Bei RPK Maßnahme Anspruch auf Übergangsgeld?

B

bodyjail84
Mitglied

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hallo ihr lieben!

morgen um punkt zehn uhr beginnt meine therapie beim sozial-psychiatrischen dienst in form einer rehabilitation für psychisch kranke menschen. voraussichtlich werde ich dort zwei jahre verbringen.
ich weiss nicht wie die vorschriften für das internet sind und ob oder wieoft ich online sein werde, deswegen verabschiede ich mich vorerst.

ich hoffe ihr pack das leben am schopfe und fordert das ein was euch zusteht!

#1


M
Hallo bodyjail84,

ich wünsche dir, dass die Therapie dir den Erfolg bringt, den du dir erhoffst. g020

#2


A


Hallo bodyjail84,

Bei RPK Maßnahme Anspruch auf Übergangsgeld?

x 3#3


nam
nach langem gerangel mit der drv gab es nun folgende entscheidung zu den reha-anträgen (med+berufl):
keine medizinische reha, aber die berufliche im rahmen von RPK (rehabilitation psychisch kranker).

meine frage: wie weit greifen wunsch/wahlmöglichkeiten des betroffenen? (eventl. sogar als persönliches budget?)

hat man bei einer RPK maßnahme auch anspruch auf übergangsgelder oder ähnliches?

danke im voraus für die antworten

lg nam

#3


M
Hallo Nam,

leider kann ich dir hierzu keine Auskunft geben und es scheint auch so, dass von dieser Situation hier noch
keiner betroffen war, weil man dir bis jetzt nicht geantwortet hat.

Vielleicht wäre es sinnvoll, eine Beratungsstelle der DRV aufzusuchen. Dort müßte man dir eigentlich Auskunft
geben können.

#4


S
Hallo,

wenn deine bewilligte Maßnahme eine sogenannte Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ist, wird dir sicherlich Übergangsgeld gezahlt.

Übergangsgeld überbrückt die Zeit ohne eigenes Einkommen während der Teilnahme an einer Rehamaßnahme oder eben einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Wie mag schrieb, ist hier der Rentenversicherungsträger (evtl. noch die Bundesagentur für Arbeit) zuständig.

Zu RPK habe ich folgenden Link http://www.bag-rpk.de/index.htm gefunden.

Über die Wahlmöglichkeit eines persönlichen Budget, kann ich dir leider auch keine Auskunft geben. Vielleicht hilft dir oben genannter Link weiter.

LG
g020 sek

#5


L
Hi,
soweit ich weiß gibt es während der Maßnahme Übergangsgeld, welches sich aus dem letzten Einkommen berechnet, plus 160 Euronen Aufwandtentschädigung.
Ist das letzte Einkommen das ALG2 dann gibts eben das +160.

#6

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