Laufender Rentenantrag und Nahtlosigkeit - brauche Hilfe

S
Hallo Albarracin, Hallo mag,

ich habe einen EM-Rentenantrag gestellt, dieser wurde abgelehnt. Nun habe ich mit dem SOVD einen Wiederspruch eingereicht.
Erst war ich für den Arbeitsmarkt vorhanden (dazu hat mir die Tante vom SOVD geraten, da sie der Meinung ist das ich wenig Chancen hätte den Wiederspruch durch zu bekommen.) Nun habe ich alle Bewerbungen zurück gezogen, da ich mich nicht fit genug für eine Arbeit fühle bzw. auf dem Weg zu meinem letzten Vorstellungsgespräch eine Panikattake erlitten habe.
Nun hat mein Doc mich erst mal wieder krankgeschrieben, muss er das eigentlich tun wenn ich die Nahtlosigkeit in Anspruch nehmen möchte und aus Krankheitsgründen dem Arbeitsmarkt nach §125 SGBIII nicht zu Verfügung stehe? Oder Was sage bzw. schreibe ich der Tante von der Agentur für Arbeit?
Der Krankmeldung habe ich schon einen Zettel beigefügt das sie an den §125 SGBIII denken soll, würde das schon ausreichen?
Brauche ich mir auch keine Gedanken machen wenn im Juni mein Anspruch auf ALG1 ausläuft?
Was mache ich wenn der Wiederspruch auch abgelehnt wird, würde sich klagen lohnen?
Gilt dann auch die Nahtlosigkeit dann auch noch?

Vielen Dank für die Antwort
Eine etwas verzweifelte
Silke

28.02.2010 17:52 • #1


M
Hallo Silke,
Zitat:
Nun hat mein Doc mich erst mal wieder krankgeschrieben, muss er das eigentlich tun wenn ich die Nahtlosigkeit in Anspruch nehmen möchte und aus Krankheitsgründen dem Arbeitsmarkt nach §125 SGBIII nicht zu Verfügung stehe? Oder Was sage bzw. schreibe ich der Tante von der Agentur für Arbeit?
die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt würde ich mir auf jeden Fall ausstellen lassen und diese dem AA zukommen lassen (Kopie für deine Unterlagen anfertigen).

Du weißt ja selbst, lieber übervorsichtig sein als im Nachhinein nur Probleme wegen der Zahlung.

Zitat:
Der Krankmeldung habe ich schon einen Zettel beigefügt das sie an den §125 SGBIII denken soll, würde das schon ausreichen?
Wenn du dich schon beim AA persönlich wieder gemeldet hast, müßte das eigentlich reichen. Um aber auf der sicheren Seite zu sein, würde ich noch telefonischen Kontakt mit der Sachbearbeiterin aufnehmen und mir Notizen über dieses Gespräch machen.

Zitat:
Brauche ich mir auch keine Gedanken machen wenn im Juni mein Anspruch auf ALG1 ausläuft?
Wenn dein ALG 1 ausläuft, wird überprüft, ob dir ALG II zusteht bzw. solltest du vor Ablauf einen Antrag auf ALG II stellen.

Zitat:
Was mache ich wenn der Wiederspruch auch abgelehnt wird, würde sich klagen lohnen?
Das mußt du für dich entscheiden, denn keiner kann dir sagen, ob eine Klage erfolgsversprechend sein kann.

Zitat:
Gilt dann auch die Nahtlosigkeit dann auch noch?
Diese ist ja nur befristet (Bewilligungszeitraum wie ALG I) und wie schon gesagt, danach greift Hartz IV, sofern Ansprüche bestehen.

28.02.2010 19:04 • #2


A


Hallo Silke65,

Laufender Rentenantrag und Nahtlosigkeit - brauche Hilfe

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S
Hallo mag,

da braucht nichts überprüft werden ich bekomme kein HartzIV,weil mein Mann zuviel verdient.
Ja klar kann keiner sagen ob ich erfolg bei einer Klage habe.
Man das ist alles ein schei...., sorry für das Wort,hoffe das ich bald einen Bescheid bekomme, bloß dies wird dauern da die Berichte noch fehlen wie mir die Rentenversicherung schon mit geteilt hat. Morgen habe ich ja Termin bei meinen Hausdoc den muss ich fragen ob er schon seinen Bericht abgeschickt hat sonst muss ich ihn treten, von meinen Neurologen weiß ich das er den erst diese Woche schreiben wird,weil er dann in Url. geht. Bei dem Habe ich ja erst so spät einen Termin bekommen, obwohl die Dame an der Anmeldung wusste das es um die EM ging.
Man man mich ko.... das alles so an, das ich wegen jeden Kram den Ärzten hinter her laufen muss. Ja ich weiß dies müssen/mussten Andere auch.

Sorry fürs gefluche bloß ich bin allmählich fertig mit den Nerven Gruß
Silke

28.02.2010 20:35 • #3


M
Hallo Silke,

wenn dich einer versteht, bin ich das, denn ich habe das alles auch hinter mir.

Aber gottseidank ist das alles gut ausgegangen. Das GUT kann man verstehen wie man will

Es ist leider eine nervenaufreibende Zeit diese Ungewissheit.

28.02.2010 21:19 • #4


S
Hallo mag,

habe eben Post von der Agentur für Arbeit erhalten, das ALG 1 zum 29.03.10 ausläuft wegen Krankheit gem. nach § 117 SGB III, man ich könnte ko.... sorry für den Ausdruck, anscheinend interssiert es sie nicht das ich den Wiederspruch für die EM laufen habe und der §125 SGB III greift ist ihnen wohl egal.
Gut lege ich Wiederspruch mit dem Sozialverband ein, haben da ja Übung drin.
Mann mann, naja nehm ich das auch mit.

Schöne Grüße

Silke

30.03.2010 13:14 • #5


T
Hallo Silke.....

manno, kann das alles gut nachvollziehen....

Bin seit November 2008 im Widerspruch......
Bin nun seit fast 3 Jahren krankgeschrieben... Aber 1 12 Jahren im Widerspruch ist einfach nicht mehr auszuhalten. Warte jeden Tag auf einen Bescheid, wie immer er auch ausfallen mag. Seufz.....
Mein Abeitslosengeld ist auch ausgelaufen. Gleiche Situation wie bei Dir. Bekomme auch nicht ALG II, da ja mein Mann ein Einkommen hat.
Musste mich auch drum kümmern, wie ich weiter krankenversichert bin. Bin bei meiner Krankenkasse beitragsfrei versichert. (Kleiner Tipp).

Ganz doll Daumen drückers

tascana

30.03.2010 22:00 • #6


M
Hallo Silke,

gut, dass du nicht aufgibst und Widerspruch einlegst.

Habe manchmal den Eindruck, dass heutzutage überall versucht wird, erst einmal ablehnen und dann mal schauen,
wie derjenige sich verhält.

Kämpfe um dein Recht !!!! Es ist nervig, aber wenn du alles unternommen hast, fühlst du dich auch besser.

30.03.2010 22:13 • #7


Albarracin
Experte

31.03.2010 11:16 • #8

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