Urlaubsanspruch bei Krankheit

M

maja43
Gast

Hallo,

habe hier noch einen interessanten Artikel gefunden, dass selbst der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte vergütet werden muss im Krankheitsfall.

http://www.haufe.de/personal/newsDetail ... 9603471.08

#1


F
... oder genommen werden muß/kann, sobald man wieder gesund ist. Auf eine Auszahlung brauche ich daher nicht zu hoffen. Außer ich kündige.

So hat mir das mein Arbeitgeber mitgeteilt. Und wenn ich berechne, was da seit 2007 zusammenkommt mit meiner Schwerbehinderung von 50 GdB, ist das einiges an Urlaubsfreizeit.

LG
Angelika

#2


A


Hallo maja43,

Urlaubsanspruch bei Krankheit

x 3#3


M
Hallo,

wie ist das denn bei Aussteuerung? Bin ich dann weiter bei meinem AG angestellt, oder ist das die Kündigung? bahnhof

#3


M
Hallo Maja43,
Zitat:
wie ist das denn bei Aussteuerung? Bin ich dann weiter bei meinem AG angestellt, oder ist das die Kündigung?
auch wenn du ausgesteuert bist, besteht dein Arbeitsverhältnis weiterhin.

Nachfolgende Info von Wolfgang, kann für dich hilfreich sein arbeitsunfaehigkeit-krankschreibung-was-ist-wichtig-t1679.html

#4


M
Hallo mag,
danke für deine schnelle Antwort.
Mit der Aussteuerung muss ich doch aber zum Arbeitsamt AlG1 beantragen. Heißt das, ich bekomme zwar AlG, bin nicht arbeitsfähig und kann somit nicht vermittelt werden?
Diese Frage konnte Wolfgang´s Artikel leider nicht beantworten.

#5


Albarracin
Experte

#6

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