Antrag zur Teilhabe beruflicher Reha - was kommt jetzt?

uniquenessy
Ein guten Morgen an alle,

ich erhielt heute ein Anruf meiner Krankenkasse, bekomme seit August 09 Krankengeld, die mich nun auffordern, einen Antrag zur Teilhabe beruflicher Reha zu stellen..
Der kommt erst dem Rententräger zu und da die wahrscheinlich nicht zuständig sind, weil ich noch keine 15Jahre eingezahlt habe, landet es dann beim Arbeitsamt.
Außerdem konnte ich eindeutig durchhören, dass man anzweifelt, das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann..
An diesem Thema bin ich aber seit Monaten mit meinem Therapeuten dran und wir sind zu dem Schluß gekommen, dass ich mit Rückkehr in meinen Beruf wenig Chance auf dauerhafte Stabilität habe.
Nun meine Frage, wer weiß, was da jetzt ungefähr auf mich zu kommt???

Danke schon mal für eure Antworten..

Gruß Uniquenessy

25.02.2010 09:00 • #1


M
Hallo Uniquenessy,
Zitat:
Nun meine Frage, wer weiß, was da jetzt ungefähr auf mich zu kommt???
es könnte sein, dass du einen Termin beim MDK bekommst bzw. ein Gespräch bei der Krankenkasse.

Den Antrag auf eine Reha solltest du schon stellen, denn man hat eine gewisse Mitwirkungspflicht. Sollte dein Therapeut der Meinung sein, dass eine Reha dir nichts bringen wird, sollte er dir ein Schreiben ausstellen, in dem er eine Reha nicht befürwortet mit der Begründung warum.

Über eins solltest du dir im klaren sein, die Krankenkasse geben keine Ruhe, solange du Krankengeld beziehst.

25.02.2010 10:40 • #2


A


Hallo uniquenessy,

Antrag zur Teilhabe beruflicher Reha - was kommt jetzt?

x 3#3


uniquenessy
Danke Mag,

ich habe nur etwas die Befürchtung, dass es sich nicht sozusagen um einen Antrag für eine stationäre Reha geht, die letzte liegt erst 2Jahre zurück, sondern um etwas anderes und nach mehrmaligen Nachfragen ist mir den Krankenkassenberater auch ziemlich ausm Weg gegagen und hat nicht explizit auf meine Fragen geantwortet, sondern nur, was das bedeutet, wird man in den nächsten Wochen sehen...super Antwort!

Uniquenessy

25.02.2010 15:19 • #3


uniquenessy
Habe noch mal etwas gelesen..Also meine Frage bezieht sich wohl darauf, was sind die unterschiede zwischen medizinischer Reha und beruflicher Reha? Und wie finde ich herreaus, was sie mit mir vorhaben, wenn die Krankenkasse mir keine Auskunft gibt? Habe auch gefragt, ob ich zum medizinischen Dienst zwecks Gutachten muss und er meinte, kann, muss aber nicht sein..

25.02.2010 15:26 • #4


uniquenessy
Ich weiß, jetzt bin ich wahrscheinlich im falschen Berreich????
Wenn ja, bitte ich vielleicht, die das ganze zu verschieben..danke!
Also es handelt sich, um ein Antrag zur Teilhabe im Berufsleben/ berufliche Reha..hat jemand hier damit Erfahrung und kann mir davon berichten????
Habe deswegen schon etwas Bauchweh und würde mich über Austausch sehr freuen

02.03.2010 10:18 • #5


Albarracin
Experte

07.03.2010 09:13 • #6


uniquenessy
Hallo Albarrcin,
es war schon eine schriftliche Aufforderung dabei. Das ich 10 Wochen Zeit habe, den Antrag auszufüllen und das mir sonst das Krankengeld gestrichen wird!
Aber hier scheint irgendwie keiner zu sein, der schon mal ne berufliche Reha machen musste

10.03.2010 07:20 • #7


F
hallo uniquenessy,

ich erhielt vor einigen jahren mal leistungen zur teilhabe am arbeitsleben. ob es dasselbe ist wie eine berufliche reha vermag ich dir nicht 100% zu beantworten.
hier sind mal zwei links:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26392/N ... n-Nav.html
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... __nnn=true

ich denke, dass du dort einige antworten rauslesen kannst.
zu meinen damaligen leistungen zur teilhabe am arbeitsleben kann ich dir nur sagen, dass ich eine weiterbildung besuchte (diese hatte ich mir aber selbst ausgesucht und dann beantragt, was nicht ganz einfach war) und dann wurden mir vom rentenversicherungsträger alle damit in verbindung stehenden kosten bezahlt. das heißt: kosten für die weiterbildung, fachliteratur, die ich dort benötigte, übernachtungskosten, fahrtkosten, verpflegung und übergangsgeld.
für mich war es eine ungeheure finanzielle entlastung und ohne dem hätte ich es nicht geschafft (weiterbildung erstreckte sich über dreieinhalb jahre, zwei tage pro woche war weiterbildung und an den restlichen drei tagen der woche arbeitete ich bereits in dem bereich, in welchem ich durch die weiterbildung qualifiziert wurde).

ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen?
viele grüße
freieheide

10.03.2010 07:32 • #8


A


Hallo uniquenessy,

x 4#9


Albarracin
Experte

10.03.2010 15:46 • #9

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