Gestern habe ich den erneuten Bescheid vom Versorgungsamt bekommen nachdem ich Widerspruch eingelegt hatte. Sie haben tatsächlich den GdB von 20 auf 50 angehoben, nachdem sie die Befunde meiner Therapeutin und Psychiaterin angefordert hatten. Dies erleichtert mir schon sehr viel. Zum einen könnte ich nach meinem Krankengeldbezug Ende Februar mit Abschlägen in Rente gehen, oder von März 21 bis Mai 22 Geld vom Arbeitsamt beziehen und dann ab 01.06.2022 abschlagsfrei Rente beziehen.
Was würdet ihr mir raten?
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Caro66 Mitglied
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Hallo Aita, Du hast Anspruch auf 24 Monate Alg1,wie viel hast du da schon weg? Theoretisch reicht das bis 63 Rente mit Abschlag 11,4% Das kannst du ausrechnen auf der Seite der DRV oder EMR mit 50 % ...ich weiss nicht,womit du besser kommst finanziell. Die DRV hat da ein gutes Forum mit Expertenantwort...Schau da mal rein. Könnte nämlich sein dass Agentur für Arbeit nachfragt warum nicht EMR Beantragung nach Krankschreibung.... Ich habe gerade Allg1 m.Minijob 165 Euro und werde dann mit 63 m.Abschlag i.Rente gehen , Habe keine 50% P.s. Wolfgang hat dir schon Seite zuvor geantwortet sehe ich gerade ALSO ausrechnen,ausreizen... Schreib dann mal was du weiter machst...interessiert mich auch LG
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#32
A
Hallo Aita,
Rente wegen Depressionen
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Aita Mitglied
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Hallo Caro60, ich habe doch geschrieben, dass ich noch bis Ende Februar 2021 Krankengeld bekomme. Ich könnte dann ALG I bis Mai 2022 bekommen und dann mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, da ich die Kriterien wie 45 Beitragsjahre und GdB von 50 erfülle. Ich weiß allerdings nicht, ob es Sinn macht nach Ende des Krankengeldbezugs die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, oder eben ALG I bis zu meinem 63 .
Du solltest neben Deinem AG auch die DRV über den GdB 50 unterrichten. Dafür genügt die beidseitige Kopie des Ausweises.
Welche Lösung für Dich passt, kannst Du nur selber anhand der aktuellen Rentenauskunft beurteilen. Es gibt einfach für eine Pauschalaussage zu viele individuelle Möglichkeiten - abhängig vom Verlauf des Erwerbslebens.
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Sifu Mitglied
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Seit über 40 Jahren habe ich von dutzenden Psychiatern, Hausärzten und Psychologen diagnostizierte schwere und mittelgrade Depressionen. Früher rezidiverend, jetzt chronisch. Seit 1982 komme ich ohne Medikamente nicht aus. 5 Therapien, zwei Klinikaufenthalte.
Zwei Rentenanträge wurden abgelehnt und die Depressionen geleugnet. Man kann sie ja nicht beweisen - nicht nicht.
So langsam kommen die ersten körperlichen Folgeerkrankung wie das metabolische Syndrom.......wahrscheinlich muß ich erst todkrank sein, bis ma mir die Rente gibt.
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Alexandra2 Mitglied
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Hallo Sifu, Bei mir ging der Weg zur Rente nach der Rehaklinik los, wo die völlige Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde. Warst Du zur Reha? LG Alexandra
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Sifu Mitglied
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Zitat von Alexandra2:
Hallo Sifu, Bei mir ging der Weg zur Rente nach der Rehaklinik los, wo die völlige Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde. Warst Du zur Reha? LG Alexandra
Endlich im Januar 2021 !
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#37
Alexandra2 Mitglied
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Dann ist noch alles offen! Super
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#38
Aita Mitglied
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Seit 22.Februar bin ich nun aus dem Krankengeld raus und habe mich bei der Arbeitsagentur gemeldet. Arbeitsverhältnis besteht nach wie vor. Die Arbeitsagentur hat mir nun geschrieben, dass ich nicht mehr arbeitsfähig bin und ich soll die Erwerbsminderungsrente beantragen was ich letzte Woche online gemacht habe. Meine Frage an euch ist nun, was der Unterschied zwischen einer befristeten und unbefristeten Erwerbsminderungsrente ist. Bei einer befristeten EWR bin ich ja immer noch im Arbeitsverhältnis. Bei einer unbefristeten EWR doch nicht, oder? Muss ich dann kündigen?
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#39
ZeroOne Mitglied
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Befristet heißt, du bekommst die EWR über einen bestimmten Zeitraum - z.B. 3 Jahre - bewilligt und dann kommt es zu einer erneuten Überprüfung, wenn du eine Verlängerung beantragst. Wenn du aber sowieso 2022 in Rente gehen willst/kannst, dann würde sich das wohl so oder so erübrigen.
Hast du schon von einer Rentenberatung o.ä. prüfen lassen, wie sich die geplante EWR dann auf deine Rentenhöhe auswirkt? Die Abschlagsfreiheit würde nach meinem Wissen ja nur funktionieren, wenn du das letzte Jahr über das Arbeitsamt laufen würdest und keine EWR beanspruchen müssest. Für mich persönlich wäre das ein zentraler Punkt, bevor ich eine Entscheidung treffe:
Zitat von Albarracin:
Welche Lösung für Dich passt, kannst Du nur selber anhand der aktuellen Rentenauskunft beurteilen. Es gibt einfach für eine Pauschalaussage zu viele individuelle Möglichkeiten - abhängig vom Verlauf des Erwerbslebens.
Was das Arbeitsverhältnis betrifft, hängt das von verschiedenen Kriterien ab. Bei unbefristeter EWR endet das Arbeitsverhältnis, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag dies bzgl. etwas vereinbart wurde. Ansonsten wird der Arbeitsvertrag auf andere Art beendet (Kündigung/Aufhebungsvertrag). Bei befristeter EWR ruht das Arbeitsverhältnis nur.
Über das Kündigen würde ich mir jetzt noch keine großen Gedanken machen und erstmal sehen, was beim Antrag raus kommt.
LG ZeroOne
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Aita Mitglied
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Vor 4 Wochen hat mir die DRV geschrieben, dass sie mich in eine 5 wöchige Reha schicken wollen. Dort soll meine Erwerbsminderung festgestellt werden und ob ich Rente bekomme. Ich kann das nicht, ich habe in den letzten Monaten so viele Rückschläge meine Depressionen betreffend gehabt, dass ich nicht dazu in der Lage bin aus meinem häuslichen Umfeld rauszugehen ohne komplett abzustürzen. Kann ich zu einer Reha gezwungen werden? Ich habe dem Arbeitsamt und der DRV meine gesundheitliche Situation schriftlich mitgeteilt, aber bislang noch keine Antwort bekommen. Ich bin fix und fertig bei dem Gedanken, dass ich zu einer 5 wöchigen Reha gezwungen werde, das würde ich psychisch nicht überstehen. Kann meine Therapeutin etwas erreichen, bei ihr bin ich ja in Behandlung? Außerdem bin ich inzwischen auch noch an der Halswirbelsäule operiert worden, wo ich immer noch massive Probleme mit habe.
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Sifu Mitglied
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Zitat von Alexandra2:
Dann ist noch alles offen! Super
Keine Rente. Die haben alles herunter gespielt.
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#42
Aita Mitglied
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@Sifu Was meinst du?
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#43
Driver64 Mitglied
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@Aita Die Reha endet mit einer sozialmedizinische Stellungnahme ob du noch arbeitsfähig bist ! Durch die Antragstellung der Rente, bist du Bittsteller und der Leistungsträger, deine Rentenversicherung, setzt diese Reha zu ihrer Beurteilung deiner Lage nun mal fest. Wenn du ablehnst oder verweigerst, lehnen sie den Rentenantrag ab um es einfach auszudrücken 😱
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#44
A
Hallo Aita,
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Aita Mitglied
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@Driver64 Ich bekomme seit 22.Februar ALG und werde im Mai 63 Jahre alt.
Ich bin psychisch nicht dazu in der Lage eine stationäre Reha zu machen. Dann müsste doch eigentlich das ALG weiterlaufen, oder? Das würde dann ja für 24 Monate laufen bis zum Ende Februar 2023. Meine Frage war, ob man mich zu einer stationären Reha zwingen kann, obwohl ich dazu nicht in der Lage bin?