Betreuungskosten für psychisch Kranke - ab wann zahlen?

H
Hallo!

Da Ich eigentlich schuld an diesem Unterforum bin, wollte Ich eigentlich als erstes mit einem
Problem/Anliegen starten.

Ich bin jetzt fast 10 Jahre in pschychologicher Behandlung (Feb.2006), und nutze jetzt ziemlich genau
5 Jahre BeWo, eine gesetzliche Betreuung wurde ziemlich zeitnah eingerichtet.

Zwar schaffe Ich viele Dinge alleine, was Ich zuletzt bei meinem Umzug Ende Oktober gemerkt habe.
In vielen Dingen brauche Ich oft, leider aber auch Unterstützung usw.!
Dabei haben mir in den letzten Jahren, insbesondere bei meinen alltäglichen Problemen, in der Zeit, wo
es mir schlecht ging, meine BeWo Betreuer geholfen, die eigentlich immer ein offenes Ohr für mich hatten.

Insbesondere bei Behördenangelegenheiten, hatte und habe Ich immer noch Probleme, wobei mir meine
gesetzliche Betreuung von sehr großem Vorteil ist und war. Insbesondere würde es mir heute, gerade in finanziellen
Dingen viel schlechter gehen!

Nur, frage Ich mich aber auch, solange Ich jetzt schon in der Betreuung bin, wie es mit den Kosten aussieht?
Nicht jetzt, von meiner Rente könnte Ich diese Leistungen mit Sicherheit nicht zahlen, o.ä.
Was wird aber evtl. aber, wenn der Tag X kommt, wo Ich evtl. mal erben werde. Ich gehe evtl. einmal davon aus,
daß, wenn meine Mutter sterben wird, ein Betrag in ungewisser Höhe übrig bleibenwird,5000, 10000, 30000 Euro?

Wiesieht es dann mit den Kosten für meine Betreuung aus, ab welchem Zeitpunkt bezahle Ich für die Betreuung?
Leider bekommeIchdiesbezüglichsehr oft widersprüchliche Aussagen.
Wie z.B. rückwirkend, oder erst ab dem Tag, wo Ich vermögend bind ?!

Weiß diesbezüglich evtl. jemand genaueres?

Harald

31.12.2015 15:53 • #1


Albarracin
Experte

31.12.2015 16:22 • #2


A


Hallo HaraldT,

Betreuungskosten für psychisch Kranke - ab wann zahlen?

x 3#3


H
Guten Morgen

Mir ist sehr wohl klar, daß Ich (nur) mit meiner Rente unter den Freibetrag für meine Betreuung
falle usw.!

Was ist aber jetzr wenn der Tag, wo Ich z.B. wie erwähnt, einen größeren Betrag erben werde?
Zahle Ich dann für meine Betreuung rückwirkend, oder erst ab dem Zeitpunkt, wo Ich Geld besitze?

Wie sieht es u.a. mit einem Minijob, Saisonjob aus?

Harald

02.01.2016 09:06 • #3


Pyxidis
Hallo Harald.

Deine Frage geht über das, was dieses Unterforum leisten kann, hinaus. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung machen.

Gerade auch wenn du immer wieder widersprüchliche Aussagen bekommst, nützen dir weitere Aussagen von Laien wenig.

Bitte wende dich mit deiner Frage an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder gehe zum VDK. Bestimmt können die dir auch weiterhelfen.

Deinen Thread schließe ich aus den oben genannten Gründen.

Pyxidis

02.01.2016 11:32 • #4

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