeschoben...

09.10.2025 12:54 • x 1 #15

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