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Maßnahme Teilhabe am Arbeitsleben

michi2879
Hi,

die Kasse hat mir einen Antrag geschickt:

Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Was genau ist das und soll das sein ? Ich hatte keine Anhörung oder ähnliches vorher. Ich hab bis zum 20.12 Zeit die Antrag zu stellen. Danach will man das Krankengeld nicht mehr bezahlen.

Na ja zwangsweise mußte ich ja auch 41 Jahre Kassenbeiträge bezahlen ob ich wollte oder nicht. Egal.

Kann mich die Kasse dazu zwingen ?. Was soll der quatsch ich bin 58 was soll ich denn nochmal neues anfangen. Besteht die Hoffung das die DRV das ablehnt ? oder gleich einen EWR Antrag stellen.

am 07.11. hab ich noch einen Orthopädentermin ich will die Einschränkung für die Allgemeinen Arbeitsmarkt erreichen.
Bis dahin warte ich mit dem Papierkrieg erstmal.

Man . . Frustriert bin.

02.10.2020 15:56 • #1


sundancere20j
Guten Morgen Michi,

Dein Fall wird aller Voraussicht nach vom MDK geprüft worden sein und hier hat man nach Aktenlage entschieden, so Sie Dich nicht persönlich begutachtet haben, dass Deine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet, bzw. gemindert ist. Die Zeit bis zum 20.12. stellt dann die 10-Wochen Frist dar, die die Kasse verpflichtet ist einzuhalten. Heißt im Umkehrschluss aber auch, dass Du Dir wirklich bis zum letzten Tag dieser Frist Zeit lassen könntest, um den Antrag zu stellen. Geregelt im § 51 SGB V.

Die Überprüfung des MDK betrifft im Übrigen auch nur die Arbeitsunfähigkeit, welche ausschließlich nur auf die zu Letzt ausgeübte Tätigkeit abgestellt wird. Das ist keine Aussage zum Leistungsvermögen für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Zitat von michi2879:
Kann mich die Kasse dazu zwingen ?


Grundsätzlich kann Sie. Wobei es das Wort auffordern eher trifft und Du verpflichtet bist mitzuwirken.

Bedenke, dass Du einen Nachweis benötigst, dass Du den Antrag rechtzeitig gestellt hast. Eine Eingangsbestätigung zum Beispiel, oder einen Posteingangsstempel. Denn Du bist verpflichtet nachzuweisen, dass Du den Antrag innerhalb der Frist gestellt hast.

Kommst Du dieser Aufforderung nicht, oder nicht rechtzeitig nach, ruht Dein Anspruch auf Krankengeld bis zum Zeitpunkt, an dem Du den Antrag dann gestellt hast.

Zitat von michi2879:
Ich hatte keine Anhörung oder ähnliches vorher.


Die Anhörung muss zwar erfolgen, ist aber kein Punkt, mit dem sich der Verwaltungsakt niederschlagen lässt. Die Kasse hätte hier sogar im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens Zeit, die Anhörung nachzuschieben. Selbst wenn die Sache schon vor das Sozialgericht geht.

Zitat von michi2879:
Besteht die Hoffung das die DRV das ablehnt ? oder gleich einen EWR Antrag stellen.


Das kann Dir hier wohl niemand fundiert beantworten. Es kommt auf das Gesamtleistungsbild an. Ich würde den Antrag auf Rehabilitation innerhalb der Frist stellen, so wie man Dich dazu aufgefordert hat. Der wird von der DRV geprüft. Ggf. hast Du das Glück und der Rentenversicherungsträger lehnt die Rehabilitation ab, weil keine Aussicht auf Besserung besteht, womit Du dann zumindest schon mal eine Tür aufgestoßen haben könntest, um im nächsten Schritt den Antrag auf EMR mit Erfolg zu stellen.

Selbst wenn Du einen Antrag auf EMR stellst, wird zuerst durch den Rentenversicherungsträger geprüft, ob ggf. eine vorgeschaltete Rehamaßnahme die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wieder herstellen kann.

Zitat:
am 07.11. hab ich noch einen Orthopädentermin


Du hast Zeit bis zum 20.12.2020. Also kannst Du den Termin beim Orthopäden abwarten. Du solltest den Arzt jedoch darauf hinweisen, das Du ggf. beabsichtigst, einen Antrag auf EMR zu stellen und aus dem Erwerbsleben auszuscheiden.

Was sagt denn Dein Hausarzt und was der Psychiater? Wie schätzen diese Deine Einschränkungen ein?

Eine zusätzliche Einschränkung kann auch ein zusätzliches Gutachten der entsprechenden Fachrichtung bedeuten. Das wäre gleich doppelt nervenaufreibend, wenn zu einer psychiatrischen, noch eine orthopädische Begutachtung kommen würde.

Zitat:
Na ja zwangsweise mußte ich ja auch 41 Jahre Kassenbeiträge bezahlen ob ich wollte oder nicht. Egal.


Nun, da wir ein Umlageverfahren in der Sozialversicherung haben, profitiert jeder einzelne mehr oder weniger. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Form von freier Arztwahl, Krankenbehandlung, Krankenhausbehandlung, Vorsorge, Krankengeld, ggf. kostenloser Familienversicherung mit gleichem Leistungsumfang wie die hauptversicherte Person, für die Kinder bzw. die/den Ehepartner/in.

Summiert man da mal die Beiträge hoch, die man selbst eingezahlt hat und vergleicht sie mit dem, was man an Leistungen daraus zurückerhält, kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass man meistens eher einen Gewinn darauf erzielt hat. Gerade hier sind viele Menschen im Forum vertreten, die oftmals eine lange Leidens- und Krankengeschichte haben. Die Behandlung erfolgt ja nicht kostenlos.

Vielleicht gibt Dir das ein wenig Orientierung. Ist im Allgemeinen skizziert und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei dem, was Du auch immer vorhast und betreibst.

Viele Grüße
sundancer

03.10.2020 07:31 • x 1 #2


michi2879
Danke für die Hinweise und Antwort.

Ja stellen werde ich den Antrag wohl müssen.

Ich frage mich nur wo die hier in der Pampa einen Anbieter für sowas finden wollen. Nach Hamburg zu fahren würde mich finanziell ruinieren und über 3 Stunden tägliches Pendeln bedeuten, eine Anstrengung die ich nicht leisten kann z.z.t

Darum geht es auch bei dem Orthopädentermin, dass meine Physischen Einschränkungen stärker berücksichtigt werden.

d.h. Der Morbus Bechterev, Scheuermansche Krankheit.

Ich hab ja starke Ausstrahlungsbeschwerden beim Sitzen, da kann ich nicht lange Autofahren oder am Schreibtisch hocken. Bin sehr schnell erschöpft. Der Grund für meine Psychischen Probleme sind ja die körperlichen Einschränkungen, damit klar kommen zu müssen dass man nicht mehr so funktioniert wie früher. Dann noch die Belastungen durch die familiäre Situation Mutter mit Demenz im Pflegeheim, der Vater mit Appoplex halbseitiger Lähmung und ausgeprägter Sprachstörung sowie Blasenkrebs, aber stur und fordernd wie immer......

Ist halt nicht einfach zu zeit.

Warum kann man mich nicht in Ruhe lassen.

Dann bekommt man noch Sätze um die Ohren wie: Arbeit ist doch sinnstiftend. Ähh bitte was, sinnstiftend ? Was bitte ist an einem Bürojob sinnstiftend, Mahnungen zu schreiben, Geld einzutreiben, schlecht bezahlt zu werden. Die Leistung nicht anerkannt zu bekommen, weil man ja kein draußen Schrauber ist, sondern Wasserkopf ? Ich kanns nicht mehr hören.

...

Ach ....

Gruß Michi

03.10.2020 08:43 • #3

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