was kostet die 6wöchige Reha. Was für Kosten fallen da für mich an. Ist es, wie bei einem Krankenhausaufenthalt € 10,00? Bekommt man für diese Zeit, wenn man natürlich versichert ist, Krankenhaustagegeld?
Danke für Eure Antwort.
LG uschi
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#1
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Serafina Mitglied
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Hallo Uschi,
das habe ich gefunden und so handhaben es alle Krankenkasse:
"Wie bei anderen Leistungen der Krankenkasse fällt auch bei Kuren für Sie meist ein Eigenanteil an. Wer nur wenig Einkommen hat, kann sich von diesen Zuzahlungen zum Teil befreien lassen.
Sie zahlen ihn direkt an die Einrichtung - zum Beispiel die Kurklinik oder das Reha-Zentrum - oder, bei ambulanten Kuren, an den Leistungserbringer. Kinder und Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen nichts dazu bezahlen. Auch wenn Sie bereits Ihre Belastungsgrenze überschritten haben, können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen.
Das sind Ihre Zuzahlungen Der Eigenanteil bei stationären Kuren - inklusive der Mutter- oder Vater-Kind-Kuren – beträgt zehn Euro täglich. Das gleiche gilt für die ambulante Rehabilitation.
Bei der ambulanten Kur beteiligen Sie sich mit zehn Prozent an den vertraglich vereinbarten Kosten der Kurmittel, die Ihnen der Kurarzt verordnet hat. Pro Verordnung fallen noch einmal jeweils zehn Euro an.
Lassen Sie sich von Zuzahlungen befreien Sie brauchen im Kalenderjahr nur Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Das sind zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken beträgt die Grenze ein Prozent. Sollten Sie diese Belastungsgrenze bereits erreicht haben, empfiehlt die TK Ihnen, die Befreiung von weiteren Zuzahlungen zu beantragen."
(Tech.Krankenkasse.de)
LG Serafina
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#2
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Hallo uschi5000,
Kosten für Reha Maßnahme
x 3#3
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uschi5000 Mitglied
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Hallo, wie sieht es denn mit dem Krankenhaustagegeld aus. Bekommt man dies auch für eine Reha? Danke.
LG uschi
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#3
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mag Mitglied
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Hallo Uschi,
Zitat:
wie sieht es denn mit dem Krankenhaustagegeld aus. Bekommt man dies auch für eine Reha?
meistens ist das nicht der Fall, aber das müsstest Du eigentlich aus der Versicherungspolice ersehen können, in welchen Fällen Leistungen gezahlt werden.
Schöne Grüße mag
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#4
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uschi5000 Mitglied
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Hallo,
welches Einkommen zählt, wenn ich mich von der Zuzahlung befreien lassen kann. Zählt nur mein Einkommen oder auch das meines Mannes.
LG uschi
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#5
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mag Mitglied
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Hallo Uschi,
das Einkommen Deines Mannes zählt mit, aber es wird noch eine Pauschale vom Verdienst abgezogen.
Du solltest alle Belege im laufenden Jahr sammeln und wenn Du über den Zuzahlungssatz von 2 % bzw. 1 % kommst, erstattet Dir die Krankenkasse den überzahlten Betrag bzw. Du kannst Dich in dem laufenden Jahr von Zuzahlungen befreien lassen.
bitte unterscheidet, wer der Kostenträger ist. Wird die Reha von der DRV bezahlt, der Antragsteller ist AN und bekommt Übergangsgeld, entfällt bei fast allen Rehabilitanden nämlich die Zuzahlung gem. § 32 Abs. 3 SGB VI: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__32.html
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#7
U
uschi5000 Mitglied
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Hallo,
ich bekomme z. Zt. Krankengeld und bin arbeitslos. Wie ist es in dem Fall?