Umwandlung Rehaantrag in Rentenantrag? Was bedeutet das?

D
Hallo Ihr Lieben,

ich habe heute mal wieder eine Frage bezüglich Rente und Reha.
Ich bin seit 11/07 krankgeschrieben mit den Diagnosen schwere rezidiviernde Depression und Borderline.
Ich war ein halbes Jahr in der Psychiatrie, sowohl stationär und auch teilsttionär. Zwischenzeitlich habe ich einen Schwerbehindertenausweis GdB 50 unbefristet bekommen.

Im Mai 08 habe ich eine Reha beantragt, welche im Oktober nach Ablehnung und Einlegung eines Widerspruches meinerseits dann im Oktober auch bewilligt wurde.
Auf Anraten meiner behandelnden Ärtzte beantragte ich im November 08 die EU-Rente.
Nun hatte ich gedacht, dass ich bald einen Termin für die Reha bekäme ( Wartezeit der Klinik bis zum halben Jahr ), aber
heute nun bekam ich ein Schreiben der Rentenversicherung, worin mir mitgeteilt wird, dass Sie beabsichtigen die
Rehabewilligung in drei Wochen aufzuheben und ich könne mich wenn ich möchte dazu äußern.
Der Grund wäre wohl, dass die Rehaklinik der Meinung ist, dass Rehabilitationsunfähigkeit bei mir vorliegt und ich in akut stationäre Behandlung wieder soll.
Abgesehen davon, habe ich selber schon riesige Bedenken und Ängste vor der Reha gehabt, ob ich dem ganzen Rehaalltag
gewachsen bin, aber letztlich hätte ich es versucht.

Nun meine Frage: Was haltet Ihr davon und was bedeutet das nun für meinen Rentenantrag ?
Es wäre schön, wenn Ihr mir ein paar Tipps dazu geben könnet.

Viele Grüße Dena

28.01.2009 19:09 • #1


M
Hallo Dena,
Zitat:
Nun meine Frage: Was haltet Ihr davon und was bedeutet das nun für meinen Rentenantrag ?

so wie ich das verstehe, wird Dein Rehaantrag bei einer Bewilligung der Rente in einen Rentenantrag umgewandelt, d.h. die Rente würde rückwirkend bewilligt. Würde aber auf jeden Fall den Sachbearbeiter bei der DRV anrufen und mir das mal erklären lassen.

Schöne Grüße
mag

28.01.2009 21:13 • #2


A


Hallo dena,

Umwandlung Rehaantrag in Rentenantrag? Was bedeutet das?

x 3#3


D
Habe noch eine Frage dazu:

Ist die Aufhebung der Reha nun von Vorteil für die Bewilligung der Rente oder kann es durchaus sein, dass sie abgelehnt wird ?

Viele Grüße Dena

29.01.2009 01:19 • #3


M
Hallo Dena,
Zitat:
Ist die Aufhebung der Reha nun von Vorteil für die Bewilligung der Rente oder kann es durchaus sein, dass sie abgelehnt wird ?


Ob die Rente bewilligt wird, hängt viel von den Gutachtern bzw. von Deinen Ärzten ab. Bei mir war es so, dass die Reha abgelehnt und mein Rentenantrag bewilligt wurde, da ich nicht rehafächig war.

Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, dass Dein Rentenantrag bewilligt wird.

Schöne Grüße
mag

29.01.2009 11:43 • #4


D
hallo mag,

vielen Dank für deine antworten. Ich habe aber noch zwei Fragen.
Wurde deine rente nach erklärung deiner rehaunfähigkeit zügig bewilligt oder muss man dann
das ganze prozedere wie gutachter usw. noch durchlaufen ? Muss jeder vor bewilligung der rente zum gutachter oder
reicht die einschätzung der behandelten ärzte ?

zum zweiten habe ich noch bezüglich betriebsrente eine frage. Wir haben so ein versorgungssystem und ich bin seit
20 jahren bei meinem ag angestellt. Kann man wenn man eu-rente bezeiht auch betriebsrente beziehen oder ist diese für die normalealtersrente vorgesehen. Wenn ja, wird aber wohl auch nicht viel übrig bleiben, weil ja viel versteuert wird.
Kennst du dich da vielleicht auch aus.

Oh man, das war jetzt aber viel. Ich habe aber soviele Fragen und weiß auch nicht wo ich mich hinwenden soll.Menem AG habe ich über meinen rentenantrag noch nichts gesagt, wollte das erst tun, wenn es wirklich zur eu-rente kommt.

viele liebe grüße von dena

30.01.2009 18:18 • #5


M
Hallo Dena,
Zitat:
Wurde deine rente nach erklärung deiner rehaunfähigkeit zügig bewilligt oder muss man dann
das ganze prozedere wie gutachter usw. noch durchlaufen ?

nachdem mir die Reha nicht bewilligt wurde, habe ich Rentenantrag im April gestellt. Im Juni/Juli mußte ich zu zwei Gutachtern (weil zwei verschiedene Erkrankungen), im August habe ich dann meinen Rentenbescheid erhalten.
Zitat:
Muss jeder vor bewilligung der rente zum gutachter oder reicht die einschätzung der behandelten ärzte ?

Manchmal wird auch nach Aktenlage entschieden, also ohne Gutachter.

Zitat:
zum zweiten habe ich noch bezüglich betriebsrente eine frage. Wir haben so ein versorgungssystem und ich bin seit
20 jahren bei meinem ag angestellt. Kann man wenn man eu-rente bezeiht auch betriebsrente beziehen oder ist diese für die normalealtersrente vorgesehen.

Ich kenne Fälle, wo es erst ab der Altersrente gezahlt wird, da würde ich mich mal erkundigen bzw. müßte das bei Dir doch vertraglich geregelt sein (Arbeitsvertrag).


Schöne Grüße
mag

30.01.2009 20:22 • #6

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