Hinzuverdienst bei EU Rente

Mauzie
Hallo Ihr ich bin auch mal wieder da,ich habe jetzt endlich meinen
Renteantrag auf Eu REnte durch.Ich bekomme jetzt erstmal für ein Jahr 69o euro.Und da ich Stundenweise in der Schulmensa arbeite.3 Tage in der Woche=14stunden in der Woche,wollte ich doch mal wissen wie viel ich dazuverdienen darf.Im Moment verdiene ich ca.200 Euro im Monat,und wollte auch mein Job gerne behalten,damit ich mich nicht ganz so überflüssig vorkomme.Vielleicht weiss das ja einer von Euch.Ich bedanke mich auf jeden Fall schon im Vorraus :lol: :lol:

09.02.2008 12:57 • #1


Albarracin
Experte

09.02.2008 22:30 • #2


A


Hallo Mauzie,

Hinzuverdienst bei EU Rente

x 3#3


skipi11
Hallo!

ich bekomme auch eine Rente. Ja es steht auf deinen Bescheid wie viel es sein darf. Doch Überlege dir gut ob du arbeiten willst und kannst. Arbeitest du jeden Tag min 3 Stunden, also 15 Stunden die Woche bei 5 Tagen, könnte man diene Rente schnell in eine Teil EM ändern, oder ganz streichen.

Skipi

15.02.2008 14:30 • #3


A
Und wieviele Stunden dürfte man bei Erwerbsminderungsrente/Teilrente täglich arbeiten ???

11.07.2008 19:45 • #4


skipi11
Die grenzen wurden geändert, jetzt darf man 400€ dazu verdienen.
Was die Grenzen angeht, man muss wohl aufpassen. Man kann ja aufgrund der rente nicht mehr als 3 Stunden eigentlich am Tag arbeiten. Soviel ich es aber sagen kann, nicht mehr als 15 Stunden die Woche. Bin mir aber nicht sicher.

Skipi

16.07.2008 17:24 • #5


Albarracin
Experte

16.07.2008 22:02 • #6


S
Hallo Wolfgang (hoffentlich liest du das..):)

Meine EU-Rente ist ja nicht gerade viel....deswegen habe ich vor einigen Wochen mal bei der DRV nachgefragt, wie das so läuft, wenn man etwas dazu verdienen möchte. Mir wurde gesagt, das kann man machen, unter 3 Std. täglich, nicht mehr als 400,00 EUR mtl., aber es könnte passieren, dass ich dann wieder zum Gutachter vorgeladen werde um meine Erwerbsunfähigkeit erneut zu prüfen. Davor habe ich natürlich Angst, bin froh, das hinter mir zu haben. Ist das wirklich so?

Gruß
Sandy

16.07.2008 22:25 • #7


Albarracin
Experte

17.07.2008 05:18 • #8


A


Hallo Mauzie,

x 4#9


M
Hallo,
wenn ich unter den täglichen 3 Stunden und unter meiner Hinzuverdienstgrenze von € 400,- bleibe und so laut Definition als voll erwerbsgemindert gelte, warum sollte mich dann die Rentenversicherung deswegen nochmals begutachten lassen? Klar, dass die Rentenversicherung nach Ablauf der befristeten Rente nochmal begutachtet, aber vorher auch schon? Ich habe auch solche Dinge am Beratungstelefon gehört, aber ich verstehe es nicht ganz. Nach was geht das denn? Wenn in meinem Rentenbescheid die Hinzuverdienstgrenze von € 400,- steht, muss das doch zuverlässig sein, oder?
Gruß
Manfred

29.09.2008 14:20 • #9

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