Lohnfortzahlung bei Krankheit und Freistellung

S
Hallo,

man hat mir gesagt, hier könne mir nochmal besser geholfen werden, es bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:

Ich hatte vom 01.05. - 16.05 Urlaub. Danach ging es mir so bescheiden, dass ich am 17.05 krank geschrieben wurde. Am 19.05 bekomme ich einen Brief meines AG mit einer wunwiderruflichen Freistellung. Mein Vertrag zum 31.08 wird nicht verlängert und bis dahin bin ich freigestellt.

Nun habe ich mich im Internet verrückt gemacht und unter anderem gelesen, dass man seit 2008 auch während der u.-Freistellung sozialversichert bleibt (war wohl vorher nicht so) aber auch, dass wenn man während einer Freistellung krank wird, der AG nur noch die 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten muss (normalerweise muss der Lohn ja noch bis Vertragsende gezahlt werden, oder?!)

Ich möchte das nicht anfechten, weil ich da nicht mehr hingehen möchte. Am liebsten wäre es mir, das jetzt so bei dem zu belassen und mich erstmal auf meine Genesung zu konzentrieren.
Trotzdem würde ich gern wissen, wieviel Lohn ich jetzt tatsächlich noch bekomme.

22.05.2010 12:08 • #1


M
Hallo Selfina,
Zitat:
aber auch, dass wenn man während einer Freistellung krank wird, der AG nur noch die 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten muss
leider kann ich dir zu der Lohnfortzahlung nichts sagen. Wenn du aber freigestellt bis bis zum 31.08., dann brauchst du ja auch nicht mehr dort hin und somit hättest du doch die Möglichkeit, auf die Arbeitsunfähigkeit zu verzichten.

22.05.2010 21:25 • #2


A


Hallo Selfina,

Lohnfortzahlung bei Krankheit und Freistellung

x 3#3


S
Hi,

ja, das war nämlich mein Gedanke.
Da ich eh keine Arbeitsunfähigkeit mehr schicken muss, und ich bisher nur eine Arbeitsunfähigkeit bis zum 30.05 abgegeben habe, bin ich ja nur zwei Wochen krank geschrieben. Dass heisst, der Arbeitgeber muss normalerweise normal weiterzahlen. Die Frage ist nur, Muss der AG generell bei Krankheit nur noch 6 Wochen zahlen, oder erst wenn man auch tatsächlich 6 Wochen am Stück eine Arbeitsunfähigkeit geschickt hat? Weil theoretisch ja auch erst DANN die Krankenkasse bezahlt...

22.05.2010 22:37 • #3


M
Hallo Selfina,
Zitat:
Dass heisst, der Arbeitgeber muss normalerweise normal weiterzahlen
nein, ich glaube nur bis zu den 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Der AG muss solange bei der gleichen Krankheit zahlen bis die 6 Wochen voll sind, das muss nicht am Stück sein.

23.05.2010 11:47 • #4


S
Hallo,

warum denn? Wenn ich nur 2 Wochen Arbeitsunfähigkeit habe bin ich ja nicht 6 Wochen krank. Und trotzdem für 4 Monate frei gestellt.
Da könnte ja jeder AG seine Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit's freistellen, sodass er nur 6 Wochen weiterzahlen muss.

Ich weiss halt nicht genau, wei was jetzt genau diese Regelung gilt, das der AG nur noch 6 Wochen weiterzahlt, denn bei einer Freistellung muss er ja normalerweise den Lohn bis zu der Frist (Vertragsende zahlen).

PS: Ich bin ja die zwei Wochen erstmalig wegen dieser Erkrankung krank geschrieben. Das heisst, es existieren momentan nur diese zwei Wochen. Was ich mich einfach Frage: Müssen diese 6 Wochen Krankheit wirklich ausgefüllt sein, damit der AG den Lohn nicht weiter zahlen muss, oder gilt das auch wenn ich nur eine geringere Zeit Arbeitsunfähigkeit bin trotzdem aber während der Freistellung krank?

23.05.2010 13:37 • #5


Albarracin
Experte

23.05.2010 16:08 • #6


S
Hey,

ihr versteht mich nich. Die Arbeitsunfähigkeit habe ich ihm vor der Freistellung geschickt.
Freigestellt wurde ich zwar am gleichen Tag, aber bekam den Brief erst zwei Tage später.
Das ich keine Arbeitsunfähigkeit bei Freistellung schicken muss, weiss ich doch.

23.05.2010 23:49 • #7


Albarracin
Experte

24.05.2010 00:26 • #8


A


Hallo Selfina,

x 4#9


S
Nein,
nur bis zu 2 Wochen.
Mein Problem, oder meine Frage bezog sich halt darauf, ob generell bei Krankheit in Freistellung der AG nur noch 6 Wochen zahlt, oder ob auch da man erst insgesamt 6 Wochen krank sein muss.
Ich hab da nämlich mal was gelesen, wo das nicht so daraus hervor ging.
Aber wenn sich das dann auch auf die 6 Wochen krank bezieht weiss ich schon bescheid.

Vielen Dank :-)

24.05.2010 13:18 • #9

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