Hallo ToWa,
hast Du es also geschafft, Dich abzuseilen. Glückwunsch.
Zitat:Update: Der Steuerberater sagte mir, wenn mein "Leben" vorwiegend im Ausland ist, ich ueber 185 Tage im Jahr dort bin, in Deutschland keine Wohnung mehr habe, muss ich dort, und nicht in Deutschland versteuern.
Nochmal: Zu steuerfragen äußere ich mich mangels Kompetenz nicht.
Zitat:Da ich von der Krankheit direkt in die Erwerbsunfaehigkeit gerutscht bin, habe ich weiterhin dieses ruhende Arbeitsverhaeltnis.
Soweit ich weiss, kann er mich erst kuendigen, sobald meine Rente unbefristet wird (3x3 Jahre?)
Das stimmt so nicht. Der AG kann auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis jederzeit versuchen, krankheits- oder auch betriebsbedingt zu kündigen. Wenn die Rente unbefristet ist, braucht der AG gar nicht kündigen, da dann das Arbeitsverhältnis automatisch endet.
Zitat:Habe ich Vorteile wenn wir einen Aufhebungsvertrag machen?
Wie z.B. Abfindung?
Das ist reine Verhandlungssache und kommt auf die persönlichen Gegebenheiten an. Die Frage kann Dir nur ein Anwalt beantworten, der alle Unterlagen kennt.
Zitat:Oder ist das Quatsch, da mein Arbeitgeber derzeit keinen Nachteil hat? - oder hat er doch?
Der AG hat zumindest einen gewissen bürokratischen Aufwand, da er das Arbeitsverhältnis weiter "pflegen" muß.
Ob er darüber hinaus Kosten hat, kommt auf die konkreten Rechtsverhältnisse an, die durch Arbeits- oder evtl. Tarifvertrag geregelt sind. Evtl. muß er bei Dir noch alten Urlaub berücksichtigen und stehen lassen nach dem Urteil des EuGH vom Jan. 2009.
Zitat:...Ist ja schon komisch. Ich erhalte Rente und habe ein Arbeitsverhaeltnis
Das ist durchaus in dieser Konstellation normal.