Nahtlosigkeit läuft aus, nur noch 2 Tage Alg1, was nun?

J
Hallo ihr Lieben,

ich beziehe noch bis zum 25.05.11 Alg 1 nach § 125 SGB III, das sind also nur noch 2 Tage. Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist noch nicht entschieden (allerdings von Gutachterin befürwortet). Der Berater der DRV hat mir gesagt, dass ich Überbrückungsgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen kann. Ich weiß nicht, ob ich Anspruch auf diese Leistung hätte, ich würde sicher ein halbes Jahr mit meinen Reserven hinkommen, aber es geht mir vor allem auch um Vericherungsschutz bei der Krankenkasse etc. Wo soll ich mich am Mi melden, damit ich keine Fristen verpasse? Wer kann mir weiterhelfen? Vielen, vielen Dank und Grüße von Juni

23.05.2011 19:16 • #1


M
Hallo Juni,

du solltest nicht bis Mittwoch warten, sondern dich morgen schon beim AA beraten lassen. Eventuell kannst du Hartz IV beantragen und dann wärst du auch versichert.

Vielleicht solltest du dich auch mal mit der Rentenversicherung telefonisch in Verbindung setzen, wie es mit deinem Rentenantrag aussieht.

23.05.2011 20:15 • #2


A


Hallo Juni,

Nahtlosigkeit läuft aus, nur noch 2 Tage Alg1, was nun?

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J
Hallo Mag,

vielen Dank für deine Antwort. Hab mich heute gleich drum gekümmert, allerdings konnte mir die Beraterin vom AA nicht wirklich weiterhelfen. Ich bin zum 26.05.11 bei der AfA abgemeldet und da ich der Vermittlung aufgrund meiner Erkrankung nicht zur Verfügung stehe, kann ich mich auch nicht arbeitslos ohne Leistungsbezug melden. Der § 125 SGB III bezieht sich nur auf das Arbeitslosengeld 1. Eine Art Überbrückungsgeld gibt es nicht und Anspruch auf Grundsicherung habe ich nicht. Wahrscheinlich werde ich vorläufig meinen Lebensunterhalt aus meinem Ersparten bestreiten müssen und kann nur hoffen, dass mein Rentenantrag positiv beschieden wird. Wie bereits geschrieben, hat die Gutachterin mir eine befristete Berentung empfohlen und dies der DRV mitgeteilt. Ich habe gestern bei der DRV nachgefragt, aber da konnte man mir nichts genaues sagen, sie sind noch beim Berechnen.
Heute früh habe ich mit meiner Krankenkasse Kontakt aufgenommen, solange das Rentenverfahren läuft, bin ich über die KVdR angemeldet, muss aber die Beiträge selbst bezahlen. Dennoch kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass ich mich jetzt nirgends weiter melden muss, allein schon wegen eventueller Anrechnungszeiten? Bin etwas ratlos...hab leider auch nichts Konkretes zu der Thematik gefunden. Oder hab ich eventuell doch noch Anspruch auf irgendeine Leistung?
Hoffnungsvolle Grüße von Juni

24.05.2011 11:30 • #3


J
Ich habe mich erneut mit der drv in verbindung gesetzt. Anrechungszeiten kann ich nachträglich per Nachweis der AU- Zeiten einreichen. Zusätzlich habe ich mich jetzt mit der Auskunft meines Jobcenters in Verbindung gesetzt. Dort wurde mir geraten, mich vorsichtshalber zu melden, um wenigstens einen Ablehnungsbescheid zu erhalten. Nun habe ich aber gerade gelesen, dass dieses Vorgehen nicht sehr sinnvoll ist, da ich ab Antragstellung vom Wohngeld ausgeschlossen wäre.

http://www.hartz-4-empfaenger.de/files/ ... d-lang.pdf

Dort steht unter anderem, dass die Nichtbeantragung von oder ein Verzicht auf ALG II/SozG zugunsten von Wohngeld stets möglich ist. Das heißt für mich, ich werde vorläufig nur Wohngeld beantragen, meine AU- Bescheinigungen weiter sammeln und darauf hoffen, dass die EM- Rente positiv beschieden wird.

Liebe Grüße von Juni

24.05.2011 15:29 • #4


M
Hallo Juni,

ich würde mich auch mal ans Sozialamt wenden, denn du bist nicht verpflichtet, dein gesamtes Vermögen aufzubrauchen.
Da gibt es ja auch Spielräume. Beraten lassen kann man sich ja mal.

24.05.2011 19:13 • #5


J
Danke Mag, ich werde morgen sehen, ob es noch Möglichkeiten gibt. Dieser ganze Prozess ist doch ziemlich erschöpfend, merke, die Ungewißheit zerrt an meinen Kräften....

25.05.2011 16:02 • #6


M
Hallo Juni,
Zitat:
Dieser ganze Prozess ist doch ziemlich erschöpfend, merke, die Ungewißheit zerrt an meinen Kräften...
das kann ich voll und ganz verstehen und deshalb ist es auch wichtig, dass du den Kopf nicht in den Sand steckst, sondern alles Erdenkliche versuchst.

Du wirst sehen, im Nachhinein wird es dir ein gutes Gefühl geben, dass du alles unternommen hast.

25.05.2011 20:53 • #7


J
Danke liebe mag, für deine aufbauenden Worte. Ich habe leider nicht mehr soviel erreicht. Auf Nachfragen wurde mir bestätigt, dass ich mich zwar beim Jobcenter anmelden kann (es gibt wohl eine ähnliche Regelung wie Nahtlosigkeit bei der AfA), aber finanzielle Unterstützung definitiv nein. So bleibt mir tatsächlich nur die Variante mit dem Wohngeld und das Hoffen darauf, dass bald ein positiver Bescheid ins Haus flattert. Drück(t )mir bitte die Daumen....
Vielen Dank und liebe Grüße von Juni

28.05.2011 12:20 • #8

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