Ablehnung EU-Rente, bin mittellos - wer ist jetzt zuständig?

U
Hallo ihr da drausen!

Ich bin seit 4,5 Jahren wegen Depressionen, generalisierter Angststörung und Panikstörung in voller EU-Rente. Nach stationärer Therapie und Vertrauensarzt wurde mir die weitere Rente abgelehnt,.

Die BfA sagt ich könnte mindestens 6 Stunden / 5 Tage Woche dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Ablehnung erfolte für die volle und auch teilweise Erwerbsminderungsrente.
Ich bin 52 Jahre alt und habe sonst keine Mittel.

Das Arbeitsamt sagt ich habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Krankenkasse verweist mich an das Sozialamt. Mit 340 Euro Sozialhilfe kann ich mich ja gleich aufhängen.
Widerspruch habe ich eingelegt.
Wer ist zuständig oder an wen kann ich mich wenden wegen der finanziellen Situation. Und das alles nach über 30 Jahren Arbeitsleben ohne grosse Krankheitsausfälle.

19.01.2007 12:56 • #1


Meryem
Hallo Uschi,
leider kann ich Dir auch keine hilfreichen Tipps geben, was die Finanzen angeht. Deine Situtation ist so ungefähr das Horrorszenario, dass ich mir ausmale: nach Rente auf Zeit dann ohne alles dazustehen. Ich bin auch 30 Jahre vollzeit berufstätig und im Moment habe ich das Gefühl, nicht mehr arbeiten zu können.

Ich dachte immer, wenn man die Rente einmal befristet hatte, wird sie dann verlängert auf unbefristete Zeit. Hat man Dich von der Rentenversicherung aus nach so langer Zeit in die Therapie geschickt?

Wieso ist denn bei Dir nicht die ARGE oder wie bei Euch immer das Arbeitsamt heißt, zuständig? Du müßtest doch eigentlich ALGII bekommen, wenn Du noch arbeitsfähig sein sollst. Die können Dir vielleicht wenigstens einen In-Job vermitteln. Ich kann die Panik erstmal gut verstehen, aber 340? sind ja nicht alles was Du bekommen wirst, kommt ja noch die Miete dazu. Aber knapp ist das wirklich.
Und gibt es keine Widerspruchsmöglichkeiten mehr gegen die Ablehnung? Bzw. was ist, wenn Du wieder erkrankst?

Alles Liebe! Meryem

19.01.2007 15:55 • #2


A


Hallo Uschi52,

Ablehnung EU-Rente, bin mittellos - wer ist jetzt zuständig?

x 3#3


Steffi
Hallo Uschi,

wenn der Widerspruch beschieden ist, geh zum Anwalt und erhebe Klage gegen den Widerspruchsbescheid ! Bei Deiner finanziellen Situation dürftest Du Prozesskostenhilfe bekommen.

Die andere Möglichkeit : werde Mitglied im VdK. Die klagen für Dich kostenfrei und vertreten Dich vor dem Sozialgericht.

Auf keinen Fall solltest Du die Klagefrist verstreichen lassen, sonst ist Dir der Weg verbaut !!

Steffi

19.01.2007 19:06 • #3


B
Hello!
Vergiß bitte nicht, bei der erneuten Ablehnung wieder in widerspruch zugehen.Dann müssen nämlich der Hausarzt
und andere Facharzt, bei denen Du schon in Behandlung bist, erneut Ihre Gutachten schreiben! Bei uns ging es auch
bis zum Sozialgericht. Dort brauchten wir nicht mal erscheinen.Das Ärztegremmium hat dort zu unseren Gunsten ent-
schieden und meine Frau bekommt EU-Rente. Allerdings hat das 18 Monate gedauert!(sie hat da auch keinen Pfennig
gehabt)Wird aber nachgezahlt mit Zinsen.Viel Glück!
Werner Jakob

20.03.2008 12:23 • #4

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