Sifu
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Zur Zeit bin ich durch meine Ehefrau versorgt. Was aber wäre nach einer Scheidung ?
Da ich nicht genügend eingezahlt habe, stünde mir keine EU oder EM zu.
Sifu
Kate
Zitat von Sifu:. . wovon lebe ich dann ? Zur Zeit bin ich durch meine Ehefrau versorgt. Was aber wäre nach einer Scheidung ? Da ich nicht genügend eingezahlt ...
Machara
Zitat von Sifu:Was aber wäre nach einer Scheidung
Sifu
Zitat von Machara:Hallo ich frage mich steht die Scheidung im Raum ? Sonst würde ich mir darüber vielleicht nicht so viele Gedanken machen. Deine Frau dürfte dir gegenüber Unterhaltspflichtig sein auch dann wenn du dich trennst. Ansonsten gibt es wenn du keine Rente bekommst Hartz4 / Grundsicherung ... Dies wirst du bei einer ...
Sifu
Rali
Zitat von Sifu:Eigentlich müssen diese 20 Jahre Nachversicherung die 5 Jahre sozialversichungspflichtige Tätigkeit ausfüllen oder nicht ?
Greta
Oliver74
BlackKnight
Oliver74
Oliver74
Zitat von Rali:Nein, das ist nicht zutreffend.
Greta
Zitat von BlackKnight:
Ganz zum Schluss dann: Bürgergeld
Greta
BlackKnight
Zitat von Greta:Grundsicherung heißt es in diesem Fall Hier gibt's eine Menge Infos dazu In der pdf-Broschüre zur Grundsicherung, die man sich auf ...
Rali
Zitat von Oliver74:doch das ist zutreffend.
Oliver74
Zitat von Rali:Es war von der Erwerbsminderungsrente die Rede und nicht von der Altersrente.
Dys
Zitat von BlackKnight:Sind Bürgergeld und Grundsicherung nicht das Gleiche?️
Sifu
Zitat von Greta:Auf der Internetseite der DRV ist folgendes zu lesen: Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit) Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei ...
Sifu
Zitat von BlackKnight:Ganz zum Schluss dann: Bürgergeld
Sifu
Zitat von BlackKnight:Sind Bürgergeld und Grundsicherung nicht das Gleiche?️
Sifu
BlackKnight
Sifu
Zitat von BlackKnight:Wenn du dich anwaltlich beraten lässt? Ist doch sehr speziell in deinem Fall...?
BlackKnight
Zitat von Sifu:das wäre wohl am besten.
Sifu
Momo58
Sifu
Zitat von Momo58:@Sifu, wenn du keine Leistung erhältst, dann kann dir ja nichts abgezogen werden, wenn du nebenher arbeiten würdest.
Sifu
Greta
Zitat von Sifu:ich darf nur im Rahmen der dauerhaften vollen Erwerbsminderungsrente arbeiten
Zitat von Sifu:bitte direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle des Rententrägers wenden
Sifu
Zitat von Greta:Das ist korrekt. Auch wenn du für deine Erwerbsminderung keine Rentenleistungen erhältst (fehlende 3/5 Belegung). Denn wenn du über deinem Restleistungsvermögen arbeiten kannst, bist du ja nicht mehr in dem zuvor festgestellten Maße erwerbsgemindert. Die DRV schreibt dazu auf ihrer homepage: Voll ...
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