Laut Rentenversicherung kein Wahl-und Wunschrecht

T
Ich möchte euch um euren Rat bitten.Ich bin zur Zeit arbeitsunfähig und hatte nach Aufforderung durch die Krankenkasse einen Antrag auf eine Reha-Kur gestellt,die auch genehmigt wurde. Leider wusste ich nicht, dass ich eine Wunschklinik im Antrag angeben kann.Ich hatte den ausgefüllten Antrag an die Krankenkasse schicken müssen und von dort wurde alles an die Rentenversicherung weitergeleitet - die Krankenkasse hat mich über ein Wunschrecht nicht informiert . Die Rehakur wurde nun bewilligt,aber in einer Klinik, die einerseits sehr weit weg von meinem Kind ist und somit Besuche unmöglich macht , was ich als alleinerziehende Mutter (alleiniges Sorgerecht) nicht verantworten kann und auch von den Indikationen nicht besonders passend.Ich habe daher Widerspruch gegen die Klinikwahl eingereicht und eine Wunschklinik angegeben mit einer ausführlichen Stellungnahme meiner Ärztin, die eine Kur in weiterer Entfernung vom Kind für mich und das KInd weder medizinisch sinnvoll noch zumutbar hält und die Wunschklinik ausdrücklich wegen meiner Indikationen und Nähe zum Kind empfiehlt. Zwischenzeitlich erhielt ich einen Anruf der Krankenkasse, dass ich kein Wunschrecht hätte und die Rentenversicherung die Klinik bestimmen kann und wenn ich dort die Kur nicht antrete wird mein Krankengeld gesperrt. Zusätzlich teilte mir die Sachbearbeiterin der Rentenversicherung ebenfalls mit, dass ich kein Wunschrecht habe und die Rentenversicherung eine geeignete Kurklinik auswählt.Die von mir gewünschte Klinik hätte keinen Vertrag mit der Rentenversicherung Bund. Auf meinen HInweis, dass ich von der Klinikleitung erfahren habe, dass bereits mehrere Patienten der Rentenversicherung Bund dort zur Kur waren, erwiderte die Dame, dass das dann eben Einzelfälle gewesen seien - also geht es doch im Einzelfall und dann bin ich eben auch ein Einzelfall. Ich verwies nochmal auf meinen soziale Situation und die Stellungnahme meiner Ärztin hin und erhielt die Antwort, dass sie nicht mit mir diskutiert. Ist es hier auch jemand so ähnlich ergangen ? Habt ihr einen Rat,was ich jetzt tun kann ?

08.05.2008 11:34 • #1


Albarracin
Experte

08.05.2008 16:41 • #2


A


Hallo Tränenfee,

Laut Rentenversicherung kein Wahl-und Wunschrecht

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T
Hallo Albarracin,

danke für deine ausführliche Antwort. Die ganze Sache wird immer irrwitziger und daher möchte ich dich nochmal um deinen Rat bitten und hoffe, dass ich dich damit nicht nerve. Die ganzen Aussagen,dass ich kein Wahlrecht habe und meine Wunschklinik kein Vertragspartner sei, erfolgten nur telefonisch. Mittlerweile erhielt ich nun schriftlich eine Mitteilung und zitiere dir mal:

Ihrem Wunsch,die Leistungen in der von Ihnen genannten Einrichtung durchzuführen, können wir nicht entsprechen. Die Entscheidung über die Art und Weise der Durchführung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation steht im Ermessen der Deutschen Rentenversicherung Bund..... Die von Ihnen gewünschte Einrichtung kann nur ausgewählt werden, wenn Ihre Rehabilitationsleitsung einzig in dieser Einrichtung beziehungsweise der dortigen Abteilung erfolgreich durchgeführt werden kann. Des Weiteren müsste jede andere Einrichtung, die von der Rentenversicherung Bund betrieben wird oder mit der ein Belegungsvertrag besteht, ungeeignet sein.Zur Behandlung Ihrer Funktionsstörungen stehen uns mehrere geeignete rentenversicherungseigene Rehabilitationseinrichtungen als auch Vertragseinrichtungen zur Verfügung.Es verbleibt daher bei der von uns genannten Rehabilitationseinrichtung. Alternativ könnten wir Ihnen die Rehabilitationseinrichtung Fachklinik Alpenblick... anbieten.

Bin ich jetzt doof ? Das bedeutet doch, dass mir jedes Wahlrecht abgesprochen wird und es wird garnicht erwähnt, dass meine Wunschklinik kein Vertragspartner ist.
Der Irrwitz geht aber noch weiter.

2 Tage später erhielt ich dann schriftlich einen Bescheid und zitiere nochmal :

Wir freuen uns Ihnen einen stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation ...bewilligen zu können. Ihr Antrag wurde durch Ärzte unseres sozialmedizinischen Dienstes umfassend geprüft. Danach haben wir für Sie folgende geeignete Rehabilitationseinrichtung ausgewählt. Fachklinik Alpenblick.... Ihrem Antrag auf Änderung der Rehabilitationseinrichtung wird entsprochen. Der Bescheid vom .. ist damit gegenstandslos

Das ist doch ein Witz. Meinem Antrag auf Änderung wurde also angeblich entsprochen, obwohl er deutlich abgelehnt wurde und die nun festgesetzte Klinik Alpenblick ist nicht die von mir gewünschte Klinik, sondern wurde ohne mein Einverständnis und ohne Berücksichtigung der Stellungnahme und Empfehlung meiner Ärztin ausgewählt und entspricht nicht meinen Wünschen,da erneut weit entfernt von meinem Kind und auch nicht optimal bezüglich Indikationen.

Was sagst du zu einer solchen Vorgehensweise ? Hast du einen Rat was ich tun kann ?

12.05.2008 13:02 • #3


Albarracin
Experte

12.05.2008 14:06 • #4


T
Hallo Albarracin,

nochmals Danke für deine Antwort. Weißt du, ob die Möglichkeit besteht von der Rentenversicherung eine Liste der Vertragskliniken zu erhalten ? Generell habe ich einfach das Problem, dass ich auf den üblichen Internetseiten (rehakliniken.de etc) nur meine Wunschklinik in der Nähe gefunden habe. Alle anderen Kliniken mit entsprechender Indikation sind mindestens 150-200 km entfernt und somit hätte mein Sohn keine Möglichkeit mich am Wochenende zu besuchen.

12.05.2008 21:28 • #5


Albarracin
Experte

13.05.2008 09:40 • #6


T
Zitat von Albarracin:
Hallo,

Zitat:
nochmals Danke für deine Antwort. Weißt du, ob die Möglichkeit besteht von der Rentenversicherung eine Liste der Vertragskliniken zu erhalten ?

Das ist nicht ausgeschlossen, aber von der jeweiligen Institution (ex-LVA, ex-BfA) abhängig, ob die sowas `rausrücken.



Ich habe bei der Rentenversicherung Bund nachgefragt und erhielt die Antwort, dass keine Listen mit Vertragskliniken zur Verfügung stehen. Ich könnte gerne einen Klinikwunsch äußern und dieser wird dann geprüft. Ich wurde dann noch darauf hingewiesen, dass nach § 13 des SGB VI der Kostenträger die Rehabilitationseinrichtung bestimme. Also wenn dem so ist, dann ist doch das ganze Wahlrecht nichts wert und die Rentenversicherung könnte immer Wünsche ablehnen und nach Lust und Laune bestimmen.

20.05.2008 00:23 • #7


T
Zitat:
Du kannst gegen diese Klinik nochmal Widerspruch einlegen, bei mir hat es seinerzeit auch nach dem 2. Widerspruch geklappt. Aber suche dir wirklich eine Klinik mit Versorgungsvertrag, die deinen Bedürfnissen entspricht, sonst schalten die auf stur.


Ich habe nochmal genauer auf den Internetseiten meiner Wunschklinik nachgeschaut und dort steht u.a., dass als Kostenträger alle Rentenversicherungen - auch Bund- Vertragspartner sind. Dies steht dann aber im deutlichen Gegensatz zu den Aussagen der Rentenversicherung Bund, dass meine Kur in dieser Klinik nicht genehmigt werden kann,da sie kein Vertragspartner sei. Ich blicke da echt nicht mehr durch und bin völlig irritiert.

20.05.2008 00:32 • #8


Albarracin
Experte

20.05.2008 10:41 • #9


T
Hallo Albarracin,


danke nochmals für deine Antworten.

Irgendwie eiert meine Wunschklinik rum. Sowohl auf den Internetseiten als auch in den schriftlichen Info-Broschüren steht, dass sie Vertragspartner aller Rentenversicherungen (auch Bund) sind.

Da du dich rechtlich so gut auskennst, bringt es mir etwas für meinen Widerspruch,dass meine Wunschklinik einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V Sozialgesetzbuch für

Stationäre medizinische Rehabilitation / Heilverfahren (HV):
- Psychosomatik

hat ?

Darüber hinaus ist meine Wunschklinik zertifiziert nach ISO 9001: 2000
(Die Zertifizierungsstelle der TÜV SÜD Management Service GmbH bescheinigte der Klinik die Einführung und Anwendung eines Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001: 2000.)


Ich habe darüber hinaus auf der Internetseite einer anderen Klinik noch Ratschläge für die Durchsetzung des Wahlrechts und für einen Widerspruch entdeckt.Diese Klinik verweist nicht nur auf das SGB IX § 9, sondern zusätzlich auf SGB 1 § 33 , SGB V § 1 und GG Art. 2 (2). Vielleicht sind diese Ratschläge ja auch für andere Forumsmitglieder hilfreich. Was sagst du dazu ?

26.05.2008 11:03 • #10


Albarracin
Experte

26.05.2008 13:10 • #11


T
Ich habe Widerspruch bei der Rentenversicherung Bund eingelegt und nochmal auf mein Patientenwunschrecht und die berechtigten Gründe für meine Wunschklinik verwiesen sowie entsprechende Stellungnahmen meiner Ärztin etc. beigefügt.Jetzt warte ich mal ab. Ich habe aber noch eine Frage- solange jetzt noch nicht über meinen Widerspruch entschieden ist, darf die Krankenkasse mein Krankengeld streichen ? Die Sachbearbeiterin der Krankenkasse hat mir das nämlich telefonisch angedroht, falls ich die Kur nicht in der festgelegten Klinik antrete.

07.06.2008 17:16 • #12


Albarracin
Experte

07.06.2008 17:26 • #13


T
Zitat von Albarracin:
Hallo,

Zitat:
Die Sachbearbeiterin der Krankenkasse hat mir das nämlich telefonisch angedroht, falls ich die Kur nicht in der festgelegten Klinik antrete.


auch das ist Blödsinn. Aus der Wahrnehmung gesetzlicher Rechte darf Dir kein Nachteil erwachsen. Die Krankenkasse bewegt sich da auf sehr dünnem Eis. Da würde ich doch mal über Konsequenzen nachdenken, wenn meine Krankenkasse so agiert.



Danke für die Antwort. Aber so agiert ja nicht die Krankenkasse, sondern eine bestimmte Sachbearbeiterin- ansonsten hatte ich früher keine Probleme mit meiner Krankenkasse und bekam früher auch schon mal problemlos eine Mutter-Kind-Kur, aber dafür war dann eine andere Abteilung und eine andere Sachbearbeiterin zuständig. Erst seit meiner Arbeitsunfähigkeit ist diese Sachbearbeiterin für die Zahlung des Krankengeldes zuständig und versucht mich ständig unter Druck zu setzen- angefangen vom Zwangs-Termin beim medizinischen Dienst bis zum Zwang zur sofortigen Beantragung einer Reha-Kur. Genau diese Sachbearbeiterin hat mir auch am Telefon erzählt,dass ich kein Wahlrecht habe und der Kostenträger die Einrichtung bestimme und mir eben auch gedroht, das Krankengeld zu streichen.Ich habe ihr auch bereits am Telefon gesagt, dass sie ihre Drohungen und Einschüchterungsversuche unterlassen soll,aber sie erwiderte nur,dass das keine Drohungen seien,sondern sie müsse mir die Konsequenzen meines Handeln erläutern und das wäre dann eben die Streichung des Krankengeldes.Diese Telefonate kann sogar jemand bezeugen,der über Lautsprecher mitgehört hat und darüber hinaus hatte ich der Sachbearbeiterin auch ein Fax gesendet , in dem ich unser Telefonat inhaltlich zusammenfassend protokollierte (kein Wahlrecht und Androhung der Streichung des Krankengeldes) und darauf kam keine Reaktion, also glaubt sie sich völlig im Recht und leugnet nicht mal ihre Aussagen. Ich hätte gute Lust der Dame mal Ärger zu machen,aber sie hat wohl Narrenfreiheit und was kann man da schon machen.

07.06.2008 19:48 • #14


A


Hallo Tränenfee,

x 4#15


Albarracin
Experte

07.06.2008 23:26 • #15

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