Widerspruch gegen Ablehnung des Antrags auf berufliche Reha

P
Hallo,

vor zweieinhalb Monaten habe ich einen Antrag für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV gestellt, und nun eine Ablehnung erhalten. Ich werde nun Widerspruch einreichen, tue mich aber schwer mit dessen Formulierung. Die Webseite der DRV gibt zwar ein Muster dafür vor (http://www.deutsche-rentenversicherung. ... l?nn=28150), allerdings finde ich bisher keine Info, worauf es bei der Begründung ankommt, in welcher Länge und Form und mit welchem inhaltlichen Schwerpunkt sie erfolgen sollte.

Mein behandelnder Psychiater hat mir gesagt, es reiche von meiner Seite praktisch ein Satz, mit dem ich auf seine Stellungnahme verweisen sollte, die ich inzwischen von ihm erhalten habe. Mir macht aber die Kürze seiner Begründung Sorgen, sie besteht im Wesentlichen zunächst nur aus Wiederholung der eigentlich bekannten Diagnosen. Darauf folgt dann die eigentliche Begründung in nur vier Sätzen. Zitat: In Kombination mit einer ängstlich-vermeidenden Persönlichkeitsstruktur ist die Erwerbsfähigkeit klar gefährdet, und Herr ... ist dadurch nicht mehr in der Lage, seine bisherige Beschäftigung ... fortzusetzen. Ein selbständiger Wiedereinstieg in das Arbeitsleben ist nicht möglich. Die vom Patienten beantragten Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind daher dringend indiziert. Diese nervenärztliche Empfehlung deckt sich mit den Empfehlungen der sozialmedizinischen Einschätzung nach dem Reha-Aufenthalt 2011 (...). Dieser Bericht liegt noch einmal in Kopie bei und muss bei der Beurteilung des Widerspruchs auf jeden Fall berücksichtigt werden.

Ich mache mir Sorgen, dass dies zu kurz ist. Auch bin ich mir nicht sicher, ob der Rat, ich bräuchte keine eigene Begründung formulieren, zielführend ist. Mir wäre sehr geholfen, wenn jemand mit eigener Erfahrung in der Sache sagen könnte, wie seine/ihre Widerspruchsbegründung ausgesehen hat. Oder ob jemand weiß, ob es sinnvoll bzw. notwendig ist, sich schon zu diesem Zeitpunkt an einen Anwalt oder einen Sozialverband zur Hilfe zu wenden.

Vielen Dank schonmal.

30.11.2011 15:04 • #1


achtsamkeit
Eigene Erfahrungen habe ich nicht bezgl. Widersprüchen, da ich auch lettendlich von dem VDK vertreten worden wäre. Dies wäre für dich auf jeden Fall eine Stelle, die dir kompetent helfen würde.
Die Aussgane deines Psychoiaters sind zwar kurz, aber sehr aussagekräftig und klar!

LG Pelle

30.11.2011 15:23 • #2


A


Hallo pege,

Widerspruch gegen Ablehnung des Antrags auf berufliche Reha

x 3#3


M
Hallo Pege,

dein Psychiater wird wahrscheinlich Erfahrung haben, wie eine Begründung für einen Widerspruch aussehen muss.

Aber wie Pelle schon schreibt, wenn du dir damit zu unsicher bist, solltest du den Widerspruch über den VDK einreichen.

Bedenken solltest du, dass VDK-Schreiben signalisieren, dass man sich rechtlich vertreten lässt und das kann für dich
positiv sein.

30.11.2011 20:02 • #3


P
Vielen Dank schonmal für die beiden Antworten.

Ich habe jetzt erstmal vorläufig ein paar eigene Sätze zur Begründung formuliert, und werde mich jetzt mit allem an den VdK wenden, sofern er Willens und in der Lage ist, mir noch kurzfristig zu helfen. Da mir auch möglicherweise Probleme im Umgang mit der Agentur für Arbeit ins Haus stehen, ist eine erfahrene Vertretung und Beratung durch einen Sozialverband wohl ohnehin die einzig richtige Maßnahme.

01.12.2011 15:04 • #4


C
Hallo zusammen, wollte keinen eigenen, neuen Thread aufmachen, daher hänge ich mich hier ran:
Mein Antrag ist mit der Begründung, dass noch keine 4 Jahre rum sind, abgelehnt worden.

Aber die letzte (und zugleiche meine erste) Reha war genau vom 5.2.-18.3.2008....
also 4 Jahre her.... oder rechnen die anders? Was meint ihr?

Werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Danke, Clarice

19.06.2012 17:31 • #5


C
Och, ich habe bei der DRV sogar nach 17 h noch jemanden erreicht
Die Dame sagte mir, die Frist beginne mit dem letzten Tag der Reha, der war 18.3.2008.
Antragstellung dieses Jahr war 17.4.

Können die sich dann noch einen anderen Grund aus den Fingern saugen, wenn ich Widerspruch einlege?

19.06.2012 17:59 • #6


M
Hallo Clarice,

sicherlich kann auch eine Reha abgelehnt werden, z.B. wenn diese keine Aussicht auf Genessung verspricht.

Ich habe z.B. damals zum ersten Mal eine Reha beantragt und sie wurde mir sogar nach dem Widerspruch abgelehnt und der anschliessende Rentenantrag wurde bewilligt.

19.06.2012 22:08 • #7


C
hm, dann bin ich mal gespannt...
man kann aber nur einmal widerspruch einlegen oder?

20.06.2012 19:09 • #8


M
Zitat von Clarice:
hm, dann bin ich mal gespannt...
man kann aber nur einmal widerspruch einlegen oder?


Danach bleibt dir dann noch die Möglichkeit, Klage einzureichen.

20.06.2012 19:31 • #9


C
na, das werde ich mir wohl nicht geben...

21.06.2012 20:50 • #10


Albarracin
Experte

22.06.2012 15:40 • #11


C
Danke Wolfgang!
Ich hatte mir auch schon überlegt, dass es sowas wie ein Formfehler sein könnte und sie sich jetzt nicht noch nachträglich was anderes aus den Fingern saugen können.... naja, können natürlich schon, aber ob es wirklich rechtens wäre.
Ich werde gleich mal gucken, wo so eine Stelle bei mir in der Nähe ist.
schönen Sonntag noch!
Clarice

24.06.2012 11:53 • #12


C
So, die nächste Stelle hat mir nicht geholfen, sollte halt schriftlich widersprechen. Hab ich jetzt auch gemacht. Ich bin gespannt.

04.07.2012 21:42 • #13


A


Hallo pege,

x 4#14


C
Na, das ging ja jetzt fix
Bewilligung ist da! 5 Wochen!
Allerdings schon in KW 30... also in 1 Woche!
Da hab ich ja noch was zu erledigen....und die Kolleg/innen werden im Quadrat kotzen.
hab ja auch noch Urlaub... da ich habe nur für eine was gebucht habe, werde ich den dann natürlich verkürzen.

LG Clarice

15.07.2012 16:27 • #14

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