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Wenn keine EM oder EU Rente

Sifu

Sifu
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. . wovon lebe ich dann ?

Zur Zeit bin ich durch meine Ehefrau versorgt. Was aber wäre nach einer Scheidung ?


Da ich nicht genügend eingezahlt habe, stünde mir keine EU oder EM zu.

#1


38 Antworten ↓
Greta

Greta
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Zitat von Sifu:
ich darf nur im Rahmen der dauerhaften vollen Erwerbsminderungsrente arbeiten

Das ist korrekt. Auch wenn du für deine Erwerbsminderung keine Rentenleistungen erhältst (fehlende 3/5 Belegung).
Denn wenn du über deinem Restleistungsvermögen arbeiten kannst, bist du ja nicht mehr in dem zuvor festgestellten Maße erwerbsgemindert.

Die DRV schreibt dazu auf ihrer homepage:
Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.
Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann.

Der Status "voll erwerbsgemindert" würde dir also aberkannt, wobei ich mich frage, wozu der nütze ist, wenn du keine EM-Rente bekommst... Kopf kratzen

Theoretisch darfst du als Voll-EM-Rentner diese 17.823 Euro pro Jahr "hinzu"verdienen, musst aber natürlich unter den drei Stunden tägliche Arbeitszeit bleiben.

Die Frage ist:
Kannst du überhaupt arbeiten?
Und falls ja, wie wichtig ist dir der Status "EM-Rentner"?

Die DRV hat dir geschrieben:
Zitat von Sifu:
bitte direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle des Rententrägers wenden

und sogar den Link genannt, unter dem du eine Beratungsstelle in deiner Nähe findest.
Dieses Angebot würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall nutzen, denn wohlmöglich gibt es für dich noch ganz andere Möglichkeiten. Wir hier im Forum sind ja (zumeist) nur Laien.

18.08.2023 00:44 • x 3 #29


Zum Beitrag im Thema ↓

A


Hallo Sifu,

Wenn keine EM oder EU Rente

x 3#3


Alle Antworten:


Kate
Zitat von Sifu:
. . wovon lebe ich dann ? Zur Zeit bin ich durch meine Ehefrau versorgt. Was aber wäre nach einer Scheidung ? Da ich nicht genügend eingezahlt ...

Na Hartz4 dann wahrscheinlich.

x 1 #2


M
Zitat von Sifu:
Was aber wäre nach einer Scheidung

Hallo ich frage mich steht die Scheidung im Raum ?
Sonst würde ich mir darüber vielleicht nicht so viele Gedanken machen.
Deine Frau dürfte dir gegenüber Unterhaltspflichtig sein auch dann wenn du dich trennst. Ansonsten gibt es wenn du keine Rente bekommst Hartz4 / Grundsicherung ... Dies wirst du bei einer Beratungsstelle / Scheidungsanwalt erfahren. Der Anwalt kann dir dann auch sagen ob du eine Prozesskosten Beihilfe bekommst.

Google doch mal nach Ehegattenunterhalt da bekommst du ein paar Eckpunkte und kannst schon mal herausfinden was auf dich zutrifft.

Ich wünsche dir alles Gute
Machara

x 1 #3


Sifu
Zitat von Machara:
Hallo ich frage mich steht die Scheidung im Raum ? Sonst würde ich mir darüber vielleicht nicht so viele Gedanken machen. Deine Frau dürfte dir gegenüber Unterhaltspflichtig sein auch dann wenn du dich trennst. Ansonsten gibt es wenn du keine Rente bekommst Hartz4 / Grundsicherung ... Dies wirst du bei einer ...

Danke Machara !

#4


Sifu
Schachmatt ?

Seit 2012 kämpfe ich nun schon um eine EU Rente. Jetzt erst wurde ich dauerhaft erwerbsunfähig geschrieben. Eine EU Rente bekäme ich aber nach Auskunft der DRV erst, wenn ich die letzten 5 Jahre sozialversichungspflichtig eingezahlt hätte. Habe ich aber nicht, weil ich seit dem Jahr 2000 Hausmann und "Berufsvater" bin. Hartz 4 würde ich wohl auch nicht bekommen, das meine Ehefrau Geld verdient. Von Lebensjahr 16 bis 37 war ich Beamter (auf Widerruf, auf Probe und dann auf Lebenszeit.) Diesen Status habe ich 1999 gekündigt und wurde als Angesteller nachversichert. Eigentlich müssen diese 20 Jahre Nachversicherung die 5 Jahre sozialversichungspflichtige Tätigkeit ausfüllen oder nicht ?

#5


R
Zitat von Sifu:
Eigentlich müssen diese 20 Jahre Nachversicherung die 5 Jahre sozialversichungspflichtige Tätigkeit ausfüllen oder nicht ?

Nein, das ist nicht zutreffend.

x 1 #6


Greta
Auf der Internetseite der DRV ist folgendes zu lesen:

Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit)

Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung


#7


O
Die eingezahlten Rentenbeiträge sowie die Ansprüche aus der Pensionskasse werden m.M.n. frühestens bei der Altersrente wirksam. Da eine Vorrausetzung, wie Greta schon schrieb, der DRV zur EM-Rente nicht gegeben sind.

x 1 #8


BlackKnight
Ganz zum Schluss dann: Bürgergeld

#9


O
@BlackKnight dafür wird der Ehepartner wahrscheinlich über dem Satz liegen.

x 2 #10


O
Zitat von Rali:
Nein, das ist nicht zutreffend.

doch das ist zutreffend, er hat ja 20 Jahre lang soz.vers.Beiträge einbezahlt, jedoch die andere Vorraussetzung wie Greta schon schrieb dass man vor Eintreten der Erwerbsminderung zu letzt 5 Jahre erwerbstätig war und davon mind. 3 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt hat, diese Vorraussetzung fehlt. Da kann man in dem Fall nur auf die Altersrente warten.

x 2 #11


Greta
Zitat von BlackKnight:

Ganz zum Schluss dann: Bürgergeld


"Grundsicherung" heißt es in diesem Fall
Hier gibt's eine Menge Infos dazu
https://www.deutsche-rentenversicherung..._node.html

In der pdf-Broschüre zur Grundsicherung, die man sich auf besagter Seite runterladen kann, steht ziemlich gut beschrieben, wem was und wieviel zusteht.

Viele EU-Rentner haben auch nicht mehr Geld zur Verfügung zwinkern

x 3 #12


Greta
Und man kann natürlich immer noch "aufstocken", mit einem Minijob z.B.
Da gibt es einen Freibetrag, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird (Höhe weiß ich gerade nicht).

Oder ein Ehrenamt?
Die Ehrenamtspauschale wird überhaupt nicht angerechnet.
Maximal 840 Euro Ehrenamtspauschale pro Jahr sind möglich; das wären dann umgerechnet auch schon wieder 70 Euro pro Monat... abgaben- und anrechnungsfrei.

x 3 #13


BlackKnight
Zitat von Greta:
"Grundsicherung" heißt es in diesem Fall Hier gibt's eine Menge Infos dazu In der pdf-Broschüre zur Grundsicherung, die man sich auf ...


Sind Bürgergeld und Grundsicherung nicht das Gleiche?🤷‍♂

x 2 #14


A


Hallo Sifu,

x 4#15


R
Zitat von Oliver74:
doch das ist zutreffend.

Es war von der Erwerbsminderungsrente die Rede und nicht von der Altersrente.

#15

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