Albarracin
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Nach mehr als 20 Jahren hat sich der Gesetzgeber dazu aufgerafft, die Steuerfreibeträge für behinderte Menschen gem. § 33b EStG zu erhöhen und die Tatbestände für einen Freibetrag auszuweiten.
Im Einzelnen ist folgendes passiert:
GdB 30 - 100:
Die Steuerfreibeträge wurden nahezu verdoppelt. Wer bereits im Rahmen der Einkommenssteuererklärung einen Freibetrag geltend gemacht hat, muß nichts besonderes machen, wenn sich der GdB nicht 2021 verändert hat. Die erhöhten Freibeträge werden ab dem Jahr 2021 automatisch berücksichtigt, wenn eine Steuererklärung gemacht wird.
GdB 30 - 40 ohne Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit
Diese Voraussetzung der Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit für einen Freibetrag bei GdB 30 - 40 ist ersatzlos weggefallen.
Ab 01.01.21 haben alle Menschen mit einem Behinderungsgrad von 30 oder 40 einen Anspruch auf einen Steuerfreibetrag. Davon profitieren insbesondere psychisch kranke Menschen, die ansonsten keine (körperliche) Einschränkung haben.
Dieser muß in der Steuererklärung für 2021 geltend gemacht werden unter Vorlage einer Bescheidkopie.
GdB 20
Auch für alle Menschen mit einem GdB 20, der ansonsten keinerlei Ansprüche begründet, gibt es ab 2021 einen pauschalen Steuerfreibetrag ohne jede weitere Voraussetzung.
Die aktuelle Fassung des § 33b EStG findet Ihr hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
Wenn Ihr professionelle Beratung in Anspruch nehmt, sollte der/die Steuerberater*in wissen, ob und wenn ja was zu tun ist, um den Anspruch geltend zu machen.
Und bitte nicht vergessen:
Rentner sind verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.
Im Einzelnen ist folgendes passiert:
GdB 30 - 100:
Die Steuerfreibeträge wurden nahezu verdoppelt. Wer bereits im Rahmen der Einkommenssteuererklärung einen Freibetrag geltend gemacht hat, muß nichts besonderes machen, wenn sich der GdB nicht 2021 verändert hat. Die erhöhten Freibeträge werden ab dem Jahr 2021 automatisch berücksichtigt, wenn eine Steuererklärung gemacht wird.
GdB 30 - 40 ohne Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit
Diese Voraussetzung der Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit für einen Freibetrag bei GdB 30 - 40 ist ersatzlos weggefallen.
Ab 01.01.21 haben alle Menschen mit einem Behinderungsgrad von 30 oder 40 einen Anspruch auf einen Steuerfreibetrag. Davon profitieren insbesondere psychisch kranke Menschen, die ansonsten keine (körperliche) Einschränkung haben.
Dieser muß in der Steuererklärung für 2021 geltend gemacht werden unter Vorlage einer Bescheidkopie.
GdB 20
Auch für alle Menschen mit einem GdB 20, der ansonsten keinerlei Ansprüche begründet, gibt es ab 2021 einen pauschalen Steuerfreibetrag ohne jede weitere Voraussetzung.
Die aktuelle Fassung des § 33b EStG findet Ihr hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
Wenn Ihr professionelle Beratung in Anspruch nehmt, sollte der/die Steuerberater*in wissen, ob und wenn ja was zu tun ist, um den Anspruch geltend zu machen.
Und bitte nicht vergessen:
Rentner sind verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.
24.07.2021 11:18 • x 6 #1