Berechnung der Reha Kosten bei einem Wechsel

S
Hallo zusammen,

ich hoffe, dass jemand mir bei meiner komplizierten Frage behilflich sein kann.

Ich habe seit Ende 2006 - also vor genau 4 Jahren - wegen meiner psychischen Erkrankung meinen bisherigen Beruf aufgeben müssen. Ich war im öffentl. Dienst angestellt und habe zunächst einen entsprechenden Betrag X Krankengeld (KG) bekommen. Habe dann einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und eine 1-jährige berufliche Reha absolviert. Währenddessen bezog ich von der Rentenversicherung (Rentenversicherung) ein Übergangsgeld (ÜG), den Betrag Y- der Tagessatz lag ca. 20% unter dem KG-Satz, was ja schon ein recht großer finanzieller Einschnitt ist, auf den Monat gerechnet. Ich habe das immer so hingenommen, da mir die Wissensgrundlage fehlt(e), das genau nachzurechnen.

Nach Beendigung der Reha-Maßnahme begann ich eine Umschulung und erhielt weiterhin ÜG - wurde jedoch kurze Zeit später wieder krank und bezog wiederum KG. Der Tagessatz war der Selbe, wie zu beginn (Betrag X). Dann folgte eine medizinsche Reha (ÜG Y) und eine erneute Antragstellung für eine weitere berufliche Reha. Während der Wartezeit war ich erneut krank geschrieben (KG betrag X) und nach Bewilligung der beruflichen Reha bekamm ich erneut ÜG in Höhe des Betrages Y. Also ein ewiges Hin- und Her zwischen den Kostenträgern - aber bislang mit immer gleicher Berechnungsgrundlage und gleichen Beträgen.

Nun bin ich ca. 4 Wochen vor dem Ende der 2. beruflichen Reha-Maßnahme leider wieder krank geworden und habe sofort KG beantragt. Das war vor 6 Wochen. Nun habe ich endlich den Bescheid der Krankenkasse bekommen und bin schockiert: Ich bekomme nur noch einen Bruchteil dessen (ca. 65%), was ich vorher an KG (Betrag X) bezogen habe. Kann das denn sein?

Ich habe mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse noch nicht sprechen können, aber mein Reha-Berater sagte, dass es durchaus sein kann, da im Gesetzestext das Hin- und Herwechseln zwischen den Kostenträgern nicht festgeschrieben sei und die Krankenkasse deshalb diese Grauzone nutzen könne, ihre eigenen Berechnungen anzustellen. Muss ich das so hinnehmen?

Ich stehe eh kurz vor der Aussteuerung und würde dann in den Bezug von ALG I gehen. Ich habe nun Angst, dass dann noch mal weniger berechnet wird.
Ich blicke in diesem Berechnungs-Dschungel nicht durch und bin psychisch eh stark belastet, dadurch dass ich keine Maßnahme zuende gebracht habe und ständig Rückfälle erleide. Nun wird der wirtschaftliche Druck immer größer und ich weiß nicht, wie ich meinen (Finaz-)Alltag noch aufrecht erhalten soll, wenn ich immer weniger Geld bekomme.

Meine Situation ist sicherlich nicht typisch - aber ich werde doch bestimmt nicht die Einzige sein, wo es mehrmals einen Wechsel zwischen den Kostenträgern gegeben hat?

Ich bin wirklich dankbar für jeden Tipp!

Liebe Grüße
Soreta

05.11.2010 10:23 • #1


M
Hallo Soreta,

erst einmal ein herzliches Willkommen hier im Forum .

Leider kann ich dir zum Wechsel der Kostenträger nichts schreiben. Aber empfehlenswert wäre, die Krankenkasse anzuschreiben mit der Bitte zu erläutern, wie die Berechnung deines Krankengeldes ist, da du das nicht nachvollziehen kannst.

05.11.2010 10:48 • #2


A


Hallo Soreta,

Berechnung der Reha Kosten bei einem Wechsel

x 3#3


S
Hallo mag,

danke für Deine Antwort! Ich werde auf jeden Fall auf den Bescheid warten und pro forma Widerspruch einlegen, um die Fristen zu wahren.

Ich habe jetzt noch mal mit der Krankenkasse telefoniert und man gab mir die Auskunft, dass es im SGB V da eine Neuerung gäbe, dass man nur noch 70% des Übergangsgeld bekommen würde und nicht mehr 70% des letzten Bruttoarbeitslohnes. Weiß darüber vielleicht jemand drüber Bescheid. Ich habe schon gegoogelt und kann nichts entsprechendes finden...

Meint Ihr, der VDK kann zu solch speziellen Fragen Antwort geben. Ich überlege, dort Mitglied zu werden...

05.11.2010 14:35 • #3


dragon
Hallo Soreta,
ich bin seit einigen Jahren Mitglied im VdK und bin bisher immer sehr gut beraten und vertreten worden.
Die können auch sehr viel für dich erledigen, wenn du ihnen eine entsprechende Vollmacht gibst.
Also ich beantworte deine Frage mal mit Ja, mach das.
Das ist natürlich nur eine Empfehlung.
LG
dragon

07.11.2010 03:25 • #4


S
Hallo Dragon,
ich bin nun Mitglied beim Vdk und werde morgen zu einer Beratung gehen - ich werde dann hier berichten.
Ich danke Dir für Deine Antwort!
LG
Soreta

16.11.2010 01:14 • #5

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