Reha, Aussteuerung und Rente - was kommt jetzt auf mich zu?

L

Libelle
Mitglied

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Ich brauch Mal dringend Euren Rat. Ich war jetzt in einer Reha, die mir die Rentenkasse auferlegt hat. Die 4 Wochen sind morgen rum und ich bin froh, wenn ich da weg bin.

Über mich wurden diverse Gutachten erstellt, alle etwa 1 - 2 Jahre her. Die sind eher nebulös so in dem Sinne kann sein, daß sie nicht merh arbeiten, kann sein auch nicht.

Ich hatte heute ein Gespräch mit meinem Therapeuten in der Knlinik und der war total unsicher. Der hat sich die Gutachten angesehen und wußte nun nicht so recht, was er sagen soll.

Fest steht, daß ich arbeitsunfähig entlassen werde. Da ich kurz vor der Aussteureung stehe, werde ich am Mittwoch zum Arbeitsamt gehen. Was kommt denn jetzt? Mit meine Depressionen und Morbus Crohn kriege ich keine Arbeit. Wie lange kann ich dann arbeitsunfähig geschrieben werden und vor allen dingen von wem?

Bitte sagt mir was, bin total verunsichert und habe enorme Angst vor dem was kommt

#1


Unsicher1968
Guten Morgen, Libelle!

Erst einmal "Hut ab", dass Du die Reha unter diesen Umständen überhaupt durchgezogen hast!

Ich denke, Du solltest als erstes Deinen Hausarzt aufsuchen und mit ihm Deine Fragen klären und ihm von der Reha berichten.

Mit "Aussteuerung" und "Rente" kenne ich mich leider überhaupt nicht aus, aber ich denke, der Gang zu Deinem Hausarzt wird Dich weiterbringen, zumal er sich mit "Krankschreibung" und "Rente" wohl eher auskennt?!

Ich wünsche Dir ganz viel Kraft für Deinen weiteren Weg! Du bist schon soooooooooo weit gegangen, dann schaffst Du auch den Rest! Wink

#2


A


Hallo Libelle,

Reha, Aussteuerung und Rente - was kommt jetzt auf mich zu?

x 3#3


L
Also ich bin heute als arbeitsunfähig entlassen worden. Die Aussage meines Therapeuten war "Wenn Sie gesund wären, könnten Sie 8 Stunden Vollzeit arbeiten, aber Sie sind ja krank"

Was halte ich denn nun davon?

#3


Fini

#4


Monesie
Hallo Fini,

ich habe zufällig darüber gelesen, da ich mich selber damit befasse anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ich weiss nicht, ob ich den Link hier nennen darf. Deshalb gebe ich dir den Tipp Paragraph 145 bei einer Suchmaschine einzugeben und dort nachzusehen. Dort werden die Fallstricke zu dem Paragraphen gut erklärt.

#5


Fini
Vielen Dank

#6


Albarracin
Experte

x 1 #7


Monesie
[quote][/der § 145 SGB III
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html
gilt ausschließlich dann, wenn ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wurde.]

Ich bin beim Anwalt gewesen und er sagte mir, ich müsse beim AA diesen Paragraphen 145 benennen um die Nahtlosregelung zu erreichen. Und zwar bereits 3 Monate vor Ende des Krankengeldbezugs.
Es hätte nichts mit der Erwerbsminderungsrente zu tun.
Was ist denn nun richtig?

-----------------------------------
Morgen kommt noch.
Heute ist fast geschafft,
wenn ich denn schlafen könnte.

#8


A


Hallo Libelle,

x 4#9


Albarracin
Experte

#9

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