Zahlungslücke zwischen ALG1 und Erwerbsminderungsrente

Schwabenengel

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Hallo,

Mein Rentenantrag ist im erste Anlauf durch gegangen...allerdings mit einem Beginn der mir schleierhaft ist.

Ich müsste mich freuen und kann es irgendwie nicht...allerdings liegt es daran dass der Bescheid mein Antreiber zur Selbstabwertung jetzt wieder verstärkt hat. Deshalb bin ich traurig und durcheinander und kann gar nicht mehr klar denken...

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Ich habe am 26.02.10 meinen Rentenantrag gestellt. Am 26.03.10 war der Termin beim Gutachter.Am 04.05.10 (mein Bescheid bekam ich heute per Post) wurde entschieden, dass ich Rente wegen voller Erwerbsminderung bekomme.

Darüber bin ich erst einmal froh. Eine Klage /Widerspruch usw. wie es hier schon bei anderen gewesen ist... scheint mir wohl erspart zu sein.
Die Berichte der anderen habe mir in den letzten Wochen/Tagen ganz schön Kopfzerbrechen bereitet.

Allerdings beginnte die Rente erst ab 01.09.10 für 18 Monate (31.03.12).
Die Rentenstelle (Ende 02/09)und die Agentur für Arbeit (Anfang 03/09) sagten mir, dass der Bescheid dann rückwirkend ab Antragstellung genehmigt werden wird und auch rückwirkend verrechnet werden würde.

Begründung zum Beginn ab 01.09.10 im Schreiben

Auszug aus dem Schreiben:
Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung

" Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

Die Ansruchsvorausetzungen sind ab 26.02.10 erfüllt."


Beginn Ihrer Rente
"Wir leisten die Rente ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit, weil die Rente befristet ist"

Jetzt habe ich doch ein paar Fragen.

Der Beginn de Rente verstehe ich überhaupt nicht....
Wieso ist der Beginn erst ab 01.09.10 und nicht ab 26.02.10 (Tag der Antragstellung)???

Ich habe bis Ende Juni eigentlich noch Anspruch auf ALG1. Vom dem lebe ich derzeit.
Muss ich die jetzt bis 26.02.10 zurück zahlen?

Wie bin ich krankenversicherungstechnisch(auch rückwirkend ab 26.02.10) versichert???
Muß ich jetzt meine Krneknversucherung ab 26.10 zurück zahlen?

Vorallem, sollte das ALG 1 doch bis zum Anspruchsende bezahlt werden wie bin ich im Juli August versichert.

Habe ich bis Ende Augsut jetzt gar kein Einkommen mehr......

Ich verstehe es nicht...
Ich kann jetzt nicht arbeiten das ist medizinisch bewiesen und trotzdem läuft die Rente erst ab 01.09.10?? wall
Von was lebt es sich?

Ich bitte jetzt um Hilfe von Euch die sich da eher auskennen als ich, um mich ein bisschen auf zuklären ob der Bescheid so rechtens ist und was ich tun kann. Da wäre ich sehr dankbar dafür und das wäre sehr lieb.

Ich habe jetzt wirklich Angst keine Versicherungschutz mehr zu haben.
Ich bin in laufender Psychötherapie und gerade im Juli/ August ist ein stationärer Intervall 2 geplant. Die Krankenkasse hat die Zusage schriftliche Zusage gegeben.

Wie sieht denn da jetzt die Zusage von der Krankenkasse für diesen Aufenthalt aus im Hinblick auf diesen Bescheid?
Der Aufenthalt ist ja vor Rentenbeginn..

Muß ich/darf ich mich mit dem allen nochmals an die Rentenstelle wenden?

Wann muss ich der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit bescheid gegeben, gerade weil mir der Beginn so komisch vorkommt.
Wer kann noch beraten?
Oder muss ich wegen dem Beginn Einspruch einlegen..

Vielen Dank für die Hilfe!

Liebe Grüße
Schwabenengel, der sich mal wieder nutzlos vorkommt

#1


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Albarracin

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Hallo schwabenengel,

so ganz kann ich Dir Deine Befürchtungen nicht nehmen.

a. Bei jeder befristeten Erwerbsminderungsrente wird ein fiktiver "Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit" festgestellt. Liegen keine ärztlichen Hinweise/Aussagen zu einem früheren Beginn vor, ist das der Tag der Antragstellung. Eine "Aussteuerung" bei Arbeitsunfähigkeit ist für einen Rententermin idR völlig unerheblich.

b. In der Tat ist es zwingende Rechtsfolge des § 101 Abs. 1 SGB VI,
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__101.html
das die Zahlung erst sieben Monate nach Beginn der EU beginnen kann, wobei immer auf den jeweiligen Monatsersten abgerundet werden muß. So kommt der beginn Deiner Rentenzahlung zustande.

c. In der Tat gibt es bei Unterhaltsleistungen nach dem SGB eine Art "Rangfolge". Es dürfen keine Doppelzahlungen geleistet werden. Bei Unterhaltsleistungen lautet diese Rangfolge (die Ausnahme BG-Rente lassen wir mal beiseite):
1. Rente
2. Krankengeld
3. ALG I
4. ALG II
Wird eine höherrangige Leistung gezahlt, erlischt automatisch der Anspruch auf eine niederrangige Leistung, auch rückwirkend.

d. Ansprüche können gegeneinander verrechnet werden, allerdings nur für Zeiträume, in denen ein tatsächlicher Leistungsanspruch bestand und nur maximal in Höhe der höherrangigen Leistung. Dies verrechnen die Sozialleistungsträger automatisch miteinander. Daher kann nie ein Nachzahlungsanspruch für die Vergangenheit ggü. dem Leistungsbezieher entstehen, wenn dieser nicht geschummelt hat. Im ungünstigsten Fall wird lediglich eine evtl. Nachzahlung für vorhergehende Zeiten aufgebraucht.
Bei Dir kein schon deswegen kein Rückzahlungsanspruch entstehen, weil die tatsächliche Rentenleistung erst noch beginnt und das ALG I bis dahin aufgebraucht ist. Die Mitteilungen, die Du diesbezüglich bekommen hast, sind rein bürokratische vorsorgliche Anspruchsanmeldungen, falls sich noch was ändert, um evtl. Verjährung zu verhindern.

e. Für die Monate Juli/August stellt sich erst mal die Frage, ob Du Anspruch auf ALG II hättest. Auch bei minimalem Anspruch wärst Du dann weiterhin gesetzlich krankenversichert. Die Bewilligung des stationären Aufenthalts bliebe bestehen.

f. Falls Du keinen Anspruch auf ALG II hättest (weil Dein Mann zuviel verdient), fallen mir zwei Lösungsmöglichkeiten ein. Entweder kannst Du Dich für zwei Monate bei Deiner Krankenkasse freiwillig versichern gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
und danach lebt wieder (bei derselben Kasse) der Anspruch auf gesetzliche KV wieder auf. Auch dann sollte der Maßnahme nix im Wege stehen.
oder
Du mußt Dich bei der PKV Deines Mannes mitversichern, wobei ich nicht weiss, ob so was nur für zwei Monate einfach möglich ist.

Deine Krankenkasse sollte Dich hier eigentlich ausführlich beraten können.

Du kannst Dich aber auch gegen den Bescheid wehren. Man kann gegen jeden behördlichen Bescheid auch nur in Teilen vorgehen. Du kannst also gegen diesen Bescheid sowohl wegen des Beginns der Rente Widerspruch einlegen als auch gegen die Dauer. Wenn man das formal richtig macht (dafür braucht es halt professionelle Beratung vor Ort), wird dadurch der Rentenanspruch als solcher nicht gefährdet, sondern nur der Rahmen des Rentenanspruches. Da könnte es schon wichtig sein, daß Deine Leistungsfähigkeit bereits vor dem 26.02. nur max. 20 Std. betrug und somit evtl. bereits eine Teilerwerbsunfähigkeit vorlag.

Inwieweit eine sofortige Strweichung des ALG I jetzt rechtmäßig wäre, wie von sonnenblume geschildert, kann ich nicht genau sagen

08.05.2010 18:19 • #8


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A


Hallo Schwabenengel,

Zahlungslücke zwischen ALG1 und Erwerbsminderungsrente

x 3#3


S

Sonnenblume20
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Lieber Engel,

Zitat von Schwabenengel:
Die Tatsache, dass selbst die Sachbearbeiterin in der Rentenstelle mir nicht erklären konnte warum bei ein befristeteten EU -Rente ein Wartezeit von 6 Monat entsteht.

Das verstehe ich auch leider nicht. Es macht auch keinen Sinn! Wenn dann 6 Monate später doch rückwirkend zum urspünglichen Rentenbeginn gezahlt wird und dann wieder mit sämlichen anderen Behörden verrechnet werden muss, dann stellt sich mir auch die Frage, ob das nicht einfach nur unnötiger Verwaltungsaufwand ist.
Selkbst aber auch bei8 einer unbefristeten REnte verstehe ich es nicht, das ist genauso unlogisch. Es steht den Menschen zu und sie müssen 6 Monate warten!

Ich kann Dich sehr gut verstehen, Du bist jetzt in der misslichen Lage, zu schauen, mit welchen Geldern Du die Zeit bis dahin überbrückst. Wenigstens bekommst Du das ALG 1 bis zum Anspruchsende bezahlt und musst nicht gleich zum Sozialamt.

Ich hatte jetzt einfach Glück. Da mein Rentenbeginn auf September letzten Jahres zurückdatiert wurde und mein Bescheid ja im März kam, hatte ich die Wartezeit ja schon erfüllt.Deswegen hat das AA wahrscheinlich auch die Zahlung des ALG sofort aufgehoben.
Weil in meinem Rentenbescheid stand, dass per 01.06.2010 erst gezahlt wird, hatte ich natürlich auch Panik, denn das AA hat per 19.04. das ALG 1 aufgehoben.
Die Nachzahlung, die für mich entstanden ist, weil das ALG1 niedriger war, als meine Rente (freu, das hätte ich nie gedacht) habe ich aber mittlerweile auch schon bekommen. Nur muss ich jetzt aber mit der nächsten Zahlung bis 30.06.10 warten, denn die Rente wird im Nachhinein (also am Monatsende für den laufend Monat gezahlt). Ich habe noch den Vorteil, dass ich vor kurzem eine kleine Abfindung bekommen habe und ich die Zeit, falls es finanziell nicht gereicht hätte, damit überbrücken kann.

Aber was machen denn nun die Menschen, die das nicht haben? Die sitzen erst mal in der Tinte!

Deswegen bin ich auch sehr daran interessiert, wenn sich hier jemand zu Wort meldet, der den Grund für diese Wartezeit kennt.

Ich wünsche Dir weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen und immer Menschen an Deiner Seite, die Dir helfen!

13.05.2010 02:30 • #18


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Schwabenengel
Hallo Wolfgang,

ich habe eben dies im Forum gefunden:

5.Rente wegen voller Erwerbsminderung (EU-Rente)
Die EU-Rente wird nur dann auf Antrag gewährt, wenn aus gesundheitlichen Gründen eine Tätigkeit am „Allgemeinen Arbeitsmarkt“ (s. Nr. 7) von unter 3 Std./täglich möglich ist. Die Rente ist grundsätzlich befristet (§ 102 Abs. 2) bis zur Gesamtdauer von max. 9 Jahren, danach kann sie nur noch unbefristet gewährt werden. Die Rente wird frühestens ab dem siebten Monat nach Eintritt der EU gewährt.

Was wird als "Eintritt" definert???

Der Tag der Antragstellung etwa ??
Ich bin seit Anfang Oktober schon ausgesteuert. Vollarbeitsfähig bin ich laut Attest schon lange nicht mehr.
Direkt nach der Entlassung im Oktober hies es max. 20 Stunden... Dann ging es bei mir nochmals richtg bergab.

Grüße
Schwabenengel

#2


S
Hallo Schwabenengel,

ich schreibe Dir mal, wie es bei mir war.

Ich wurde letztes Jahr im Juli ausgesteuert. Danach erhielt ich ALG 1. Aufgrund meiner Arbeitsunfähigkeit musste ich auf Aufforderung des AA im September 2009 einen erneuten Rehaantrag stellen, obwohl ich erst im Sommer 2008 eine achtwöchige Reha absolviert habe.
Dieser Rehaantrag wurde im Dezember abgelehnt. Daraufhin habe ich per01.01.2010 einen Rentenantrag gestellt, der mir auch im März 2010 rückwirkend zum 01.09.2010 genehmigt wurde. Rückwirkend zum 01.09.2010 deswegen, weil ich dort meinen 2. Rehaantrag gestellt habe, der wohl jetzt in einen Rentenantraqg umgewandelt wurde, weil keine Chance gesehen wurde, dass meine Erwerbsfähigkeit durch eine Reha wiederhergestellt werden kann.

Die DRV hat mir eine Aufstellung geschickt, wieviel sie nachzahlen wird. Den Rentenbescheid habe ich sofort der AA zukommen lassen, die dann wiederum eine Zusammenstellung gemacht haben, wieviel sie von der DRV bis 01.09.2009 zurückhaben wollen. Der Rest wurde jetzt an mich überwiesen. Es ist aber wohl so, dass die Rente zwar ab einem gewissen Zeitpunkt genehmigt wird, die erste Zahlung aber wohl erst 7 Monate später erfolgt (allerdings dann wohl rückwirkend, Du wirst also eine höhere Nachzahlung erhalten, aber in der Zwischenzeit musst Du schauen, wo Du Geld herbekommst, ALG II oder Sozialgeld etc.). Ich hatte Glück, weil mein Rentenbeginn der 01.09.2009 war, somit sind die sieben Monate schon rum und ich habe nahtlos mein Geld weiter erhalten. Wäre der Rentenbeginn erst jetzt gewesen, dann hätte ich ALG II beantragen müssen bis zur Auszahlung der Rente.
Das AA hat sofort, als sie den Rentenbescheid erhalten haben, die Zahlung des ALG 1 aufgehoben.

Dein Rentenbeginn ist wohl der 26.02.2010, die Zahlung erfolgt allerdings erst 7 Monate später, wie ich das verstanden habe.

Am besten nimmst Du den Bescheid, gehst zum Arbeitsamt und fragst nach, was jetzt passiert, wie Du jetzt vorgehen kannst und vor allem, wie Dein Einkommen bis zur Rentenzahlung gesichert werden kann.

#3


M
Hallo Schwabenengel,

da du zu diesem Thema schon in einem anderen Bereich geschrieben hast ueber-1-jahr-arbeitsunfaehig-beantrage-jetzt-eu-rente-t18814.html , sind einige Fragen von uns schon beantwortet worden.

Du solltest auf jeden Fall mit der Rentenversicherung Kontakt aufnehmen und bzgl. des Bewilligungstermins nachfragen.

#4


Schwabenengel
Hallo Mag,

Im Thread von Maja43 sind leider nicht die Fragen zur Krankenversicherung beantwortet worden. Wolfgang hat mich zum Status gefragt und ich hatte ihm dort geantwortet. Muss ich jetzt rückwirkend noch ALg1und Krankenversicherung ab 26.02.10 nach zahlen.

Das macht mir am meisten Angst. Da wär ich sehr froh wenn ihr, wenn ihr es denn wisst jetzt über das Wochenende etwas beruhigen könnt.
Mein Nerven leigen mir bezügl. der Nachzahlung und Versicherung gerade richtg plank.

Grüße
Schwabenengel

#5


H
Hallo,

genau kenne ich mich da auch nicht aus. Aber ich glaube, gehört zu haben, dass wirklich nur das mit der Krankenkasse verrechnet wird, was auch bis daher von der Krankenkasse gezahlt wurde, aber auf keinen Fall mehr. Soll bedeuten: Wenn du z. B. 800 € Krankengeld bezogen hast, wird auch nur 800 € verrechnet. Bezüglich des Beginns der Rentenzahlung hab ich das hier gefunden:

Die Rente wird ab Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet (§ 101 Abs 1 SGB VI).

Das bedeutet: Die DRV hat festgestellt, dass du ab 26.2.2010 erwerbsgemindert bist und ab 26.09.2010 die Zahlung erhältst (hier jetzt 01.09.2010).

Wo du allerdings Geld für die Zeit von Juli 2010 bis August 2010 her bekommst, weiß ich allerdings auch nicht.

Ich weiß allerdings genau, daß du nichts zurückzahlen mußt, was du nicht erhalten hast. Auch kein Arbeitslosengeld, Krankenversicherung usw. Die Arbeitsagentur hat ab 26.2.2010 Krankenversicherung usw bezahlt. Das wird jetzt mit der Rente verrechnet. Wenn du mehr Arbeitslosengeld als Rente bekommen hast, mußt du nicht draufzahlen.

LG Heike

#6


M
Hallo Schwabenengel,

bei rückwirkender Bewilligung der Rente ist es schon richtig, dass du nichts zurückzahlen mußt, auch wenn dein Krankengeld bzw. AGL höher war als die bewilligte Rente.

Aber was mich bei dir stutzig macht, ist die Bewilligung erst ab 01.09.2010. Es ist ja richtig, du mußt ja bis dahin von irgendetwas deinen Lebensunterhalt bestreiten bzw. mußt ja auch krankenversichert sein.

Ich kenne es nur, dass eine Rente vom Datum der Antragstellung bzw. vom Rehaantrag bewilligt wird. Oder ist bei dir Antragsstellungsdatum gleich erste Arbeitunfähigkeit ? In solch einem Fall würde dir ja bis zur Bewilligung Krankengeld
bzw. ALG zustehen.

Ich kann gut verstehen, dass du sehr beuhrigt bist, bei solch einer Unstimmigkeit. Vielleicht kann ja Wolfgang dir hierzu noch etwas sagen.

Aber wie gesagt, mach dir Notizen und rufe bei der Rentenversicherung und Krankenkasse an, damit du Klarheit bekommst.

#7


Albarracin
Experte

#8


Sarah
Zitat von Albarracin:
der (bei derselben Kasse) der Anspruch auf gesetzliche KV wieder auf. Auch dann sollte der Maßnahme nix im Wege stehen.
oder
Du mußt Dich bei der PKV Deines Mannes mitversichern, wobei ich nicht weiss, ob so was nur für zwei Monate einfach möglich ist.


Den Teil kann ich beantworten...

Eine PKV wird aus zweierlei Gründen nicht möglich sein. Zum einen ist mir kein Unternehmen bekannt, dass solche kurzfristigen Verträge abschließt - einfach aus wirtschaftlichen Gründen. Die "Einrichtung" eines Vertrages kostet (ohne Vermittlervergütung) so ungefähr 3 Monatsbeiträge. Somit wäre ein 2-Monats-Vertrag ein Minusgeschäft. Zum anderen würde man aufgrund deines Gesundheitszustandes kein Angebot in Zusammenhang mit der medizinischen Risikoprüfung machen. Und ein Annahmezwang besteht in die Konstellation nicht.

Als rechtliche Grundlage für eine GKV-Mitgliedschaft würde ich aber statt §5 eher §9 SGB V sehen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html Die Prämienhöhe für eine solche Mitgliedschaft müsste ich bei Interesse mal nachgucken. Ich habe zwar erst letzte Woche eine Schulung zu dem Thema gehalten, aber manche Zahlen kann ich mir einfach nicht merken verl_023.gif

#9


Albarracin
Experte

#10


S
Hallo Schwabenengel,
bei mir war es auch so, dass meine Rente rückwirkend gezahlt wurde
und somit hat die Krankenkasse und das Arbeitsamt geprüft ob Rückzahlungsansprüche bestehen.
Bei mir war es dann so, dass die Rentenversicherung mit dem Arbeitsamt die Rentennachzahlung verrechnet hat
d.h. ich habe nicht viel von dieser eigentlich höheren Nachzahlung gesehen.

Krankenkassenbeiträge musste ich auch nachzahlen aber nur
weil bei mir eine private Versicherung bei Erwerbsminderung auch zahlt und diese Summe die ich nachzahlen musste war recht hoch.

Als ich mein Rentenbescheid erhalten hatte wurde mein ALG1 auch sofort eingestellt.

Sofern das bei Dir kein Druckfehler ist mit Deinem Rentenbeginn könnte ich mir vorstellen,
dass Du vielleicht erstmal ALG2 oder Sozialhilfe beantragen könntest um die Zeit bis zum Rentenbeginn zu überbrücken.
Dann wärst Du ja auch Krankenversichert.

Alles Gute
Strand

#11


Sarah


Ist ja kein Problem, du hast definitv mehr Gesetze im Kopf als ich Den Bereich des SGB V habe ich nur häufig in meinen Veranstaltungen drin. Ansonsten sind eher MB/Krankenkasse, MB/KT und AVBs privater BU-Versicherungen meine Welt

#12


Schwabenengel
Hallo Wolfgang un pubuka,

Vielen Dank für Deine/Euere ausführliche Antwort. Ich bin ehrlich froh, dass ihr so gut Bescheid wisst und Euer Wissen am Wochenende hier einbringt.

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Ich habe derzeit wirklich das Pech, dass solche komischen Ämterbescheide bei mir immer am Freitag aufschlagen und das Wochenende dann innerlich ein Chaos ist.

Zur Feststellung der teilweisen Erwerbsunfähigkeit. Es gab im November 2008! bereits schon ein Attest, daß nur noch 22 Stunden möglich sind. Aus gestelt vom Hausarzt. Das musste damals der Agentur für Arbeit vorlegen. Vorher hatte ich 30 Stunden als nach Definition der Agentur für Arbeit Vollzeit gearbeitet.
Am 08.10.09 war ich aus gesteuert. Im letzten Klinikbericht vom 13.10.09 stand, dass ich nur max. 20 Stunden arbeiten darf.

Das ist das was mich im nach hinein so ärgert, dass der Tag der Antragstellung gleich als Eintritt der Erwerbungsunfähigkeit an gesehen wird. Es gibt frühere Atteste die bescheinigen, dass ich nicht mehr voll hätte arbeiten können.

An wenn muss ich mich genau wenden bezüglich prüfen eines Einspruches?

Im VDK bin ich kein Mitgleid. Wir haben eine Rechtschutzversicherung.
Ist die hiesige Rentenstelle, dort hab ich den Antrag gestellt, der richtige Ansprechpartner.
Irgendwie will ich den Beginn der Erwerbunfähigkeit nicht ganz so akzeptieren. Wenn die Atteste nicht gewesen wären hätte ich es als "Pech" gehabt wohl akzeptiert müssen.
Außerdem gab es ein Gutachten von der Agentur für Arbeit datiert dieses Jahr Nitte Januar. Da wurde bereits die volle Arbeitsunfähigkeit attestiert.

Liebe Grüße
Schwabenengel

#13


Albarracin
Experte

#14


A


Hallo Schwabenengel,

x 4#15


Schwabenengel
Hallo Wofgang und die naderen,

Danke nochmals für die Info´s. Das war das richtige Startwissen für diese Woche..

Heute habe ich mit der Agentur für Arbeit telefoniert. Das Alg 1 bekomme ich bis Anspruchsende.

Tja nun wird s heftig.

Im Juli und August kein Einkommen aber ein Beitrag von mindestens 140 Euro/Monat zusätzlich als freiwillige Krankenversicherung.
Dazu käme noch der gesetzliche Beitrag beim stationären Aufenthalt mit 280 Euro.

Damit gehen mir jetzt die Lichter aus. Der Intervall 2 (akuter Krankenhausaufenthalt) ist dieses Jahr finziell und dnn zeitlich wegen meiner Tochter nicht mehr möglich. Im Juli und August geht finanziell nicht´s mehr und zum Rentenbeginn kommt zwei Wochen später der Schulbeginn und somit ist die Therapie für die nächsten 14 Monate erledigt (nächste Sommerferien 2011).

Es war so gedacht, dass ich im Sommer den Intervall 2 mache.
Ich bin seit heute in ein riesiges Loch gefallen.

Kämpfen könnte ich nur noch mit einem Teilwiederspruch aber ich weiss nicht wie und ob es überhaupt was bringt...wielange das Verfahren geht.

Liebe Grüße
Schwabenengel

#15

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