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Steuerfreibeträge für Behinderte - Neues ab 01 01 2021

Albarracin
Experte

24.07.2021 12:18 • x 6 #1


maya60
Danke, Wolfgang, für diese Infos! Die sind sowohl wichtig für unseren Sohn mit seinem SBA als es auch zum ersten Mal für mich selber interessant werden könnte, einen SBA zu beantragen. Weil ich schon seit vielen Jahren nicht mehr berufstätig bin, ergab sich bisjetzt nichts für mich theoretisch daraus, einen GdB zu beantragen. (Emotional und psychisch aber hätte ich gerne schon lange einen, um mir und andern was zum Vorzeigen zu haben für meine unsichtbaren Leiden.)

Jetzt aber würde es mir doch schon möglicherweise einiges an Steuerrückzahlung bei der Einkommenssteuer zusammen mit meinem Mann bringen!

Was mich auch bisjetzt noch immer zurückschrecken ließ, mich mal an diesen Formularkrampf zu machen, war (außer dem Forumular- und Behördenkrampf) die Befürchtung, ein GdB aufgrund psychischer Erkrankungen, (bei mir chronische Depression und ADHS bei Erwachsenen im Vollbild,) könnte mir Schwierigkeiten bereiten, weiterhin die gesetzliche Betreuerin und die Pflegende meines Sohnes sein zu dürfen. Ist das so, weißt du das?

(R e a l bin ich sicherlich weit besser als viele andere BetreuerInnen und Pflegende, die Dienst nach Vorschrift machen oder keine Ahnung haben von dem, was sie da tun, aber das zählt ja hier offiziell möglicherweise nicht.)

Liebe Grüße! maya60

24.07.2021 13:04 • #2


A


Hallo Albarracin,

Steuerfreibeträge für Behinderte - Neues ab 01 01 2021

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Albarracin
Experte

25.07.2021 17:42 • x 1 #3


Alexandra2
Lieber @Albarracin , herzlichen Dank für die Info. Die Steuererklärung liegt hier seit Wochen und wird in Minidosen abgearbeitet, ich hasse das. Es ist so schwer, ohne Konzentration und Gedächtnis, das Ding fertig zu stellen. Einziger Trost sind die wirklichen freundlichen Finanzbeamten, die eine unglaubliche Geduld mit mir haben.
Liebe Grüße Alexandra

27.07.2021 11:49 • #4


maya60
Zitat von Albarracin:
ein GdB an sich führt nicht zu einem Widerruf einer Betreuung.

Danke für die Info!

Und wie schaut das bei der Pflegekasse aus? Ich bin ja auch die Pflegende meines behinderten Sohnes und bekomme da so ein paar Rentenpunkte.
In der Realität schert sich ja niemand drum, wie es den privat Pflegenden mit ihren Belastungen geht, aber wie ist das mit der Pflegekasse wenn ich selber dann auch einen GdB hätte? Die fragen zwar nicht danach, aber arbeiten nicht alle Behörden mittlerweile miteinander und informieren sich untereinander in Sachen Teilhabe, Betreuung und Pflege von Behinderten?

27.07.2021 15:19 • #5


Albarracin
Experte

27.07.2021 15:32 • x 2 #6


maya60
Zitat von Albarracin:
Hallo, das Versorgungsamt ist datentechnisch komplett abgeschottet. Auskünfte darf idR nur das Integrationsamt verlangen, wenn es darum geht, ob jemand tatsächlich schwerbehindert ist. Alle anderen Behörden haben keine Auskunftsrechte.

Das ist gut zu wissen, vielen Dank!

27.07.2021 16:02 • x 1 #7

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