tut mir leid, daß das bei dir gerade so besch... läuft.
Sich arbeitsfähig zu melden hilft nicht weiter, da Du dann den Widerspruch in die Tonne treten kannst. Du kannst (und mußt sowieso) Dich für arbeitswillig und "arbeitsfähig im Rahmen der Restleistungsfähigkeit" erklären. Aber das genaue Vorgehen solltest Du dann wirklich mit dem Berater vom SoVD vor Ort klären. Wenn Du komplett mittellos bist, bestünde evtl. die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung. Kläre das mit dem Berater.