Hallo joe,
Zitat:von einem antrag auf schwerbehinderung rät sie ab, sie meint, ich würde nicht "genug" bekommen
Das stimmt nicht. Mit "schwerer depressiver Episode" bist Du im GdB-Bereich zwischen 30 und 70, je nachdem wie stark Dich Deine Krankheit im sozialen Leben behindert. Schau mal hier 'rein auf Seite 27, Nr. 3.7:
http://www.schwbv.de/pdf/gdb_tabelle.pdfZitat:morgen früh muß ich zur ARGE...ich habe heute mit denen gesprochen und die meinten, daß ich lediglich anspruch auf ALG II (hartz 4) hätte, eben weil ich dem arbeitsmarkt nicht zu verfügung stünde
Dazu habe ich Dir im anderen Posting geantwortet.
Zitat:ich muß ja auch deshalb zur ARGE um weiter krankenversichert zu bleiben, oder????
Ja
Zitat:ich denke auch, obwohl ich theoretisch anspruch auf ALG 1 hätte, wenn ich mich "gesund" schreiben lassen würde, dann natürlich abspringt (vielleicht spekuliert ja die Krankenkasse auch auf diesen fehler von mir)
"Gesundschreibung" gibt es nicht. Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich ausschließlich auf Deine konkreten arbeitsvertraglichen Pflichten. Trotzdem kannst Du bei Aussteuerung dem Arbeitsmarkt (evtl. eingeschränkt) zu Verfügung stehen.
Zitat:daraufhin habe ich mir die rechtliche situation angeschaut und leider würde meine private BU, wenn ich sie bekäme, voll angerechnet werden (nein, ich habe dem amt dazu NICHTS gesagt und werde dies auch nicht tun...erstmal...)
Anrechnung gibt es nur bei ALG II, nicht bei ALG I oder KG.
Zitat:grundsätzlich bin ich also am umschwenken und überlegen, ob ich nciht doch einen antrag auf EU stellen soll,
Das macht nur Sinn, wenn es Deine Ärztin befürwortet.