Bekomme ich weiterhin ALG1 bei Widerspruch EM-Rente?

S

Strand
Mitglied

81
9
Hallo,
ich hab schon wieder eine Frage die mich beschäftigt und nicht mehr los lässt. smilie_denk_04.gif

(Ich mach mir schon wieder Sorgen über Sorgen 154.gif )

Ich bekomme ALG1 "Nahtlosigkeitsregelung", habe EM Rente beantragt.
Wenn die Rentenversicherung die Rente erst ablehnen sollte und ich in Widerspruch gehe bekomme ich dann weiterhin ALG1 oder wird das gleich gestrichen???

Also ALG1 "Nahtlosigkeitsregelung" wenn man Widerspruch eingelegt hat?

Weiß das jemand von Euch?

Lieben Gruß
Strand

#1


M
Hallo Strand,
Zitat:
Wenn die Rentenversicherung die Rente erst ablehnen sollte und ich in Widerspruch gehe bekomme ich dann weiterhin ALG1 oder wird das gleich gestrichen???
ALG1 wird nicht gestrichen, erst wenn die Anspruchszeit ausläuft und wenn Du kein weiteres Einkommen hast, kannst Du Hartz IV beantragen.

Schöne Grüße
mag

#2


A


Hallo Strand,

Bekomme ich weiterhin ALG1 bei Widerspruch EM-Rente?

x 3#3


S
Hallo mag,

vielen Dank für die Info.!
Mein Anspruch auf ALG1 besteht noch bis 04.2010. Nun bin ich aber etwas beruhigter 018.gif

Lieben Gruß
Strand

#3


T
Hallo Strand,

bin auch im Widerspruch mit meiner Rente. Warte jeden Tag auf Bescheid....seufz.

Arbeitslosengeld wird weiter gezahlt.

Weiss allerdings auch nicht, wenn der Widerspruch abgelehnt wird und ich eine Klage beim Sozialgericht einreichen muss, ob ich dann noch Anspruch auf ALG I habe.

Drückers ganz lieb

tascana

#4


S
Hallo tascana g020

Danke für Deine Info.!

Ich drücke Dir ganz doll die Daumen, dass Du Deine Rente durch bekommst!!

Dieses Warten auf den Bescheid ist ganz schön belastend, nicht wahr?

Hoffentlich musst Du nicht auch noch klagen.

Lieben Gruss
Strand

#5


Albarracin
Experte

#6

Pfeil rechts