Anima
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ziege
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Zitat von Albarracin:sorry ziege,
aber die Stellung eines Reha-Antrages hat mit der Zuständigkeit des Integrationsfachdienstes absolut nix zu tun.
Vorraussetzung ist einzig die Eigenschaft als schwerbehinderter/gleichgestellter AN oder zumindest die Antragstellung. (§ 110 SGB IX):
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__110.html
Reha-Kostenträger können lediglich einen Auftrag an den IFD geben, aber auch nur für die o.a. Personengruppe
ziege
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Anima
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ziege
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Anima
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Sonnenblume20
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Anima
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Anima
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Steffi
Moderator
Zitat von Anima:Es wird nicht besser, sondern schlechter. Mehr Gewinn zulasten von Kunden und Mitarbeitern.
Es gibt zu viele Dinge, die ich mit meinem Wertesystem nicht mehr vereinbaren kann und das wird sich dauerhauft auf die Gesundheit auswirken.
Nein, ich schmeiße jetzt nicht unkontrolliert das Handtuch, ich nehme jetzt Schritt 2 - die Klinik.
Anima
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Eisbärchen
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